Madman1209
Fleet Admiral
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Hi,
du hast von deinen eigenen Daten gesprochen, da darfst du natürlich zugreifen. Aber ein indisches Subunternehmen, dass auf Daten zugreift, die ich bei einem Auftragsverarbeiter in der Cloud liegen habe, ist nur mit Hürden überhaupt DSGVO-konform zu bekommen! Punkt!
Nochmal: in deinem RZ kannst du machen was du möchtest, wenn es nur deine Daten sind. Wenn ich dir Daten anvertraue, die du hostest, sieht das völlig anders aus!
Geh doch einfach mal nicht davon aus, dass hier jeder seine Daten in einem RZ hostet sondern einfach von dem klassischen Fall: Microsoft Cloud Dienst. Ich zitiere mal:
und wenn das nicht der Fall ist kannst du es nicht mit der DSGVO vereinbaren! Ganz einfach. Sofern nicht sichergestellt ist, dass ein angemessenes Datenschutzniveau in dem Drittland vorherrscht ist das nicht machbar!
niemand behauptet etwas anderes. Aber wenn in dem Land das Datenschutzniveau nicht angemessen ist spielt es keine Rolle, wie gut du die Daten absicherst, dann ist es nicht gestattet!
die Betonung liegt auf fest definierter Zweck und Zweckgebundenheit!
VG,
Mad
Sorry, aber das ist Blödsinn. Der Zugriff ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
du hast von deinen eigenen Daten gesprochen, da darfst du natürlich zugreifen. Aber ein indisches Subunternehmen, dass auf Daten zugreift, die ich bei einem Auftragsverarbeiter in der Cloud liegen habe, ist nur mit Hürden überhaupt DSGVO-konform zu bekommen! Punkt!
Und ein onPrem Microsoft-Server in meinem RZ darf über einen entsprechend konfigurierten Zugriff auch von Drittstaaten betreut werden.
Nochmal: in deinem RZ kannst du machen was du möchtest, wenn es nur deine Daten sind. Wenn ich dir Daten anvertraue, die du hostest, sieht das völlig anders aus!
Geh doch einfach mal nicht davon aus, dass hier jeder seine Daten in einem RZ hostet sondern einfach von dem klassischen Fall: Microsoft Cloud Dienst. Ich zitiere mal:
Daher ist auch das bloße Speichern von Daten in einer Cloud aber auch das Übermitteln in Form des Einsichtgewährens im Rahmen von Fernwartungszugriffen als Datenverarbeitung von der DSGVO erfasst.
Um nun doch Daten in einem Drittland verarbeiten zu dürfen, muss dort ein angemessenes Datenschutzniveau bestehen. Jemand, ein Unternehmen, der für die Verarbeitung von Daten verantwortlich ist (=Verantwortlicher) muss also in zwei Schritten prüfen, ob er
a) überhaupt die Daten verarbeiten darf und
b) ob er diese in einem Drittstaat verarbeiten (lassen) darf.
Zu den Kriterien für ein angemessenes Datenschutzniveau zählen:
Gibt es eine unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde? Gibt es auch für betroffene EU-Bürger ein wirksames und durchsetzbares Recht sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, um ihre Datenschutzrechte wahrnehmen zu können?
und wenn das nicht der Fall ist kannst du es nicht mit der DSGVO vereinbaren! Ganz einfach. Sofern nicht sichergestellt ist, dass ein angemessenes Datenschutzniveau in dem Drittland vorherrscht ist das nicht machbar!
Der Zugriff muss durch Maßnahmen entsprechend beschränkt sein.
niemand behauptet etwas anderes. Aber wenn in dem Land das Datenschutzniveau nicht angemessen ist spielt es keine Rolle, wie gut du die Daten absicherst, dann ist es nicht gestattet!
Also die Betonung lieg auf EINEN Zweck?
die Betonung liegt auf fest definierter Zweck und Zweckgebundenheit!
VG,
Mad