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Defekt während der Gewährleistung, Ebay Verkäufer handelt nicht!

SingleTarget

Lt. Junior Grade
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Hallo,

ich habe bei Ebay folgenden Artikel gekauft: http://www.ebay.de/itm/Xlyne-USB-St...963493?hash=item5d5827d325:g:bHYAAOSwjqVZDI1z

Nun ist der USB Stick nach 3,5 Monaten defekt. Wenn man den USB Stick einsteckt wird er erkannt aber wenn man zugreifen möchte verliert er sofort die Verbindung und wird dann wieder erkannt und verliert sofort wieder die Verbindung.
Ein Zugriff auf die Daten ist nicht mehr möglich und eine Formatierung ist auch nicht möglich.
An mehreren PCS und USB Ports getestet!

Nun habe ich den Verkäufer den Sachverhalt gemeldet und der Verkäufer hat mir nur eine Infomail vom Hersteller geschickt, welche ich anschreiben sollte.
Da es aber nicht um Garantie sondern um Gewährleistung handelt muss der Verkäufer die Sache bearbeiten und mir ein Versandschein schicken oder alternativ mir die Portogebühren erstatten.

Der Verkäufer meldet sich seitdem her nicht mehr und bei Ebay kann ich leider kein Fall eröffnen, da der Artikel schon über 3 Monate alt ist.

Wie kann ich nun am besten vorgehen, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen, um an mein Recht zu kommen.
Der Verkäufer macht es sich sehr leicht und wälzt es auf den Hersteller ab.
Der Hersteller wird mir sicherlich keine Versandkosten erstattet, außerdem möchte ich mein Geld zurück haben, da ich von einen USB Stick, der trotz wenig Nutzung schon nach 3 Monaten kaputt geht, keine wichtigen Daten mehr anvertrauen möchte.
 
Da der Händler in Deutschland sitzt, könnte man sich an die Verbraucherzentrale wenden.
 
Wegen 17€ heult man rum?
 
Danke, ich habe jetzt erst mal paypal eine Nachricht zukommen lassen, auch wenn ich nicht glaube das die etwas machen können, da der Käuferschutz nur 180 Tage gilt. Und die Frist schon vorbei ist, das weiß wohl auch der Verkäufer, sonst würde der Verkäufer schon anderes reagieren. Den Paypal friert ja auch gerne mal Konten ein, wenn sich Problemfälle zu oft häufen.
Verbraucherschutz kostet bestimmt auch etwas, zum Glück handelt es sich nur um ein 17€ Stick, aber wenn man bei so einen Verkäufer größere Summen lässt, ärgert man sich richtig.
Und dann wundern sich viele Verkäufer das sie keine Umsätze machen, bzw. immer mehr Leute bei amazon bestellen.
Da sitzen dann die Verkäufer wohl auch mit Scheuklappen, Kundenservice wird bei 99% der Händler sehr klein geschrieben und selbst an sein Recht zu kommen, gibt es dann auch schwarze Schafe, die ganz blind sind.
Bei amazon wäre ich in den ersten 2 Jahren! abgesichert gewesen und könnte den USB Stick bei Defekt umtauschen oder das Geld zurück bekommen.
Musste schon mal die Amazon Garantie bei einen fast 2 Jahre alten AV-Reveiver in Anspruch nehmen und hatte den vollen Betrag gutgeschrieben bekommen.


@ NagasakiGG
Wenn man Schrott verkauft muss man dafür auch gerade stehen, 17€ schmeiß ich auch nicht einfach weg.
Wenn Sie zuviel Geld haben, können Sie mir gerne Geld überweisen.
Wenn so ein Händler das bei 1000 Leuten abzieht, sind aus den 17€ für den Händler schnell mal 17000€.
Außerdem ist der Händler der Übeltäter, der heult ja rum wegen vielleicht mal ~10€ (Einkaufspreis) das er gar nicht mehr reagiert.
Und das Gewährleistungsrecht gibt zum Glück nicht ab einen bestimmten Betrag, wäre ja noch schöner.
Wenn Sie sich verarschen lassen wollen, nun gut, müssen Sie wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das oben wird 3,5 Monate geschrieben dann 180 Tage schon um.... Und dann wundern das keiner mehr was macht, dann sind 6 monate doch schon um und es geht um gewährleistung. Was nunmal wieder was anderes ist und beim usb stick wohl eher nicht geht. Da Beweisslastumkehr.
 

Für manche ist das schon viel Geld. Und defekt ist defekt. Egal ob 1 Euro oder 100 Euro.

Es werden ja auch Leute (zu Recht) entlassen weil Sie Pfandbons für 5€ unterschlagen.

Aber wenn man natürlich seine supertolle Applewatch mit 50€ von der Familenversicherung subventioniert bekommt, dann denkt man anders über 17€ das verstehe ich natürlich.
 
LadykillerTHG schrieb:
Genau das oben wird 3,5 Monate geschrieben dann 180 Tage schon um.... Und dann wundern das keiner mehr was macht, dann sind 6 monate doch schon um und es geht um gewährleistung. Was nunmal wieder was anderes ist und beim usb stick wohl eher nicht geht. Da Beweisslastumkehr.

Nein es sind keine 180 Tage um, es wurde im Juni gekauft, aber der Verkäufer hat ja September mit der lapidare Information Email vom Hersteller glänzen wollen.

Nun nachdem ich die Paragraphen ect. herausgesucht habe, und Paypal eingeschaltet habe, soll ich den USB Stick per Briefversand (unversichert) 1,45€ zuschicken.
Was passiert wenn der Brief verloren geht, oder der Verkäufer behauptet, das er den Stick nie bekommen hat?
Da der Verkäufer so viele Probleme schon bereit hat, werde ich mich nochmals absichern müssen, und eine Bestätigung vom Verkäufer holen, wenn die Postsendung verloren geht, das der Verkäufer mir den USB Stick + Versandkosten zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewerblich = Verkäufer Trägt das Transportrisiko.

Du solltest aber auf alle fälle den Versandbeleg aufbewahren.
 
florian. schrieb:
Gewerblich = Verkäufer Trägt das Transportrisiko.

Du solltest aber auf alle fälle den Versandbeleg aufbewahren.

Die Quittung für die Briefmarke, das ich sie gekauft habe?
Bei Briefe gibt es kein Versandbeleg.

P.S. Ich habe im Internet gelesen, das bei unversicherten Versand keine Quittung von der Briefmarke reicht.
Sprich, es muss per Einschreiben oder als Paket aufgesetzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Dann schickst Du ihn halt auf Deine Kosten als Einwurfeinschreiben!
 
ThomasK_7 schrieb:
Dann schickst Du ihn halt auf Deine Kosten als Einwurfeinschreiben!

Selbst Händler oder wie?

Dann sollten Sie die Gesetze kennen:
§439 BGB
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Und wenn man ein Versandbeleg benötigt, geht es nicht ohne Einschreiben, also muss der Händler die vollen Kosten des Versandes übernehmen.

Also hätten Sie sich den Kommentar sparen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die einschlägigen Normen kennst, brauchst du ja keine Kommentare mehr.
 
@Idon
erstens habe ich selber erst nachträglich im Internet gelesen, das eine Quittung vom Kauf einer Briefmarke nicht reicht, sondern ein Absendenachweis/bzw. Einlieferungsbeleg.
Diese gibt es aber bei einen normalen Briefversand nicht.

Das dann der schlaue Kommentar kommt, das ich selber die Einschreibekosten zu tragen habe, ist falsch.
Und richtig erkannt, auf Falschaussagen kann ich verzichten, bringt mich ja nicht weiter.
Es gibt genug Fälle im Internet zu lesen, wo der Verkäufer behauptet, er habe die Ware nie erhalten, und wenn man es unversichert verschickt, ist man selbst der Angeschmierte, obwohl der Händler es unversichert haben möchte.
Klar, damit man dann später behaupten kann, es sei nie angekommen.

Und die Versandkosten sind vom Händler in der entsprechenden Höhe zu erstattet, in meinen Fall per Einwurf-Einschreiben.
Nur Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. Ich kann mich an eine Sendung damals erinnern, da wurde eine Sendung auch per Einwurf-Einschreiben zurückgeschickt, aber nur der normale Briefporto Rückerstattet. Wer klagt auch schon 2,15€ ein und das Wissen die Händler.

Eines habe ich aber gelernt. USB Sticks kaufe ich garantiert nicht mehr über Ebay sondern nur noch Direkt bei amazon. So ein Hickhack habe ich schon lange nicht mehr erlebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich klage auch geringe Beträge ein. Bzw. mache ich dem jeweiligen Vertragspartner deutlich, dass ich dazu bereit bin.

Deine restlichen Ausführungen sind meines Erachtens schon richtig so. Mein obiger Kommentar war nicht sarkastisch oder herablassend gemeint, sondern spiegelt durchaus meine Ansicht als Jurist wieder.
 
Hallo,

kleine Rückmeldung.
Nachdem der Verkäufer sich wiederholt geweigert hat, die vollen Kosten des Einschreiben zu übernehmen, habe ich mich nun direkt an den Hersteller gewendet.
Der Hersteller wollte zunächst auch den USB-Stick eingeschickt haben, auch ohne die Versandkosten zu übernehmen.
Nachdem ich den Hersteller aber den Defekt per Video gezeigt habe, kann ich den USB Stick entsorgen und bekomme einen Ersatz USB-Stick zugeschickt.

Ich kann nur vom Kauf bei den Ebay-Verkäufer abraten. Solange alles funktioniert ist alles okay, aber wehe, man hat eine Reklamation, dann fängt das Theater für 16,99€ an.
Einen guten Verkäufer erkennt man, das er erstens reagiert auf Reklamationen (der Verkäufer hat erst bei der zweiten Nachricht reagiert als alles mit § belegt wurde.) und zweitens auch lt. gesetzlichen Bestimmung die kompletten Versandkosten übernimmt, da hat sich der Verkäufer geweigert. (Nur unversichert empfehle ich keinen zu versenden! Den im Streitfall kommt der USB-Stick nicht an und man ist neben den 16,99€ auch noch das Porto los.)

Hoffe das der Ersatz-USB Stick länger als 3,5 Monate hält. Großes Vertrauen habe ich in der Marke nicht mehr.
 
Du solltest den USB Stick nicht via Brief zurücksenden. Immer nachvollziehbar als Paket. Wenn er so verloren geht ist das dann dein Problem.
 
Nach herrschender Rechtsauffassung ist ein gewerblicher Verkäufer nicht verpflichtet, bei Rücksendungen im Gewährleistungsfall zusätzliche Kosten zu erstatten, die dem Verbraucher dadurch entstanden sind, dass er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
Des weiteren ist nach herrschender Rechtsauffassung ein gewerblicher Verkäufer nicht verpflichtet, für die Rücksendekosten generell in Vorkasse zu gehen.

Wer anderweitige aktuelle Urteile hierzu hat, bitte her damit!

@TE
Ich bin kein gewerblicher Internethändler.
 
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