Darf der Lehrer mir das Zeugnis verweigern

tackel

Cadet 1st Year
Registriert
März 2024
Beiträge
13
Guten Tag,

in ungefähr zwei Wochen ist die Zeugnisvergabe, und leider muss ich noch eine Mathearbeit nachschreiben. Derzeit sitze ich jedoch zuhause mit einer Magen-Darm-Erkrankung, die ärztlich bestätigt ist. Mein Lehrer droht mir jetzt damit, entweder das Zeugnis nicht auszuhändigen, bis ich die Arbeit nachgeschrieben habe (morgen ist bereits Notenabgabe), oder mir für die Arbeit 0 Punkte einzutragen.

Ich muss sagen, dass ich in Mathe wirklich Schwierigkeiten habe und bereits in der ersten Arbeit 0 Punkte hatte (nur Gott weiß, wie ich es auf 5 Punkte im Zeugnis geschafft habe). Ich hoffe nun einfach, dass ich die Arbeit nicht schreiben muss. Was würdet ihr in meiner Situation tun?

MFG

P.S.: Mit diesem Zeugnis erwerbe ich meine Fachschulreife.
 
ist es nicht so, dass eine Mindestanzahl an Arbeiten geschrieben werden müssen?
Unfair ist es gegenüber deinen Mitschülern auch, wenn Du eine Arbeit weniger geschrieben hast.
was sagt der Rektor dazu, hast Du da schonmal nachgefragt (ruf da mal an).
gibts bei euch einen Vertrauenslehrer?
 
tackel schrieb:
Was würdet ihr in meiner Situation tun?
Die Arbeit nachschreiben natürlich.

Und natürlich darf er dir 0 Punkte eintragen, wenn du die Arbeit nicht nachschreibst. Was soll er denn sonst tun?

tackel schrieb:
Ich hoffe nun einfach, dass ich die Arbeit nicht schreiben muss.

Musst du auch nicht. Aber wenn du die Arbeit nicht nachschreibst, bekommst du eben 0 Punkte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mrdeephouse, alf420, _killy_ und 4 andere
In welcher Klasse bist du, wenn ich fragen darf?

Wie oft hast du gefehlt? Gibt es bei euch noch Kopfnoten?

Eine Norovirenerkrankung dauert meist nur 2 Tage ...

0 Punkte eingetragen bekommen vs. Versuchen, ein paar Punkte zu erreichen:

schwierig zu sagen ... wirf eine Münze ;)

Das Kind ist ja eigentlich schon in den Brunnen gefallen.
 
tackel schrieb:
Ich hoffe nun einfach, dass ich die Arbeit nicht schreiben muss.
Wenn jeder sich mit einer Krankheit um eine Prüfung drücken könnte, was meinst wie hoch dann plötzlich der Krankenstand vor wichtigen Klausuren wäre?
Also nutz die Zeit lieber zum Mathe büffeln anstatt sie hier mit Fragen zu vergeuden, die du dir auch mit etwas Logik selbst beantworten kannst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skysnake, mrdeephouse, Fu Manchu und eine weitere Person
tackel schrieb:
Was würdet ihr in meiner Situation tun?
Dass kommt darauf an, ob Du volljährig, oder noch minderjährig bist und in welchem Bundesland Deine Schule sich befindet.

Bei minderjährigen Schülern ist es in einigen Bundesländern so, dass für die Entschuldigung von Fehlzeiten ihrer Kinder alleine die Eltern zuständig sind und nicht Ärzte bzw. Ärztinnen. Einige Bundesländer verlangen bei Erkrankungen die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen.

Unzulässig ist aber die offene Drohung durch einen Lehrkörper, dass bei Nichtteilnahme am Schulunterricht aufgrund einer Erkrankung, dass eine versäumte Klassenarbeit oder Prüfung ohne ärztliches Attest mit der Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet wird.

Da Du aber sogar ein ärztliches Attest vorliegen hast, solltest Du Dich an die für Deine Schule zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
 
Guten Morgen,

ein wenig mehr Empathie würde ich mir für den TE doch sehr wünschen. Ihr wart doch auch mal in der Schule und kanntest doch zumindest einen, der in einer ähnlichen Situation war.

Dass das Verhalten mit dem Mathelehrer etwas angespannt sein wird, dürfte offensichtlich sein. Hierbei als Lehrkraft dann Druck auf den Schüler auszuüben, ist in den meisten Fällen alles andere als zielführend. Das verschärft leider nur die Situation und ist Ursache für diesen Thread.

Dass Handlungsbedarf besteht, dürfte außer frage stehen. Ich würde mich anfangs anstelle vom Rektor an den Vertrauenslehrer wenden. Du bist in der Hinsicht kein Einzelfall, nur keine falsche Scheu. Dafür ist er da. Meist findet sich mit ihm direkt eine gute Lösung.

Und ein Punkt möchte ich dir an die Hand geben: Gesundheit ist das höchste Gut, was man haben. Achte auf dich. :schluck:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FLCL, getexact, dideldei und eine weitere Person
Aber ist es nicht auch etwas die Schuld des Lehrers Klausuren so knapp vor der Notenvergabe anzusetzen? Dass immer mal Leute krank sein könnten muss er ja mit einkalkulieren, im vorliegenden Fall ist das ja sogar ärztlich bestätigt.
 
Schuld sind immer die Andren :cheerlead:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WeisheitsTroll, wilk84, alf420 und 5 andere
Schon ziemlich dreist, Arbeiten nicht zu schreiben und auch nicht nachschreiben, dann aber eine gute Note erwarten.
 
DaDare schrieb:
Ihr wart doch auch mal in der Schule und kanntest doch zumindest einen, der in einer ähnlichen Situation war.
Ja, bei Leistungsnachweisen die ich nicht bringen konnte/wollte war die Quittung entsprechend. So wie im späteren Leben, entweder man kümmert sich oder nicht und muss mit Konsequenzen leben.
Mehr als 0 Punkte werden sicher drin sein – ich hatte auch Probleme bei einigen Fächern, mit büffeln hat es für das Mittelfeld (oder besser) gereicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skysnake, CaptainLuftikus, Fu Manchu und 2 andere
Lehrkräfte können auch nach der normalen Notenabgabe noch Noten nachtragen. Das geht absolut problemlos bis zur später angesetzten Zeugnis-/Prüfungskonferenz. Und auch nach dieser sind Noteneintragungen & -änderungen noch möglich - dann aber mit erheblich größerem Aufwand.

Die Antwort auf deine Frage ist nicht pauschal möglich, da Bildung Ländersache ist. Und dann gibt es für verschiedene Bildungsgänge noch unterschiedliche Verordnungen.

Für ein ärztlich entschuldiges Fehlen 0 Punkte in dieser(!) Klausur zu geben halte ich nicht für möglich. Aaaaber, was aber sehr wohl geht:
- der Lehrer kann sagen er hat dir reguläre Klausurtermine und einen Nachschreibegermin angeboten und damit seine Pflicht erfüllt. Als Folge hat er leider nur einen schriftlichen Leistungsnachweis. Auf dessen Grundlage wird dann deine schriftliche Note gebildet (=das ist deine erste Klausur in Mathe, die du offensichtlich mit 0 Punkten geschrieben hast). Also wäre deine schriftliche Note im gesamten Bewertungszeitraum mit 0 Punkten zu bewerten. Vermutlich meint dein Lehrer das auch so, wie ich es geschildert habe.

Ansonsten sollte jede Schule ein Beschwerdemanagement haben. Direkt zum Rektor zu rennen oder zur Schulaufsicht wird nicht zielführend sein. Nächster Ansprechpartner ist dein Klassenlehrer, dann Bildungsgang-/Oberstufenkoordinator, dann ggf. Abteilungsleitung und dann kommt der Schuldirektor. Bei Streit mit einem Kollegen rennt ihr ja auch nicht direkt zum CEO.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ckone2208, Skysnake, Fu Manchu und 4 andere
Naja, bis zur Notenabgabe ist ja nur noch heute und anteilig morgen Zeit.
Ich würde mir auch nicht aufzwingen lassen in ungesundem Zustand eine Arbeit bei einem möglichweise pissigen Lehrer zu schreiben, die mir bei schlechtem Ausgang höchstwahrscheinlich meinen Abschluss versaut.

Ob der Lehrer aufgrund der Umstände die Note nachreichen kann weiß ich nicht.
Damit ist auch das Zeitfenster unklar. Grundsätzlich solltest du die Zeit nutzen und dich auf den Ernstfall (Nachschreiben) vorbereiten.
Was er sicher nicht kann ist die Aushändigung des Zeugnisses verhindern. Da wird dann halt eine entsprechend schlechte Note drin stehen. Wenn der Lehrer nicht auf den Kopf gefallen ist, gibt er dir einfach die schlechtest mögliche Note, die er verargumentieren kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DaDare
Ich hatte auch vor "Äonen" mal den Fall, dass ich eine (von 4) Mathe-Klausuren krankheitsbedingt verpasst habe.
Diese musste ich dann auf nachfrage nicht nachschreiben, weil meine Note eh "gut" war und ich mündlich gut mitgearbeitet (ergo: gute mündliche Note) habe.
Das war aber in der Mittelstufe und kein Semester, sondern das ganze Jahr eben.

Oder in Geschichte hat eine mündliche Note (jeder musste einmal im Unterricht abgefragt werden zum Stoff) gefehlt. Diese wurde dann einmal spontan in der großen Pause gegen Ende des Schuljahres mit einer mündlichen Prüfsituation an nem ruhigen Ort kurz abgehandelt. Vielleicht gibt es ja diese möglichkeit die schriftliche Arbeit zu substituieren.

Durch deine "Punkte" schließe ich mal auf Oberstufe, Halbjahr und Abitur. Ich denke hier ist es etwas "strikter". Kann aber bestimmt in den Landesregelungen nachgelesen oder an entsprechender Stelle angefragt werden.

Ist aber alles ziemlich kurzfristig^^
Sekretariat anrufen? Die haben für sowas denke nen besseren Überblick oder kennen auch entsprechende Stellen, an die man sich wenden kann.

MfG, R++
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Tipp wäre, Mathe zu üben. Es ist ein reines Lernfach. Falls du an einer Dyskalkulie leiden solltest, müsste die ja längst bestätigt sein. Dann kommt es auf die Regelungen deines Bundeslandes an, wie damit in Prüfungen umgegangen wird. Evtl. sind Nachteilsausgleiche möglich.
Die Magen-Darm Geschichte zieht nicht so richtig. Erstens ist sowas nach ein paar Tagen wieder vorbei und zweitens das Mittel der Wahl, wenn man beim Arzt eine AU-Bescheinigung haben will. Da man einem Magen Darm-Infektionen in aller Regel weder ansieht noch darauf untersucht wird. Ich bin mir sicher, dass sich dein Mathelehrer dieser Tricksereien bewusst ist. Deswegen finde ich sein Verhalten absolut in Ordnung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fu Manchu und sh.
Exar_Kun schrieb:
Deswegen finde ich sein Verhalten absolut in Ordnung.
Ganz und gar nicht. Der Lehrer weiß, wie es um seine Schäfchen steht. Da steckt ein tieferes Problem dahinter. Was er machen sollte, ist, wie bei einem guten Chef auch, schauen wie man ihn unterstützen kann. Draufschlagen ist immer leicht. Mit Pädagogik hat das nichts zu tuen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dideldei
DaDare schrieb:
Mit Pädagogik hat das nichts zu tuen.
Doch, hat es. Für eine nicht erbrachte Leistung darf man im Normalfall nicht belohnt werden. Die einzige mir bekannte Ausnahme wäre der Nachteilsausgleich bei einer Rechenstörung. Wenn es andere Probleme gibt, müssen die natürlich offen gelegt und nach Lösungen gesucht werden. Allerdings darf man nicht durchgewinkt werden. Das wäre ein Betrug an allen anderen, die sich angestrengt haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fu Manchu
Man kann nicht ein Urteil aufgrund einer einseitigen Schilderung des Schüler fällen. Wer weiß, was schon gemacht wurde, um ihn zu unterstützen. Eventuell ist das Fass nun übergelaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sron, Skysnake, CyborgBeta und 2 andere
Wenn genug Noten für eine Notenbildung vorhanden sind, was spricht denn dagegen, wenn die Klausur einfach für ihn gestrichen wird?
Scheinbar hängt da auch viel am unwillen des Lehrers.
tackel schrieb:
bis ich die Arbeit nachgeschrieben habe (morgen ist bereits Notenabgabe), oder mir für die Arbeit 0 Punkte einzutragen.
Und wie genau stellt er sich das vor, wenn bereits am Tag darauf Notenschluss ist?
Also im letzten Zweifel würde ich mich hier tatsächlich anwaltlich beraten lassen, sollte er die 0 Punkte eintragen wollen.
Da kann man dann mal darüber diskutieren, was gerechtfertigte Maßnahmen bei Ausfall des Schülers ist und ob eine nicht geschriebene Klausur einfach mit 0 Punkten bewertet werden darf. Dann kommt noch dazu, wieviel Zeit dafür gewesen wäre. 2 Wochen Ausfall wegen Krankheit muss man akzeptieren können, da kann man nicht erwarten, dass man das nachschreibt wenn man dann ggf. kurz vor Schluss noch die Klausur plant.
Mathe ist idR ja auch ein Fach, in dem mehr Noten als in den Nebenfächern vorhanden sind. Insofern sollte auch ohne die letzte Klausur eine Notenbildung für die Jahresendnote möglich sein.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben