CliffMcLean
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Vielleicht noch einer Ergänzung:
Wenn ein Hersteller "Garantien" in Deutschland abgibt, *ohne* die Händler zu verpflichten in diese Garantien einzutreten und ohne in Deutschland eine ladungsfähige Adresse und Kontaktstelle zu bieten, muss man sich schon fragen ob man einen Versuch der Irreführung nennt. Ganz seriös ist das dann nicht, weil eine Klage in China oder sonstwo nicht realistisch ist.
Ich will nicht behaupten, dass das hier so ist, ich ordne das nur ganz allgemein ein.
Aber auch wenn ein Hersteller die Kunden mit "Pseudo-Garantien" die man gar nicht einfordern kann an der Nase herum führen würde, tritt der Händler nicht automatisch in diese Garantien ein, nur weil er das Produkt verkauft.,
Falsch! Frag einen Anwalt, bevor Du andere Leute auf völlig falsche Fährten bringst. Der Händer "muss" gar nichts, nur weil der Hersteller irgend etwas verspricht.
Alles was der Händler muss, ist die Gewährleistung einhalten. Wenn der Kunde noch im Rahmen der 2 Jahre Gewährleistung einen Anspruch anmeldet, ist der Händler in der Pflicht - ja.
Aber Gewährleistung und Garantie sind nicht das Gleiche, das sollte langsam mal bekannt sein. Ein Händler kann also im Rahmen der Gewährleistung tätig sein und trotzdem weitergehende Garantien der Hersteller ignorieren - auch in den 2 Jahren.
Ich lasse es damit gut sein, wer das nicht glaubt ist frei anderes zu glauben.
Wenn ein Hersteller "Garantien" in Deutschland abgibt, *ohne* die Händler zu verpflichten in diese Garantien einzutreten und ohne in Deutschland eine ladungsfähige Adresse und Kontaktstelle zu bieten, muss man sich schon fragen ob man einen Versuch der Irreführung nennt. Ganz seriös ist das dann nicht, weil eine Klage in China oder sonstwo nicht realistisch ist.
Ich will nicht behaupten, dass das hier so ist, ich ordne das nur ganz allgemein ein.
Aber auch wenn ein Hersteller die Kunden mit "Pseudo-Garantien" die man gar nicht einfordern kann an der Nase herum führen würde, tritt der Händler nicht automatisch in diese Garantien ein, nur weil er das Produkt verkauft.,
Chillaholic schrieb:Du verstehst es wohl immer noch nicht.
Der Hersteller bietet keinen Endkundensupport, er MUSS also den Händler zur Erfüllung seiner Garantie nutzen.
Demnach ist er in der Lage Ansprüche an den Händler zu stellen und diesem Fristen zu setzen.
Hier geht es aber sogar konkret um Gewährleistung. Auch da muss der Händler reagieren.
Falsch! Frag einen Anwalt, bevor Du andere Leute auf völlig falsche Fährten bringst. Der Händer "muss" gar nichts, nur weil der Hersteller irgend etwas verspricht.
Alles was der Händler muss, ist die Gewährleistung einhalten. Wenn der Kunde noch im Rahmen der 2 Jahre Gewährleistung einen Anspruch anmeldet, ist der Händler in der Pflicht - ja.
Aber Gewährleistung und Garantie sind nicht das Gleiche, das sollte langsam mal bekannt sein. Ein Händler kann also im Rahmen der Gewährleistung tätig sein und trotzdem weitergehende Garantien der Hersteller ignorieren - auch in den 2 Jahren.
Ich lasse es damit gut sein, wer das nicht glaubt ist frei anderes zu glauben.
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