News Core i7-930 mit 2,80 GHz erscheint Ende Februar

Es ist eine Crux mit diesen abrauchenden Sockeln. Juristisch ist es noch weitaus schlimmer, denn, nach meiner Meinung, hat man in den Juristenriegen eben jene Leute sitzen, denen der gesunde Menschenverstand versagt blieb, die aber aufgrund einer latent kriminellen Energie und Halbwissen sowie einer perfiden Rethorik (darob Winkeladvokaten) auch das Widersinnige rechtens machen. Die Geschichte ist voll davon, wir Deutsche wissen ob der angelsächsischen Hinterhälterei ein Lied davon zu singen.

Meiner Meinung nach sind folgende Dinge evident:
a) Der Hersteller der CPU gibt Spezifikationen bekannt, nach denen die Peripheriehersteller sich richten müssen, um ein einwandfrei funktionierendes Produkt anbieten zu können.
b) Sobald in einem BIOS des MB-Herstellers die Option des Übertaktens und damit verbundene Spannungsanhebungen auftauchen, darf dies stillschweigend als eine beworbene Option gelten, die ein besonderes Merkmal DIESES Prduktes ist, womit der Hersteller Kunden lockt. Damit kann der Mainboard-Produzent sich nicht mehr aus der Affäre reden.
c) Es ist bei den meisten MBs nachgewiesen, daß statt der 100 Micron Goldplatter nur 30 Micron verwendet werden, das ist gegen Intels Spezifikation! Damit kommt a) zum Tragen, der sichere Betrieb kann nicht gewährleistet werden. In Verbindung mit b) wird der Kunde sogar mit einem technisch nicht geeigneten System zu etwas verleitet, was wie gesehen zu einem Totalausfall führen kann und führt.

Ich kaufe Rechner mit einer 3 bis 4 Jahresperspektive, weswegen ich bevorzugt Mainboards und CPUs aus dem Server-Umfeld wähle. Das ist natürlich kein Garant für Ausfälle, aber man kann sicher sein, daß hierbei sehr auf Ausfallsicherheit Wert gelegt wird und die Spezifikationen eingehalten werden. Für Kinder, Schüler und Studenten, die von Natur aus unter notorischem Geldmangel leiden, sind solche Investitionen selten handhabbar, aber ich habe mir in jener Zeit auch nicht alles leisten können und mußte hart sparen (Verzicht üben ist eine Tugend).
 
Das Ding kommt dann aber schon im D0-Stepping? Oder sind das dann noch recyclete Kameraden der ersten Tage?
 
pr0g4m1ng schrieb:
(also weniger als 6 Monate nach Kauf, ergo bei der gesetzlichen Beweislastumkehr)

Wie kommst du auf 6 Monate? Beweisumkehr tritt erst nach Ablauf der Garantie ein. Die Gewährleistung in Deutlschland beträgt 2 Jahre. Wenn dir der Hersteller 1 Jahr Garantie gibt, tritt die Beweisumkehr nach einem Jahr in Kraft und alles was dann nur noch durch die zweijährige Gewährleistungspflicht abgedeckt ist, musst du selbst beweisen. Wenn der Hersteller 2 Jahre Garantie gibt, gibt es gar keine Beweisumkehr. Genau deswegen wollen auch viele eine Garantie von 2 Jahren haben, damit sie nicht nach einem Jahr in diese Beweisumkehrsache hineinlaufen, anderenfalls wäre ja die Garantieverlängerung aufz zwei Jahre unsinnig, wenn an der Beweislast sich nichts ändern würde, denn gesetzlichen Gewährleistung ist immer Zwei Jahre.
 
@ silent-efficiency

Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung der Händler. Dein Einwand ist so nicht richtig, denn es kommt darauf an, an wen man sich wendet. Garantie kann ausserdem sehr wohl an Bedingungen geknüpft werden, z.B. eine zu entrichtende Kostenpauschale.
 
Ich hab ja auch nicht darüber geschrieben, wer die Gewährleistung nun gibt. Wie kann ich also über etwas falsch geschrieben haben, worauf ich gar nicht eingehe?

Ich habe hier über die Beweisumkehr geschrieben und solange man Garantie vom Hersteller hat, hat der Hersteller den Beweis zu führen.

Der Hersteller kann irgendwelche Bedingungen an die Garantie stellen, aber die müssen dann auch beim Kauf bekannt sein, und beschrieben sein. Und das geht glaube ich auch erst, wenn mehr als ein Jahr Garantie gegeben wird, also die Bedingungen dann nur für das, was mehr als ein Jahr ist. Auf den meisten Geräten gibt es keine Bedingungen für Kostenpauschale bei Garantiefällen. Gibt es diese so oft bei Mainboards, oder warum ist das jetzt in dem Zusammenhang wichtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
BustaFiles: Das bedeutet dass der i7 920/930 normal eigentlich nur einen QPI von 2,4GHz (4,8GT/s) nutzt, aber mit manchen Boards auch 3,2GHz wie die großen i7 Geschwister.

Zb. bei meinem Asus P6T Deluxe V2 hat man im Bios die Wahl zwischen Auto, 4,8GT/s, 6,4GT/s & 7,6GT/s.
 
Danke Dir.
Heißt der i7 930 könnte von Haus aus mit dem höheren QPI von 6,4gt/s laufen, ist ja mal nicht schlecht.
 
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