Wenn du in der Bäckerei alle Krümmel aufsammelst und daraus ein Brot backst,
wird es kein Gutes.
Genauso hier: In einigen Beiträgen steckt ein Körnchen Wahrheit ... aber am Ende
kommt nichts Gutes raus.
Ein brauchbare Beratung ist schon deshalb nicht möglich, weil relevante Informationen fehlen.
Die wichtigste Frage wäre ob die Reparaturen dem Verkäufer zuzurechnen sind.
Wurden die Reparaturen hingegen unter Umgehung des Verkäufers vorgenommen ( wenn man also
nicht nachweisen kann das eine Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen wollte und durch den Verkäufer an den Hersteller verwiesen wurde .... ) ist man schnell in dem Bereich Selbstvornahme.
Dann ist der Verkäufer raus und fungiert nur noch als (freiwillige) Zahlstelle.
Der Tipp mit dem 3 Jahren Abschreibung ist insofern richtig, als das viele Hersteller im Rahmen
einer Garantieleistung
so handeln. Das wäre dann zulässig, wenn eben solches durch die Garantiebedingungen des Herstellers vorgesehen ist. Auch die sind hier im Detail nicht bekannt.
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Aber so als Tip am Rande:
Du fährst mit den 430 Euro recht gut - eine Anspruch wirst du dahingehend vermutlich eher nicht haben.
Im Schlimmsten Fall repariert der Hersteller noch so oft, bis die Garantiezeit abgelaufen ist.
( Die Garantie läuft anders als die Gewährleistungsfrist immer ab )
Und 50-100 Euro auszugeben um eventuell ein paar Euro mehr zu bekommen ....?
Da kannst du bestenfalls hoffen das der Hersteller irgendwann genervt aufgibt und seine
Arbeitszeit dagegen rechnet.
Aber wie schon erwähnt .... alles bisher zum Sachverhalt geschriebene reicht nicht für eine Beurteilung.
Und wenn du eine billige Beurteilung willst, erhältst du auch beim Anwalt nur grobe eine Beurteilung mit vielen Wenn und Aber.
Glaubst du ernsthaft ein Anwalt berechnet nur 50 Euro für 1-2 Std Arbeit ?