CPU beim Versand oder Empfänger zu Schaden gekommen

Löblich, das mit dem ESD-Band. Nein wirklich, so jemanden trifft man nur noch sehr selten.

Ändert aber trotzdem nichts an der unsachgemäßen Verpackung, und spätestens da hast du recht schlechte Karten.
 
Den Rechtsstreit verlierst du garantiert. Kommt es dazu, wird der Kunde die CPU durch elektrische Aufladung bewusst zerstören.
 
Löblich, das mit dem ESD-Band. Nein wirklich, so jemanden trifft man nur noch sehr selten.

Nö, da er sonst alles falsch gemacht hat was ESD Schutz betrifft kannst das Armband genauso gut weglassen ... das ist einfach nur Halbwissen falsch umgesetzt und daran ist nix löblich! gut gemeint ... vielleicht, mehr aber auch nicht!

@TE Fakt ist deine Chancen stehen sehr schlecht ... wenn der Käufer es auf ein Verfahren ankommen läßt!
Selbst ein Jurastudent hat da keine Probleme auf "Grob Fahrlässig" zu plädieren ... und damit ist die "Privatverkaufs Klausel" außen vor.
Die greift nicht bei Betrug; Arglistiger Täuschung oder grober Fahrlässigkeit!
 
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