Darf der Lehrer mir das Zeugnis verweigern

Stellt sich auch die Frage, wann diese zweite Mathe-Arbeit anberaumt war und ob es da nicht genug Möglichkeiten gegeben hat, diese nachzuschreiben.
 
Khaotik schrieb:
Wenn genug Noten für eine Notenbildung vorhanden sind, was spricht denn dagegen, wenn die Klausur einfach für ihn gestrichen wird?
Scheinbar hängt da auch viel am unwillen des Lehrers.

Dagegen spricht, dass alle Schüler innerhalb einer Klasse, die selbe Menge an Leistungen zu erbringen haben. Speziell bei angekündigten Leistungsnachweisen.
Sind diese unangekündigt, werden diese meist über bspw. mündliche Leistungen nachgeholt.

Also was dagegen spricht?
Man beeinflusst die Notenbildung in soweit, dass man eben weniger häufig einen Nachweis erbringen müsste als andere.

Nach dem Muster, würden erschreckend viele Leute wohl längere Zeit krank sein in einem Schuljahr.

tackel schrieb:
(...)
Ich muss sagen, dass ich in Mathe wirklich Schwierigkeiten habe und bereits in der ersten Arbeit 0 Punkte hatte (nur Gott weiß, wie ich es auf 5 Punkte im Zeugnis geschafft habe). Ich hoffe nun einfach, dass ich die Arbeit nicht schreiben muss. Was würdet ihr in meiner Situation tun?
(...)

Ich würde an deiner Stelle lernen was das Zeug hält und die Arbeit schreiben. Ganz einfach.
 
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devlpr schrieb:
Also was dagegen spricht?
Man beeinflusst die Notenbildung in soweit, dass man eben weniger häufig einen Nachweis erbringen müsste als andere.
Grundsätzlich stimme ich dir da zu, aber wenn das Schuljahr oder die Zeit für die Notensammlung (Notenabgabe) eben endet, dann muss es doch möglich sein, dann ohne diese Note eine Gesamtnote zu bilden.
Wie fair ist es denn dann die Leistung pauschal mit 0 Punkten zu bewerten? Es gibt schlicht keine Leistung, die bewertet werden könnte. Ansonsten könnte man auch munter 0 Punkte für mündliche Leistung verteilen, weil man zufällig an dem Tag hätte abgefragt werden sollen, als man Krank war.
Wenn du seit der Klausur nachweislich erkrankt bist und bis zum Notenschluss nicht die Möglichkeit hattest, die Klausur zu schreiben, wäre eine einfache 0-Punkte-Bewertung mMn rechtlich niemals haltbar.
 
Wir wissen hier einfach zu wenig. Wie viele schriftliche Leistungsnachweise gab es im Schuljahr, wie viele wurden vom TE wahrgenommen? Der TE erwähnt eine Arbeit mit 0 Punkten die er schon hatte.

Vielleicht ist hier das Problem, das es ohne diesen Leistungsnachweis ansonsten nur einen schriftlichen mit 0 Punkten gibt und der Lehrer will hier helfen. Nur weil im Semester Zeugnis (?) 5 Punkte waren, heißt das nicht das man danach nicht trotzdem insgesamt 0 bekommen kann.
 
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Froki schrieb:
Unzulässig ist aber die offene Drohung durch einen Lehrkörper, dass bei Nichtteilnahme am Schulunterricht aufgrund einer Erkrankung, dass eine versäumte Klassenarbeit oder Prüfung ohne ärztliches Attest mit der Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet wird.
Das ist definitiv falsch. Wenn du auch zu einem Ausweichtermin deine Arbeit/Klausur nicht geschrieben hast, wird mit 0 Punkten bewertet.
 
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Vermutlich ist das Thema längst durch, nachdem sich der Threadersteller nicht mehr meldet.
 
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Vielleicht haben ihm auch die Antworten nicht gefallen. ;-)
 
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Goldsmith schrieb:
die Antworten nicht gefallen

Das glaube ich weniger. Es hat sich leider eingebürgert, irgendeine Frage zu stellen, und auf etwaige Rückfragen 0 zu antworten.

Dann hat der TE halt Pech.
 
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