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CS 2/CS:GO Cs Go skin geschenk bekommen, verkauf Steuern ?

Easy1991

Lt. Commander
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Mai 2022
Beiträge
1.036
Mir hat ein Kumpel ein Knife geschenkt da Er aufhört zu zocken

Wenn ich das Knife später verkaufen würde muss das doch nicht versteuert werden oder ?

Google sagt mir zumindest das dazu

Alle Geschenke sind steuerpflichtig, aber nicht in jedem Fall muss tatsächlich auch Steuer gezahlt werden. Das ist Folge der Steuerfreibeträge, die nach dem Schenkungsteuergesetz für Angehörige des Schenkers gewährt werden. Solange ein Geschenk den Freibetrag nicht überschreitet, muss darauf Steuer nicht gezahlt werden. Die Freibeträge sind unterschiedlich hoch, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Jede Person hat einen Schenkungsteuerfreibetrag von mindestens 20.000 Euro

Oder darf ich das Objekt nicht ohne steuern umwandeln ? Das knife ist ca. 4000€ momentan wert

Und wie ist das allgemein mit skins ? wenn ich kiste öffne ist das doch glückspiel und muss nicht versteuert werden ?

Waffen die ich für Geld verkaufe und mit einen gewinn verkaufe der nicht beabsichtigt war ist es doch auch Steuer frei oder ?
 
Hat mir ein Knife geschenkt.... 4000€ - Hat er zu viel Geld oder woher kommt das Knife?

Wo willst du es denn verkaufen? Auf Steam wird es ja in Guthaben umgewandelt.
 
Zuviel Geld trifft es da eher, 4000€ sind nicht viel wenn man genug hat.

Ich denke Skinport ist da die Seite die man am ehesten nimmt.

Nur löst es nicht mein Problem
 
Easy1991 schrieb:
Nur löst es nicht mein Problem
klar

ist ja "nur" ein gegenwert den du erhälst.
-> versteuern tust du doch auf auch ebay nicht wenn du ein "beispiel" ein pc verkaufst den man dir zu weihnachten geschenkt hat. Oder?

jmd hat ein key bezahlt -> für eine kiste -> in der kiste ist dann ein knife für 4k -> stellst du es auf dem marketplace und einer kauft das knife für 4 k dann wird das einfach als gegenwert gutgeschrieben in steam guthaben -> das du dann weiter für games und co ausgeben kannst.

und da ist es recht wurst ob das knife geschenkt worden ist oder nicht.
-> wäre halt vorsichtig gegenüber dem freund... ich meine moralisch wäre das schon hart verwerflich - würde ich nicht machen
 
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Bis 20.000 € muss niemand eine Steuer auf Geschenke zahlen, solange es privat ist. (Geburtstag, Hochzeit, besonderer Anlasse, etc.)
Wenn du aber regelmäßig dein "Glücksspiel" betreibst und es mit Gewinnabsicht verkaufst, ist es nicht mehr privat.

Wenn es nicht privat ist, ist es gewerblich und muss daher nach Einkommenssteuergesetz angemeldet und versteuert werden.
Gewerbliche Geschenke (jemand außerhalb deines Gewerbes schenkt jemandem innerhalb deines Gewerbes etwas) sind nur bis 35 Euro steuerfrei! Alles darüber hinaus muss versteuert werden.
Es gibt zwar kleine Ausnahmen wie die Bewirtung, aber dies trifft auf dich nicht zu.

Die wichtigsten Gesetze hierfür sind:
Einkommenssteuergesetz (für den Gewinn deines Gewerbes)
Handelsgesetzbuch (für die Anmeldung deines Gewerbes)
Gewerbesteuergesetz (für weitere Steuerpflichten, wenn man ein Gewerbe hat)

Natürlich ist das nicht alles... aber darin wirst du für deinen Fall fündig.

P.S:
Willst du wirklich völlig fremden und anonymen Personen in einem Computerforum vertrauen und einen Steuerbetrug begehen?
Für Kleinbeträge wie 4.000 € kannst du deinen 0815-Steuerberater fragen.
Wenn du es regelmäßig nur deshalb machst, weil du damit Geld verdienen willst, musst du zu einem richtigen Steuerberater. Ein 0815-Berater, der nur Steuererklärungen für private Personen macht, hat hiervon keine Ahnung! Das wird er dir aber schon sagen.
Ein richtiger Steuerberater haftet mit seiner Aussage und ist entsprechend sehr teuer.
Dein 0815-Steuerklärungstyp vom Verein ist nur eine Art Helfer und du haftest weiterhin selbst für deine Steuererklärung.
 
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Pat_ schrieb:
versteuern tust du doch auf auch ebay nicht wenn du ein "beispiel" ein pc verkaufst den man dir zu weihnachten geschenkt hat. Oder?
Rein theoretisch müsste man das tatsächlich ab einer gewissen Wertegrenze. Wenn du "Mal" etwas verkaufst. Kein Ding. Wenn du regelmäßig dein gebrauchtes Zeug verkaufst, kann das durchaus bei der Steuererklärung relevant werden.
Und dann kommt natürlich die Verkaufsabsicht: Gewinnerzielung? Die meisten, die privat verkaufen, wollen keinen Gewinn erzielen. Das Zeug hat im Einkauf vermutlich mehr gekostet. In den allermeisten Fällen wird das Ding zudem "abgeschrieben" sein und quasi einen "Buchwert" von 0 haben. Viele machen sich da zu viele Gedanken.
Die Gesetzesänderung zielt ja eher auf den "Schwarzmarkt" - sprich auf solch Leute, die bspw. Konzerttickets nur kaufen, um sie im Nachhinein für einen höheren Preis auf eBay und Kleinanzeigen zu verticken. Das ist eine ganz klare Gewinnerzielungsabsicht. Oder damals bei den Grafikkarten. Dieser Gewinn muss halt versteuert werden.

Ist eigentlich eine interessante rechtliche Frage. Und da sind wir schon beim Problem. Wir können keine Rechtsberatung leisten. Inwiefern also Schenkungssteuer fällig werden: Keine Ahnung.
Aber, da kommt halt der Clou: DIR gehört das Messer zu keiner Zeit. Deinem Freund gehört das Messer auch zu keiner Zeit. Da Messer gehört rein rechtlich laut Valves AGB die ganze Zeit Valve. Du hast nur ein Nutzungsrecht. Nur dieses Nutzungsrecht hat dir dein Freund quasi "geschenkt". Du hast aber nie Eigentum (sondern nur Besitz) erlangt.
 
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Jetzt mal so dahergesagt was man frei lesen kann - Rechtsberatung gibt es hier ja nicht und wenn du alles sauber machen willst, dann wendest du dich an einen Steuerberater oder dein Finanzamt und zeigst im Zweifelsfall alles dem Finanzamt an:

Ohne Verwandtschaftsgrad gelten die 20.000€ - allerdings nicht jährlich, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren. Hast du in den letzten Jahren schon Skins oder sonst etwas für insgesamt 17k Euro geschenkt bekommen, überschreitest du jetzt den Freibetrag.
Wenn dies das erste Mal ist, bist du unter dem Freibetrag und musst entsprechend auch keine Schenkungssteuer zahlen.

Wenn du das Ding dann privat verkaufst, gelten die 600€ pro Jahr als Grenze, ab wann du einen Verkauf bei der Einkommenssteuer angeben musst.
Ansonsten gelten u.A. die Regeln der Verkaufsplattform. Glaub bei eBay und Kleinanzeigen usw. werden Verkäufe bis 2.000€ nicht angezeigt.

Zudem musst du bei der Schenkung beachten, was der Schenkende damit bezweckte. Wenn er wollte, dass du dieses Knife in Ehren hälst und seine Serie fortsetzt und du es jetzt aber verkaufst, dann kann das eventuell ein Problem werden - Stichwort grober Undank. Wobei das glaube ich hauptsächlich für Beleidigungen, Drohungen uÄ. gilt.

Zudem gilt bei immateriellen Gütern die Frage, was da eigentlich genau verkauft wird.
 
TriceO schrieb:
und Kleinanzeigen usw. werden
Bei Kleinanzeigen werden meines Wissens nach keine (privaten) Verkäufe angezeigt, weil du seit Anfang des Jahres einen Artikel nicht mehr als "Verkauft" meldest, sondern quasi nur noch löscht. Kleinanzeigen versucht so scheinbar diese Regelung zu umgehen. Was sie nicht wissen, können sie nicht melden. Wenn sie nicht wissen, ob der Artikel verkauft wurde, weil sie nicht wissen, warum er gelöscht wurde, ... ;)
Früher wurde man ja noch gefragt, ob und wie verkauft. Das erfolgt aber nicht mehr.
 
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Für virtuelle Dinge wie Skins 4000€ zahlen würde mir nie in den Sinn kommen.
 
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@MilchKuh Trude
Wenn er Sachen kauft, damit er sie wieder verkaufen kann, ist es eine Gewinnerzielungsabsicht.

Es gibt viele Menschen, die ihre Gewinne nicht versteuern, weil sie sich einreden, dass es nur ein Hobby ist. YouTuber und Streamer sind ein gutes Beispiel dafür. Sobald man ein paar tausend Abonnenten hat und mehrere Videos hochlädt, kannst du diese Person beim Finanzamt melden.
In einigen Ländern melden einige Leute regelmäßig irgendwelche Leute, die Videos hochladen (YouTube, Pornos, etc.), weil sie dadurch eine anteilige Belohnung erhalten. Ich meine, in den USA ist es der Fall.
Lädt man ein Video hoch und macht es auch für solche Länder zugänglich, wollen die entsprechende Steuern sehen. Lebt man aber in Deutschland und erzielt also weltweit Gewinne, wird es kompliziert. Da ist man garantiert steuerpflichtig und muss mehr als nur deutsche Steuerpflichten beachten.
Ein Steuerberater muss hier einbezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange er es behält, muss er auch nichts zahlen. (bis 20.000 Euro)
Will er dieses Geschenk aber verkaufen... weil ihm das Geld wichtiger als das Geschenk ist, ist es eine Gewinnerzielungsabsicht. Es muss mindestens gemeldet werden, weil das Finanzamt sehen will, wie oft und welchen Wert er da verkauft.
Die Summe und Art der Sachen entscheidet dann, ob und wie er ein Gewerbe anmelden muss. Macht er das nicht, begeht er eine weitere Straftat.
 
Karl.1960 schrieb:
Für virtuelle Dinge wie Skins 4000€ zahlen würde mir nie in den Sinn kommen.

Das gleiche wurde von diesen Skins auch gesagt als man sie für 200€ gekauft hat damals. Heute sind es halt 2000% Gewinn.

Beispiel: Ich habe vor 7 Jahren etwa 500 Kisten gekauft zu jeweils 3 Cent und verkaufe diese derzeit für 6€+ das Stück ... Ich brauch den Rest meines Lebens nie wieder Geld in Steam investieren und auf kein Spiel verzichten (die ich dann sowieso nicht spiele).
 
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MilchKuh Trude schrieb:
Das sah hier am Anfang so harmlos aus, ist aber echt spannend.

Kann man @Easy1991 da schon unterstellen er hätte eine Gewinnerzielungsabsicht?

Ich denke nicht. Das dürfte recht eindeutig unter Liebhaberei fallen - die einkommensteuerrechtliche Definition von Hobby. Damit wäre es steuerfrei.

https://www.vlh.de/wissen-service/s...st-das-und-werden-dafuer-steuern-faellig.html
Ergänzung ()

Martinipi schrieb:
Das gleiche wurde von diesen Skins auch gesagt als man sie für 200€ gekauft hat damals. Heute sind es halt 2000% Gewinn.

Beispiel: Ich habe vor 7 Jahren etwa 500 Kisten gekauft zu jeweils 3 Cent und verkaufe diese derzeit für 6€+ das Stück ... Ich brauch den Rest meines Lebens nie wieder Geld in Steam investieren und auf kein Spiel verzichten (die ich dann sowieso nicht spiele).

Da kommt man an den Punkt, wo das Finanzamt durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen könnte ;)
Wobei die Frage ist, ob man Lootkisten nicht eher wie eine Crypto-Währung behandeln müsste, dann wäre es Abgeltungsteuer statt Einkommensteuer.
 
@Madcat69
Liebhaberei ist immer die erste Ausrede, wenn das Finanzamt sich meldet.
Es ist schwerer zu beweisen, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hatte, als das Gegenteil.

Wie schon geschrieben:
Völlig egal, was wir hier schreiben. Man braucht eine professionelle Beratung!
Wildfremden Personen in einem Computerforum darf man nicht vertrauen.
Und wenn man Steuerbetrug begeht und auf dieses Forum verweist, wird es das Finanzamt nicht interessieren.
 
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Madcat69 schrieb:
Da kommt man an den Punkt, wo das Finanzamt durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen könnte ;)
Wobei die Frage ist, ob man Lootkisten nicht eher wie eine Crypto-Währung behandeln müsste, dann wäre es Abgeltungsteuer statt Einkommensteuer.
Ich lass es mir ja nicht auszahlen. Das Geld bleibt auf der Plattform.
 
DieRenteEnte schrieb:
@Madcat69
Liebhaberei ist immer die erste Ausrede, wenn das Finanzamt sich meldet.
Es ist schwerer zu beweisen, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hatte, als das Gegenteil.

Natürlich richtig, aber bei einer einmaligen Sache, die direkt mit dem Hobby Gaming zusammenhängt, dürfte das nicht schwierig sein, insbs. durch die Schenkung des fraglichen Objekts hier.

DieRenteEnte schrieb:
Wie schon geschrieben:
Völlig egal, was wir hier schreiben. Man braucht eine professionelle Beratung!
Wildfremden Personen in einem Computerforum darf man nicht vertrauen.
Und wenn man Steuerbetrug begeht und auf dieses Forum verweist, wird es das Finanzamt nicht interessieren.

Auch richtig, wenn man schon Bedenken hat, dann ist professionelle Beratung nicht verkehrt.
 
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