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Das ist alles korrekt, aber eben nur wenn der Händler die Pflicht zur Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung explizit anerkennt. Tut er das nicht bzw. ist es nicht ersichtlich, dann ergibt sich keine neue Frist. Das ist also kein Automatismus auf den man sich als Kunde verlassen kann. Wenn man das möchte, muss man klar ausdrücken, dass die Abwicklung über die Gewährleistung erfolgen muss und auf entsprechende Dokumentation bestehen.
Die einfache Annahme der Ware und Behebung des Mangels ist keine Anerkennung, denn das kann im Rahmen von Kulanz geschehen oder auch die Abwicklung über eine Herstellergarantie sein.
Die einfache Annahme der Ware und Behebung des Mangels ist keine Anerkennung, denn das kann im Rahmen von Kulanz geschehen oder auch die Abwicklung über eine Herstellergarantie sein.