Darf mein Hersteller so einen extremen Wert von der Gutschrift abziehen?

marsiking

Cadet 2nd Year
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Okt. 2014
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25
Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Recht wegen meinem Laptop. Mein Laptop habe ich für 900€ bei einem Online-Händler gekauft. Dieser ging 2 mal defekt und wurde vom Hersteller repariert. So nun ging der Laptop zum dritten Mal defekt und ich habe mit dem Hersteller per e-Mailverkehr klar gemacht, dass ich keine Reparatur möchte. Nun will der Hersteller eine Gutschrift zum Händler schicken und die soll ich nun erhalten. Diese wird laut Hersteller ( eigene Berechnung nur 430€ betragen) was mir einfach zu wenig ist. Der Laptop ist 1 1/2 Jahre alt, war 3 mal beim Hersteller für jeweils 1 Monat und ich bin als IT-Student abhängig vom Laptop. Habe ich da eine Möglichkeit eine höhere Gutschrift oder eine komplette zu erhalten? Laut Hersteller ist weder eine Reparatur, noch ein Austauschgerät möglich. Könnt ihr mich evtl. beraten?

Mfg
Marcel
 
Du musst den Händler gemäß der Gewährleistung in Regress nehmen, die Garantie die du nutzt ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und an nichts gebunden.
 
Hi,

ich habe eine Frage zu meinem Recht wegen meinem Laptop

Könnt ihr mich evtl. beraten?

Rechtsberatung in einem Technikforum zu suchen ist grundsätzlich schon der falsche Ansatz finde ich...

Entweder du lässt dich von einem Anwalt beraten (falls du eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungsleistung hast) oder du suchst in einem Juraforum nach Meinungen. Verbindlich werden diese in der Regel aber auch nicht zu 100% sein.

VG,
Mad
 
Nein können wir nicht, da eine Rechtsberatung von Privat in Deutschland nicht zulässig ist. Wende dich an den Verbraucherschutz oder an einen Rechtsanwalt - wenn dir eine eigene Recherche zu viel Arbeit ist.
 
Hatte vor Jahren ein ähnliches Problem. Da wollte man mir auch nur vergleichsweise wenig wiedergeben.
Falls dir hier niemand helfen kann: es gibt oder gab zumindest mal - ich nenne es mal - "Anwaltsforen".
Da kannst du deinen Fall schildern und eine Summe für die Auskunft angeben, die dir die Info wert ist.

Wenn man einen Laptop oder vergleichbares bei der Steuererklärung angibt, wird dieser über 3 Jahre abgeschrieben. Falls das für diese Fälle auch gilt, passt dein Wert bei anderthalb Jahren Alter.
 
Hört sich nach Wandlung an.

Der Händler kann den Betrag erhöhen - falls er will - aus Kulanz - mMn.

Hatte einen ähnlichen Fall - auch dort war der Erstattungsbetrag sehr gering - der Händler hatte von sich aus von seinerzeit 330€ (Hersteller) auf 590€ erhöht.

Du solltest mit dem Händler reden und deine Unmut - höflichst - zum Ausdruck bringen.
 
Waren die Defekte jeweils klare Garantie-Fälle?
Nach soviel Reparaturen hast du das Recht auf ein neues, gleichwertiges Gerät.

Den Kaufpreis müssen sie nicht mehr zurückerstatten.
Du hast den Artikel zwischendurch ja gebraucht und darum muss der Neuwert nicht ersetzt werden.
 
Gohst schrieb:
Waren die Defekte jeweils klare Garantie-Fälle?
Nach soviel Reparaturen hast du das Recht auf ein neues, gleichwertiges Gerät.

Den Kaufpreis müssen sie nicht mehr zurückerstatten.
Du hast den Artikel zwischendurch ja gebraucht und darum muss der Neuwert nicht ersetzt werden.

Ja jedesmal klare Garantiefälle. Immer war das Motherboard kaputt.

Du musst den Händler gemäß der Gewährleistung in Regress nehmen, die Garantie die du nutzt ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und an nichts gebunden.

Wie meinen Sie das genau?



Um welchen Hersteller handelt es sich denn?

Es handelt sich um ACER.
 
Du kannst den Laptop auch 300x zum Hersteller senden, Gewährleistung läuft immer über den Händler und dort gilt das mit den zwei Nachbesserungsversuchen. Also geh zum Händler.
 
marsiking schrieb:
Dieser ging 2 mal defekt und wurde vom Hersteller repariert. So nun ging der Laptop zum dritten Mal defekt und ich habe mit dem Hersteller per e-Mailverkehr klar gemacht, dass ich keine Reparatur möchte.

3x der selbe Fehler und 3 unterschiedliche Defekte? Ist nämlich der kleine, feine Unterschied. 1x Tastatur, 1x DVD Brenner und meinetwegen 1x Webcam sind einzelne Vorgänge und nicht als Nachreparatur zur Reparatur davor zu sehen.

XMenMatrix schrieb:
Du musst den Händler gemäß der Gewährleistung in Regress nehmen...

Sofern man als Nutzer stichfest beweisen kann, das der Fehler bei Produktion bestanden hat. Das Ding ist mit seinen 1 1/2 Jahren weit über die 6 Monate rüber, sprich die Beweislast ist auf den Verbraucher übergegangen.

Auch hier gilt, es muss 3x der selbe Fehler sein, nicht unterschiedliche.

Auch wenn alle sagen: Autovergleiche blaaa...blaa...aber du kriegst ja auch kein neues Auto, wenn 1x die Bremse, 1x der Fensterheber und 1x die Sitzheizung defekt ist.

Der Kaufpreis ist da egal...schnallt nur keiner...oder will keiner schnallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sofern ein Kunde ein Notebook rücktritt, gibt es u.a. diesen Paragraphen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/346.html

Dort wird auch von "gezogenen Nutzen" gesprochen.

Ein Notebook wird in 3 Jahren abgeschrieben, macht 2,78% pro Monat des Wertes.

Eine Rechtsberatung ist leider quasi nicht möglich.
 
Hier scheinen einige zu überlesen, daß das Gerät 1 1/2 Jahre alt ist !!! Da ist es mit der Gewährleistung durch den Händler aufgrund der Beweislastumkehr schwierig. Nach 6 Monaten mußt Du nämlich beweisen, daß der oder die Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren. Das ist so gut wie unmöglich bzw. man müßte ein sehr teueres Gutachten in Auftrag geben, welches womöglich nicht einmal das "gewünschte Ergebnis" hervorbringt.

Es ist vom Hersteller (in dem Fall Acer) schon recht kulant, daß sie überhaupt etwas zahlen wollen. Im schlimmsten Fall würde nämlich einzig die Garantie bis zum Ablauf der 2 Jahre (bei Acer) greifen. Wobei bei der Garantie auch noch der Pferdefuß des Produktionsdatums vorhanden ist, denn die Garantie bezieht sich darauf, nicht auf den Kaufzeitpunkt.
Nehmen wir mal an das Gerät ist zwar 1 1/2 im Besitz, aber das Herstellungsdatum liegt noch einmal 2-3 Monate davor, dann empfinde ich fast 50% Neupreis nicht unbedingt zu wenig. Viel mehr würde man auch bei einem Verkauf eines gebrauchten Notebooks der Marke Acer nicht bekommen.
Wenn es nicht paßt, kann man ja noch die Garantie bis zum Ablauf in Anspruch nehmen. Aber wie gesagt, vorher mal prüfen, wann diese abläuft :) ... .
 
marsi...du als Student sitzt doch halbwegs an der Quelle. Sofern deine Uni (oder FH) nicht nur mit IT zu tun hat, kannste dich doch auch mal dort umhören.

Sollte natürlich nicht jemand aus dem ersten oder zweiten Semester sein.

Ansonsten mal einen Fachanwalt nett fragen, ob er eine Erstberatung kostenfrei macht. Nur alle Belege und Reparaturberichte sollteste haben und vorlegen können.

Und nochmals: es muss 3x der selbe Fehler sein. 3 unterschiedliche Fehler sind da keine Grundlage für "ich habe keinen Bock mehr auf das Gerät und will ein neues oder mehr Geld".

Ein Austauschgerät z.B. kann auch nur ein dann technisch vergleichbares Gerät nach heutigem Stand sein. Nicht der gleiche Kaufpreis.
 
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Die Verbraucherzentrale ist günstiger. Ein Anwalt verlangt nicht selten 50€ für ein Beratungsgespräch.
 
evtl. ist ne Reparatur dann doch besser als die hälfte des geldes als gutschrift?!

kannst ja danach Reparatur verkaufen, ne? Falls du dafür dann mehr bekommst.. Vorallem kannst dann den Anbieter wechseln.. oder wäre die Gutschrift dann vom Händler, sprich freie Gerätewahl bei dem?
 
Auch 'ne coole Idee, Jack.
 
Das was Mr.Smith vorschlägt ist eine gute Lösung. Laß das Teil reparieren bzw. hoffe auf ein höherwertiges Produkt, da eine Reparatur ja nach deiner Aussage nicht möglich ist. Dieses verkaufst Du in der Bucht. Da kriegst Du dann wohl auch einen angemessenen Preis (der eventuell über 430,- Euro liegt. oder halt nicht :) ...). Es ist verwunderlich, daß die Leute nach all der Zeit immer noch nicht verstanden haben, daß Garantie etwas Freiwilliges ist und der Hersteller sich außerhalb der versprochenen Garantie auch nicht kulant zeigen muß (in diesem Fall die 430,- Euro).
Das mit der Gewährleistung ist bei solchen Geräten (wo sich ein Gutachten nicht lohnt oder nach hinten losgehen könnte) nach 6 Monaten auch "Geschichte", scheint aber auch noch nicht angekommen. Da ist man dann halt auf die Kulanz des Händlers angewiesen, wobei diese immer öfter auf den Hersteller und dessen Garantie verweisen!
Die oft bemühten "Autovergleiche" sind sinnfrei, da es sich hierbei um ganz andere Werte handelt. Weiterhin ist ein Gutachten in so Fällen einfacher zu bewerkstelligen bzw. dafür gibt es mehr Anlaufstellen, wie für Verbraucherelektronik.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich gehe mal schwer davon aus dass es sich um eon Consumer Gerät von Acer handelt.
Was lernen wir daraus? Kauft euch Business Geräte von den üblichen Herstellern (HP,Dell,Lenovo,Fujitsu) wenn man auf das Gerät zum Arbeiten angewiesen ist.

Habe schon bei Dell n zweifache Reparatur erlebt, die haben von sich aus ein neued Gerät angeboten.
Ohne Diskussion. Ok bei grossen Firmen-Kunden ist der Ruf halt wichtiger.
 
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