Cool Master schrieb:
Kommt auf die Straftat an, einige sind halt Anzeigepflichtig andere nicht. Da müsste man also auflisten wie viele Leute tatsächlich ein Angriff zur Anzeige gebracht haben.
Nicht die Anzahl der Anzeigen ist entscheidend. Nur die Anzahl, wo tatsächlich Ermittlungen stattfinden.
Beispiel:
Vor über 20 Jahren gab es in NRW die Ministeranweisung zu Entkriminalisierung geringfügiger Rauschgiftdelikte.
(Haschisch, Marihuana) Ab da durfte jeder mit bis zu 10 Gr in der Tasche herumlaufen, ohne irgendetwas befürchten zu müssen, außer den Verlust seiner Betäubungsmittel.
Als die CDU an die Regierung kam, wurde das sofort einkassiert. Ein weitläufiger Bekannter machte damit Bekanntschaft. Für einen Krümel Haschisch in der Tasche (geschätzt 0,5 - 1 Gramm) durchlief er das gesamte Prozedere der Rechtsprechung.
Alle die dies mitbekamen, wunderten sich. Was soll das denn?
Lösung: Im darauf folgenden Jahr wurde mit riesigen Schlagzeilen ein "gewaltiger Anstieg der Kriminalität" in allen Medien publiziert.
Wer sich genauer informierte, konnte erfahren das die Anzahl der "Rauschgift Delikte "Urplötzlich" um über 1/3 gestiegen war.
Natürlich mussten daraufhin aggressive "Gegenmaßnahmen" ergriffen werden, welche dann auch wieder Schlagzeilenträchtig publiziert wurden.
Der dumme kleine Bürger durfte sich also vor den bösen Drogenbaronen und sonstigen Kriminellen sicher fühlen, wo eigentlich überhaupt kein Problem gewesen war.
So werden Statistiken und Schlagzeilen gesteuert.