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Aber doch nicht einen ganzen Monat lang? 24/7 30 Tage land permanent immer etwas im Leben gewesen? No way! An irgend einen der 4 Wochenende wirst Du doch wohl mal Zeit gehabt haben die CPU zu testen? Das glaubt Dir doch niemand wenn du mit sowas als Begründung um die Ecke kommst.
Wenn das Ding erst 1,5 Jahre alt ist... Dann schick ihm doch die Rechnung und er soll es mit dem Händler / Hersteller klären. Und versetze dich mal in seine Lage. Stell dir mal vor, du kaufst eine CPU, dann kommt das Leben und du kommst nicht dazu es zeitnah einzubauen und dann funktioniert sie nicht...
Zum Glück gibt es das Kleinanzeigen Bewertungssystem, um solches Verkäufergebahren entsprechend zu bewerten!
Sich konspirativ irgendwo treffen und nach dem Kauf bei Problemen tot zu stellen, erfüllt für die Mehrheit bestimmt nicht das Kriterium "vertrauenswürdig".
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
Sowas würde ich persönlich halt nie schreiben. Die Sachmangelhaftung beträgt halt nicht 1 Monat. Warum soll ich so viele Informationen preisgeben und mich so angreifbar machen? Ich jedenfalls handele bei meinen Themen grundsätzlich anders.
Was soll deine aggressive Art dem TE gegenüber? Er sucht hier Unterstützung, nicht der Käufer. Warum schenkst du also dem unbekannten Käufer mehr Glaube und schlägst dich auf seine Seite?
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
Für mich ist das Computer Zeugs reines Hobby und es hat, wenn Wichtigeres ansteht, sich hinten anzustellen. Wenn man hier und dort noch ein paar Verpflichtungen hat, kann sowas gerne mal etwas länger liegen bleiben. Ist das schön? Nein, man freut sich ja darauf, aber es kann passieren. Für so eine CPU Wechsel Aktion hätte ich erst Ende des Monats z.B. erst Zeit bzw. Lust.
Genauso kann eben in diesem Monat recht viel mit der CPU passieren, weswegen ich diese auch nicht zurücknehmen würde. Aber die 10 Minuten aufbringen, die Rechnung rauszusuchen und zu schicken, kann man doch verlangen. Alles andere wäre meiner Meinung nach - ohne irgendwie auf die rechtliche Ebene zu schauen - moralisch schon sehr verwerflich, sollte die CPU doch irgendwie zwischen PC ging noch und jetzigen Einbau unverschuldet kaputt gegangen sein.
ThomasK_7 schrieb:
Zum Glück gibt es das Kleinanzeigen Bewertungssystem, um solches Verkäufergebahren entsprechend zu bewerten!
Solang es jedoch keinen Bewertungstext wie bei ebay gibt, sind die Bewertungen dort doch für die Tonne. Du kannst ja auch ohne Kauf durch ein wenig Text hin und her schreiben bewerten. Gibt es eine Tendenz an, ob der Verkäufer gut ist? Ja, aber wirklich aussagekräftig ist das nicht.
Danke für die Anregungen. Leider war die Anbahnung der Übergabe schon nicht erfreulich. Zuerst nicht genug Geld dabei etc., dann nur Großscheine zum Wechseln. Es hat wirklich gedauert bis zum Abschluss. Ergo schlechtes Bauchgefühl.
Thema ist für mich erledigt.
@jof Da gehe ich leider überhaupt nicht mit. Er bringt mir den Defekt zurück? "..., ist es richtig so"
Was? Wer sagt mir denn, dass er den sachgerecht behandelt hat?
Ergebnis: Ich habe einen kaputten Chip, der seit knapp 1 Monat gar nicht in meinen Besitz war und bei mir immer funktioniert hat.
Relevant ist lediglich, ob die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelbehaftet war.
Sowohl als Käufer als auch als Verkäufer behaupte ich persönlich erstmal allerlei Dinge. Beweisen muss ich im Zweifel ja erst vor Gericht.
So schreibe ich z. B. konsequent in meine Briefkorrespondenz, dass der Brief durch einen Zeugen gelesen und unter essen Augen eingetütet und dem Versanddienstleister übergeben wurde. Manchmal stimmt das, manchmal nicht. Ich packe auch Pakete generell unter Zeugen aus - zumindest ist diese Aussage meine erste Verteidigungslinie.
In diesem Falle sehe ich die Hürden erstmal gar nicht rechtlich. Der Käufer kann gar nicht mal eben einen Anwalt beauftragen, den er für die paar Euro nach RVG erstmal finden und von seinem Vorhaben überzeugen muss, und Klage einreichen. Denn: Gegen wen?
Falls doch die Kauf-Rechnung gesendet wird, die Käufer-Daten schwärzen, ALLE! Wo und von welchem Händler gekauft, Rechnungs-Nummer, Adressdaten - - - alles, was auf den Käufer hinweisen könnte, schwärzen.
ICH würde den Käufer auf meine Ignore-Liste setzen und überhaupt nichts machen. Keinerlei Reaktion!