Cpu Kaputt wegen pins?

Hans.Wurst

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Moin, ich habe eine frage, ist meine cpu kaputt?
Als ich meinen Pc zusammen gebaut habe, ist mir nicht aufgefallen das 3 pins auf dem sockel etwas verbogen sind und habe fröhlich meinen I7 montiert. Ich bekam natürlich kein Bild. Meine Frage ist hat meine CPU davon schaden genommen? Äußerlich ist nichts zu sehen.
Aber ich habe etwas angst das es nicht gereicht hat das Mainboard zurück zu schicken und ich zusätzlich eine neue CPU benötige.
  • Prozessor (CPU): i7 13700k
  • Mainboard: ASROCK z790 pro rs wifi
liebe Grüße
 
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xexex schrieb:
Sind es offensichtliche Beschädigungen die nicht durch einen Herstellungsprozess, sondern durch unsachgemäßen Einbau entstanden sind? Ja! Da hast du deine Beweislast!
Nö, genau das gilt es zu beweisen. Es gibt viele andere Möglichkeiten wie das zu Stande gekommen sein kann.
Nehmen wir dein Beispiel mit dem Lappen: Bei der Endkontrolle hat noch schnell jemand ein Häarchen entfernt. Ups, Sockel verbogen. Mitarbeiter bemerkt es nicht oder auch schon -> Egal. Er ist die Endkontrolle, danach schaut bis zum Endkunden keiner mehr drauf. Warum soll ein schlechtbezahlter chinesischer Mitarbeiter hier auf seinen Fehler hinweisen und Probleme riskieren?
xexex schrieb:
Wären die Pins falsch verlötet worden, sähe die Sache ganz anders aus
Bei deiner Denke ist das Gerät direkt vom Montageband beim Endkunden. Das ist einfach ein Denkfehler, sorry.

xexex schrieb:
Aus der Fabrik kommt der Sockel jedenfalls nicht mit solchen Pins.
Behauptung... kein Beweis
 
xexex schrieb:
Ein Jahr lang gilt die Beweislastumkehr, es ist dabei unerheblich ob ein paar Tage oder ein paar Monate. Hast du den zitierten Satz überhaupt verstanden?
Nein, du kannst einfach nicht differenzieren. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Gerät zu Beginn den Fehler gehabt haben kann und somit nie in Betrieb genommen werden konnte, ODER wenn es im Laufe des Jahres plötzlich ausfällt auf Grund einer mechanischen Beschädigung, die NUR danach entstanden sein kann, weil eben ansonsten davor kein Reibungsloser Betrieb möglich wäre.
Der einzige der es sich hier viel zu einfach macht, bist du. Du hast eine totale Schwarzweiß-Argumentation gerade und schaltest komplett alle Grautöne und damit logischen Denken und Auslegungen ab.

xexex schrieb:
Die Kernaussage ist mechanische Einwirkung, wenn ich mir eine Lampe kaufe, diese verbiege und behaupte das war vorher schon so, kannst du nicht mit deiner Beweislastumkehr kommen.
Wieder so ein verqueres Beispiel, was nichts mit dem Thema zu tun hat. Du musst keine anderen Beispiele heranziehen, wenn sie nicht vergleichbar sind.
Aber ich machs dir zu liebe trotzdem:
Die Lampe wär hier auch reklamierbar, wenn sie beim Kunden so ankommt btw. Wären wir wieder dabei: Wo zwischen Herstellung und Endkunde wurde sie verbogen? Wann hat der Kunde das reklamiert? Kurz nach Erhalt? -> Beweislast für den Hersteller sehr schwer auf den Kunden abzuwälzen. Nach einigen Monaten? -> Sehr schwer für den Kunden hier noch eine Gewährleistung zu fordern.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Kann der Händler wunderbar beweisen, indem er einfach ein paar Fotos ähnlicher Fälle zeigt. Genauso sehen nämlich Sockel aus, wenn irgendein Heini da seine Hand rauf ablegt oder mit dem Pulli dran hängen bleibt.
Was ist das für ein Argument? Wenn er so Fotos zeigen würde: Wer sagt, dass es der Endkunde war und nicht der Picker im Lager? nicht der an der Endkontrolle im Werk? Nicht ein anderer Kunde vorher, der das Teil zurück geschickt hat und der Händler hats nicht sauber geprüft wiederverkauft?
 
rg88 schrieb:
Nicht ein anderer Kunde vorher, der das Teil zurück geschickt hat und der Händler hats nicht sauber geprüft wiederverkauft?
Das ist der einzig wichtige Punkt dabei.... Ansonsten gilt, der TE hat CPU eingebaut was eindeutig beweisbar ist, die Fehler sind beim Einbau entstanden, auch das ist eindeutig beweisbar. Weitere Diskussion darüber erübrigt sich.

Ich zitiere für dich gerne noch einen anderen Abschnitt...
3. Wann liegt kein Sachmangel vor?
Ein Sachmangel - und damit auch ein Gewährleistungsanspruch - ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Mangelhaftigkeit der Kaufsache auf einer unsachgemäßen Handhabung durch den Käufer oder durch andere Personen nach Erhalt der Kaufsache beruht.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=1
Auch der nicht ordnungsgemäße oder mit Hilfsmitteln (z. B. Klebeband etc.) erfolgte Einbau oder eine sonstige mechanische, nicht vorgesehene Einwirkung (Umbiegen, Bearbeiten) schließen einen Sachmangel der Kaufsache aus, sofern die Fehlerhaftigkeit der Kaufsache auf einer solchen „falschen“ Behandlung beruht.

Beweise du bitte mal, dass du es nicht warst, obwohl alle Indizien darauf hinweisen und du entweder nicht schon vorher den Fehler gesehen hast (mangelhafte Sorgfalt), oder trotz eines offensichtlichen Fehlers trotzdem versuchst hast die CPU einzubauen.
 
xexex schrieb:
Kann der Händler wunderbar beweisen, indem er einfach ein paar Fotos ähnlicher Fälle zeigt. Genauso sehen nämlich Sockel aus, wenn irgendein Heini da seine Hand rauf ablegt oder mit dem Pulli dran hängen bleibt.
Hä?
Also eure Diskussion will ich ja gar nicht unterbrechen, weil ich sie nur unnötig finde, weswegen ich nichts dazu sagen, aber was für eine Argumentation ist das denn?

Ich hab ein Foto von nem anderen Defekt, weswegen es automatisch die Schuld vom Kunden ist? Also wenn so die Welt funktionieren würde, wäre ich auch Händler..

Und dass alles heil aus der Fabrik rauskommt, ist der feuchte Traum jedes Herstellers, der keine 100% Prüfung macht. Und Mainboards erfahren defininitv keine 100% Prüfung..
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Beweise du bitte mal, dass du es nicht warst,
Ich zitiere gerne für dich dein Zitat:
nach Erhalt der Kaufsache beruht.
Es ist also nicht die Aufgabe des Kunden es zu beweisen, dass er etwas NICHT getan hat..
 
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xexex schrieb:
Das ist der einzig wichtige Punkt dabei.... Ansonsten gilt, der TE hat CPU eingebaut was eindeutig beweisbar ist, die Fehler sind beim Einbau entstanden, auch das ist eindeutig beweisbar. Weitere Diskussion darüber erübrigt sich.
nope, du machst dir das viel zu einfach.

xexex schrieb:
Beweise du bitte mal, dass du es nicht warst, obwohl alle Indizien darauf hinweisen und du entweder nicht schon vorher den Fehler gesehen hast (mangelhafte Sorgfalt), oder trotz eines offensichtlichen Fehlers trotzdem versuchst hast die CPU einzubauen.
Ich? Also du meinst mich in der Position des Endkunden? MUSS ich nicht. Die Beweislast liegt bei DIR (als Händler). Du kannst in dem Jahr immer den Faktor Zeit als Argument nutzen, nicht aber bei Lieferung.
Dass hier irgendwas eindeutig ist, wie du es hinstellst, ist überhaupt nicht der Fall.
Ergänzung ()

Cardhu schrieb:
Also eure Diskussion will ich ja gar nicht unterbrechen, weil ich sie nur unnötig finde
Ja, ich auch, ich beende das hier auch jetzt, weil es einfach totaler Nonsense ist, wenn jemand nur stur immer das selbe behauptet, ohne auch nur den Hauch eines juristischen Sachverstands ;)
Ergänzung ()

Cardhu schrieb:
Ich hab ein Foto von nem anderen Defekt, weswegen es automatisch die Schuld vom Kunden ist? Also wenn so die Welt funktionieren würde, wäre ich auch Händler..

Und dass alles heil aus der Fabrik rauskommt, ist der feuchte Traum jedes Herstellers, der keine 100% Prüfung macht. Und Mainboards erfahren defininitv keine 100% Prüfung..
DANKE! Zumindest einer um die Uhrzeit, der noch normal denken kann


Gute Nacht die Herrschaften
 
rg88 schrieb:
Ich? Also du meinst mich in der Position des Endkunden? MUSS ich nicht. Die Beweislast liegt bei DIR (als Händler).
Wo habe ich was anderes behauptet? Ich zitiere dir einfach nochmal den Text.
Wirkt der Kunde mechanisch auf die Kaufsache ein – etwa durch Veränderung elektrischer Anschlüsse – und macht dann innerhalb von einem Jahr einen Mangel geltend, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern der Mangel auf einem Fehler beruht, der mit der mechanischen Einwirkung in Zusammenhang steht. Die Einwirkung innerhalb von einem Jahr ab Gefahrübergang muss allerdings der Verkäufer nachweisen.
Trotzdem bleibt die Gewährleistung damit ausgeschlossen, die weiteren Begründungen habe ich ebenfalls bereits zitiert.
Auch der nicht ordnungsgemäße oder mit Hilfsmitteln (z. B. Klebeband etc.) erfolgte Einbau oder eine sonstige mechanische, nicht vorgesehene Einwirkung (Umbiegen, Bearbeiten) schließen einen Sachmangel der Kaufsache aus, sofern die Fehlerhaftigkeit der Kaufsache auf einer solchen „falschen“ Behandlung beruht.
Du musst da schon unterscheiden zwischen fehlenden Kondensatoren ohne Kratzspuren daneben, oder einem Sockel der nun mal bei kleinstem Fehler beschädigt werden kann.

Nach deiner Argumentation könnte ich jedes beliebige Gerät einfach bestellen mit einem Hammer drauf hauen und als defekt zurücksenden. Der Händler muss beweisen, das hätte nicht schon der Hersteller getan... Einfach mal drüber nachdenken.
 
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rg88 schrieb:
Das mit dem Hammer ist auch wieder so ein Quatsch...
Wieso?
rg88 schrieb:
Auch bleibt es dabei, dass der Händler schlecht beweisen kann, dass das Teil einwandfrei aus der Fabrik kam. Sonst hätte er es ja öffnen und fotografieren müssen im Vorfeld.

Das ist ja das "geile" an der Gewährleistung und wer hier die Beweislast hat.
Worin unterscheidet sich das eine von dem anderen? Hätte der Fernseher nicht auch schon beim Verpacken heruntergefallen sein können oder ist von einem Mitarbeiter mutwillig beschädigt worden?

Deine Behauptung war, der Händler muss immer beweisen, dass er ein völlig intaktes Gerät ausgeliefert hat und das ist schlichtweg Bullshit. Wenn ich mechanisch irgendwas beim Einbau beschädige, kann ich mich nicht auf die Beweislastumkehr berufen, dann wären alle Händler längst Pleite.
 
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