@Erkekjetter Stop mal... Du vermischt gerade einiges! Die wüsten Unterstellungen lasse ich jetzt mal außen vor... Ich beziehe mich genau auf die angesprochenen Zahlungsmethoden in deinem Link.
Dass wohl Rechnung und oder Nachnahme beziehungsweise BAT (Bar auf Tatze) am sichersten für den Käufer sind, steht doch außer frage. Nur wie viele Onlineshops für normale Kunden gibt es denn noch, die bei einer Erstbestellung einfach einen Rechnungskauf anbieten? Also mir fällt keiner ein... Aus gutem Grund... Haben Neckermann, Otto, Quelle leidlich erfahren müssen.
Ich wollte lediglich sagen, dass diese Bezahlungsdienstleister anscheinend für einen Verkäufer sehr kritisch sein können, wohl aber notwendig auf Grund der Konkurrenzfähigkeit sind.
Hier geht es doch um die Kernfrage, wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Das unterscheidet sich eben von der Bezahlmethode und der damit einhergehenden Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer.
Nochmal zur Kassiererin an der Kasse: Der Kaffee ist fälschlicherweise mit 3€ ausgeschildert. Du läufst ans Band, legst den Kaffee drauf und stopfst der Kassiererin ein 2€ und ein 1€ Stück in die Brusttasche (PayPal Bezahlvorgang), dann drehst du dich um und rufst "ihr alle habt es gesehen, sie hat das Geld angenommen".
So einfach ist es doch nicht.
Genau genommen würde ich sogar sagen, dass der Kaufvertrag hier bei Cyberport erst dann zustande kommt, wenn der Onlinehändler sich das Geld von seinem Paypal-Konto auf sein Firmenkonto transferiert. Erst dann ist doch die Willenserklärung theoretisch vorhanden. Vorher sagt PayPal einfach "Du, da liegt Geld auf dem Konto, das kommt von Kunde xyz"
Wie auch immer... in deinem Links war es ein Satz in einer email, die vom VK an den Käufer ging. Dort wurde er zur Zahlung aufgefordert. Ob jetzt ein Zahlvorgang über einen Bezahldienstleister dem gleich zu setzen ist, weiß ich nicht...
Ganz witzig zu lesen:
https://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2017/10/der-supermarkteinkauf-juristisch-betrachtet/