Defekte Gigabyte RTX 20280ti Gaming OC umtausch möglich?

Raven 76

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Meine Frage richtet sich eigentlich an Mike von Caseking. Leider habe ich noch keine Freigabe, um direkte Nachrichten zu schreiben, deshalb so übers Forum.

Mein Problem Nr1: Gestern ist meine neue AIO Wasserkühlung von NZXT (X63) ausgelaufen und das Kühlmittel ist in die Grafikkarte gelaufen.
Diese hat sich nun verabschiedet und ist im Gerätemanager auch nicht mehr sichtbar. Bevor danach gefragt wird:
Die Wasserkühlung wurde ordnungsgemäß installiert und nicht modifiziert und funktionierte über eine Woche völlig problemlos.

Mein Problem Nr.2: Die Wasserkühlung habe ich bei einem anderen großen Computerfachhandel in Wilhelmshavengekauft,
welche mir zwar laut Telefonat die Wasserkühlung ersetzt, jedoch nicht die Grafikkarte, da bei Caseking gekauft.

Mein Problem Nr.3:
Die Karte hat zwar noch Garantie, da sie am 27.11.2019 bei Caseking gekauft wurde,
ich bin aber nicht der Erstbesitzer der Grafikkarte. Ich habe aber vom Vorbesitzer die Rechnung und eine unterschriebene Abtretungserklärung der Garantie an mich.

Ich würde gerne wissen, ob die Fa. Caseking mit die Karte wohl trotzdem auf Kulanz repariert oder austauscht?

Über eine Rückmeldung von Mike (auch gerne über PN) würde ich mich sehr freuen.

viele Grüße,

Raven 76
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Öhhm… es geht natürlich um eine 2080ti. Hatte wohl zu flinke Finger beim Scheiben. ^^
 

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Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne mich da nicht aus aber könnte man versuchen über den Hersteller der Wasserkühlung die Grafikkarte ersetzen zu lassen? Also den Kaufpreis zumindest?

Ist das Wasser aus dem Anschluss der Aio ausgetreten?

Aber trotzdem extrem ärgerlich ich würde warscheinlich keine Aio mehr verbauen.
 
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Hallo Gimli2k.

Mir wurde von dem Händler aus Wilhelmshaven gesagt, ich solle erst mal Caseking als Verkäufer kontaktieren,
da die Karte von dort stammt. Das wäre besser, damit dort der Fall aufgenommen und registiert wird.
Man sagte mir, es bestünde die Möglichkeit, dass die Garantie von Caseking hier ggf. auf Kulanz eintreten könnte.
Falls nicht, wäre der nächste Schritt an NZXT heranzutreten. Ich solle aber besser erst mal in dieser Reihenfolge Kontakt aufnehmen.


Zu Deiner Frage: Ja, so wie es aussieht, kam das Kühlmittel aus dem einen
m der Anschlüsse des Pumpengehäuses und ist von da aus auf die Backplate der Grafikkarte getropft und von da aus dann über den Rand der Backplate und auch über ein Schraubenloch ins innere. Durch die Lüftverwirbelung der drei Vents hat sich dann wohl alles schön verteilt.


Ich habe bisher eigentlich nur positives über die AIO von dem Hersteller gehört und habe mich deshalb auch sofort dafür entschieden. Der andere Händler meinte auch, dass das sehr selten mal durch Materialfehler passieren würde. Er könne meine Frustration sehr gut verstehen.


Ich bin nur gerade sehr verzweifelt. Habe ein halbes Jahr warten müssen, den PC endlich in Betreib nehmen zu können und jetzt ist er nach etwas über einer Woche schon wieder kaputt. Und es war nicht mal meine Schuld!


Ich hoffe ich bekomme die Karte irgendwie ersetzt, sonst bleibe ich ohne Verschulden auf dem enormen finanziellen Schaden sitzen...
 
Also warum hier Caseking bei einer 1000€+ Grafikkarte in Kulanz gehen sollte, erschließt sich mir nicht ganz, da hier eindeutig Fremdverschulden (auch wenn nicht durch den TE selbst verursacht) vorliegt.

Ich würde hier direkt bei NZXT anklopfen, und Schadensgutmachung einfordern.

Caseking wird hier ziemlich sicher nichts machen.
 
Hallo Proud2b.

Vermutlich wird es wirklich darauf hinauslaufen, dass der Fall am Ende bei NZXT landen wird.
Ich weiß nur nicht, ob ich das wirklich selbst tun kann/soll. Deshalb möchte ich gerne die Meinung von Mike hören.
Es wäre ja auch möglich, dass die Firma Caseking (als Verkäufer der Karte) selbst mit NZXT in Kontakt treten will oder muss. Vielleicht gibt es einen Grund XY, weshalb die Schadenregulierung durch NZXT mit Hilfe von Caseking erfolgen muss, wegen Garantie oder so? Dann wäre es vielleicht falsch, wen man sie so einfach übergeht ?! Ich hab keine Ahnung.


Ich folge erst mal dem Tip von dem anderen Händler und trete erst mal mit Caseking in Kontakt,
um zu fragen, wie es weiter geht.
 
@Raven 76

Alles gut, ich will dir nur keine falschen Hoffnungen machen.

Ein Wasserschaden ist weder von einer Garantie, noch von einer Gewährleistung gedeckt, ich rede jetzt hier nur von der Grafikkarte.

Auch wird Mike hier eher wenig ausrichten (wollen), da du die AiO bei einem anderen Händler gekauft hast.

Da !könnte! der Händler selbst, was die Gewährleistung angeht in die Pflicht geraten.

Will mich hier aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Könnte hier vielleicht auch eine Hausratsversicherung helfen?

Anyway, ich hoffe, dass für dich alles
gut ausgeht, und du uns auf dem laufenden hälst.

Ich drück dir die Daumen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Schreibfehler ausgebessert.)
@proud2b

Ich hab wirklich null Ahnung was das Thema Garantie und Gewährleistung bei diesem Fall betrifft. Ich wäre wirklich entsetzt, wenn ich hier auf den Kosten sitzen gelassen werden würde.

Wenn ich was falsch gemacht hätte, würde ich es ja verstehen, aber ich habe ja alles wie in der Anleitung gemacht. Inklusive Testlauf mit Sichtkontrolle. Ausserdem lief es ja alles über eine Woche.

Ich möchte von Mike nur wissen, was ich machen soll und ob Caseking mich unterstützt, oder ich mich allein darum kümmern muss.

Klar halte ich Dich gerne hier auf dem Laufenden, wenn es Dich interessiert.
 
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ich kenne solche Fälle nur von Corsair...da wurde auch nur vom AIO Hersteller der Schaden erstattet, aber auch nur noch den Zeitwert soweit ich weiß.
 
Hab mich jetzt ein wenig im Netz eingelesen, in deinem Fall tritt normalerweise das Produkthaftungsgesetz ein, jedoch richtet sich dieses gegen den Hersteller, und nicht gegen den Händler.

Garantie bzw. Gewährleistung hast du in diesem Fall für die kaputte AiO, aber nicht für die Folgeschäden.

Auch wenn ich mich wiederhole, Caseking kann und wird hier wahrscheinlich nichts machen, weil du das Produkt, dass den Schaden Verursacht hat, nicht bei Caseking gekauft hast.

Ich würde in deinem Fall direkt mit dem NZXT Kundensupport in Kontakt treten, und denen dein Problem schildern.
 
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Kann mich den anderen anschließen.
Der Ansprechpartner ist NZXT. Was hat Caseking mit einer fremden AiO zu tun die du woanders gekauft hast?
Das ist in etwa so, wie wenn du dir ein Auto kaufst, dort irgendwas einbaust, wodurch das Auto abraucht
und dann zum Autohersteller gehst und fragst, ob die dir den Schaden ersetzen, den du durch ein Fremdprodukt verursacht hast. ^^

NZXT sollte dagegen versichert sein.
Corsair holt in solchen Fällen den PC ab und untersucht die Schäden und erstattet dann die Kosten für die Schäden.
Kann man auch online immer wieder lesen.

Beispiele:
https://forum.corsair.com/v3/showthread.php?t=162367
https://www.hardwareluxx.de/communi...erkühlungen-mit-gebrauchter-hardware.1104465/

An dieser Vorgehensweise sollte sich nichts geändert haben.
Würde mich wundern, wenn das bei NZXT anders ist. Dann würden die ja die Kunden vergraueln.
Insofern würde ich mich auch direkt an NZXT wenden. Ggf. anrufen, wenn möglich und es schildern.
 
Ich danke Euch für Eure Antworten. Ich werde jetzt trotzdem erst mal die Antwort von Mike abwarten. Kann vor Montag ja eh bei NZXT nichts erreichen.

Ich halte Euch aber auf dem Laufenden.
 
Brauchst eh nicht auf Antwort warten Caseking hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun also weden die auch nichts machen.
 
Hallo Raven 76,

ich versuche mal, die rechtliche Situation etwas zu entwirren, auch wenn im Grunde schon alles gesagt wurde:

1. Es gibt eine Herstellergarantie, mit der Händler/Verkäufer nichts zu tun haben (sofern sie nicht Produkthersteller sind) und deren Bedingungen vom jeweiligen Hersteller weitgehend selber bestimmt werden können. In der Regel werden davon physische, also selbstverschuldete Schäden ohnehin nicht abgedeckt. Bei vielen Herstellern gilt die Garantie auch nur für den Erstkäufer, aber manche sind auch kulant.

2. Es gibt in Europa eine gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung, die hierzulande allgemein als Gewährleistung bezeichnet wird. Diese Gewährleistungsrechte lassen sich durch die sich in deinem Besitz befindliche Abtretungserklärung an dich als Zweitkäufer übertragen. Allerdings ist auch diese Sachmängelhaftung grundsätzlich nur auf Mängel anwendbar, die bereits bei Gefahrübergang (also dem Warenerhalt) vorhanden oder im Keim angelegt waren. Obendrein fällt die Beweislast dafür nach 6 Monaten nach dem Kauf dem Käufer zu. Auch hier gilt also in den allermeisten Ereigniskonstellationen, dass physische/mechanische Schäden, zu denen auch Wasserschäden gehören, nicht von einer Gewährleistung abgedeckt sind.

3. Für eine eventuelle Schadensersatzforderung aufgrund eines ggf. vorhandenen Mangels oder Defekts an einem Produkt ist in Deutschland das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) zuständig. Dabei sind sämtliche Schadensersatzforderungen direkt an den Produkthersteller (NZXT) zu richten und nicht an den Händler, der das Produkt verkauft hat, aber nur dann, wenn der Hersteller eine Niederlassung oder seinen Sitz in der EU hat. Alternativ wäre der Importeur zuständig, der das Produkt in die EU gebracht hat, was in der Regel ein Distributor/Lieferant ist.

Ich würde mich also an NZXT direkt wenden, da diese amerikanische Firma eine Niederlassung in Deutschland hat und damit gilt auch für die das Produkthaftungsgesetz: https://www.nzxt.com/de/impressum

Du kannst auch fragen, ob Mindfactory dir bei der Kommunikation mit NZXT behilflich ist, denn die haben natürlich entsprechende Kontakte. Wir werden das hier nicht übernehmen, weil wir nicht Verkäufer des Produktes sind. Als Geschädigter befindest du dich in der Nachweispflicht und müsstest belegen, dass ein Fehler am Produkt vorliegt und dass dieser für den entstandenen Schaden ursächlich ist. Schließlich sieht §11 ProdHaftG außerdem in jedem Fall eine Selbstbeteiligung des Geschädigten in Höhe von 500 Euro vor. Dieser Selbstbehalt könnte dann je nach Police eventuell über eine Hausratversicherung reguliert werden.

4. Eine Kulanzreparatur oder ein Kulanztausch durch uns oder Gigabyte wird hier leider nicht in Frage kommen, da diese Grafikkarte durch Selbstverschulden bzw. durch ein anderes defektes Produkt beschädigt wurde.

Ich hoffe, ich konnte dir trotzdem etwas weiterhelfen.

Liebe Grüße
Mike
 
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Guten Morgen Mike.


Ich danke Dir sehr für die ausführliche Erklärung. Durch meine Frage an Dich wollte ich nur nochmal sicherstellen, dass ich Euch damit irgendwie in fälschlicher Weise übergehe, wenn ich direkt an NZXT gehe.

Mir wurde zwei Mal von MF erklärt, dass ich besser diese Reihenfolge wählen sollte. Da es hier um eine so große Summe geht, wollte ich keine Fehler machen.

Ich hoffe Du verstehst mich da und denkst jetzt nicht von mir, ich wollte Euch hier irgendwie den Schaden zuschieben, denn das war nie meine Absicht.

Nun werde ich also Kontakt mit NZXT aufnehmen und die Sachlage erklären.

Der Hinweis mit den 500 Euro Selbstbeteiligung macht mir schon echt Sorgen.

Bin mal gespannt, was die mir sagen…

Ich danke nochmal allen hier für die Tipps und auch Dir Mike, für die Erklärung.

Wenn es Euch interessiert, werde ich hier den weiteren Verlauf updaten.

Hoffe es geht irgendwie doch noch gut für mich aus.
 
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Jo erzähl mal, wie es ausgegangen ist.
Würde mich interessieren, wie NZXT in so einem Fall aggiert :)
Bei Corsair sollte es ja kein Problem sein.
 
Kleiner Hinweis: Wenn MF dir wieder mit dem Hinweis, dich an den Verkäufer der Karte wenden sollst, weise darauf hin, dass das schlicht falsch ist und verweise auf das Produkthaftungsgesetz. Alternativ sollen sie dir sagen, auf welche rechtliche Grundlage sie sich dabei beziehen. Die Gewährleistung schließt Fremdverschulden aus und Garantien in aller Regel ebenso. Der Schaden an deiner Karte ist direkte Folge des Fehlers an der AiO und somit haftet natürlich ausnahmslos der Hersteller dieses Produkts auch für die Folgen dieses Fehlers (beachte natürlich weitere rechtliche Regelung wie unter anderem von Mike angesprochen SB, Nachweispflicht etc.)

Ich finde den Verweis auf Caseking hier wirklich daneben von diesem Händler. Das ist in meinen Augen grobe Täuschung des Kunden.
 
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@HyperSnap
Mustis schrieb:
Ich finde den Verweis auf Caseking hier wirklich daneben von diesem Händler. Das ist in meinen Augen grobe Täuschung des Kunden.

Da kann ich dir nur beipflichten.
Was kann Caseking hier dafür?

HyperSnap schrieb:
Brauchst eh nicht auf Antwort warten Caseking hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun also weden die auch nichts machen.

Es ist hier im Caseking-Supportforum bekannt, dass Mike sich auch dann Zeit nimmt, wenn es Caseking direkt nicht betrifft, und Mike hat sehr ausführlich geantwortet.

Raven 76 schrieb:
Ich halte Euch aber auf dem Laufenden.

Ich bitte dich darum.
Drück dir die Daumen. 👍
 
Guten Morgen zusammen.

Ich habe den Fall gestern Morgen dem Kundensupport gemeldet. Man soll den Kontakt dort über die Website in der Rubrik Kunden-Support herstellen. Das ganze läuft dann über ein Ticket-System. Habe bisher nur die Eingangsbestätigung und Sachbearbeitungsnummer per Mail bekommen.

Nochmal zum Thema MF. Ich hatte eigentlich nicht das Empfinden, dass die mich dort einfach abblocken oder sogar täuschen wollten. Ganz im Gegenteil. Der Herr am Telefon war sehr freundlich und hatte viel Verständnis für meine Situation und hatte mir noch Tipps gegeben, wie ich die Graka auf einen defekt überprüfen könnte.
Er hatte mir bei der WaKü auch sofort Hilfe angeboten, meinte aber nur bei der GraKa könne er nichts weiter für mich tun.
Warum er mir dann empfohlen hat, erst mal bei Caseking nachzufragen, kann ich leider nicht beantworten.
Er hat aber nie gesagt Caseking müsste für den Schaden aufkommen, nur das eventuell die Möglichkeit bestünde, dass man mir hier vielleicht helfen könne.
Als dritte Anlaufstelle nannte er dann auch Fa. NZXT.
Ich wurde in der Vergangenheit eigentlich nie mit meinen Anliegen dort im Stich gelassen oder abgeblockt,
genauso wie bei Caseking auch. Für mich sind beide Firmen immer die erste Adresse, wenn es um Hardware geht, weil ich weiß dass hier Leute mit Ahnung arbeiten, die einem bei Problemen wirklich immer helfen, wenn sie können.

Caseking hat nur den Vorteil, dass dort Mike arbeitet, dem ich voll und ganz mein Vertrauen schenke.
Er hat mir bisher immer sehr verständlich und ohne Umschweife auf meine Fragen geantwortet und man bekommt nie eine Copy/Paste 0815 Antwort. Man fühlt sich immer super beraten!
Deshalb wollte ich gerne seine Meinung hören.

Da ich wirklich null Ahnung zum Thema Garantie / Rechtsansprüche habe, hat mir Mike´s super ausführliche Antwort mal wieder sehr geholfen. Dafür nochmals Danke Mike!
 
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Dann war er unwissend. An so einer Position sollte man den rechtlichen Rahmen soweit kennen das man keine falschen Tipps gibt, egal wie nett diese gemeint sein mögen. Kostet dich zeit, kostet den unbeteiligten Zeit. Für sowas habe ich schlicht wenig Verständnis, weil seine Mitarbeiter soweit zu schulen (oder welche einzustellen, die soweit ausgebildet und fit sind) ist weder Hexenwerk noch teuer. Vor allem sind das an sich Basics.
 
Nabend zusammen.

Ich hatte heute Mittag den ersten Kontakt mit einer sehr freundlichen Mitarbeiterin von NZXT (witziger Weise über Facebook Messenger), die sich zunächst dafür entschuldigt hat, dass mein Ticket nicht sofort bearbeitet wurde.
Krankheitsbedingt sind wohl derzeit nicht alle Mitarbeiter da und so geht es nicht so schnell, wie gewohnt.
Mir wurde mitgeteilt, dass es sich bei meinem Anliegen wohl um einen speziellen Fall handeln würde und Sie sich erst mit der Buchhaltung und Ihren Vorgesetzten beraten müsste. Außerdem hat Sie um Fotos vom PC, der Wasserkühlung und der Grafikkarte gebeten, welche ich Ihr soeben zugeschickt habe.
Sie schrieb abschließend, dass Sie sich bei mir meldet, wenn Sie etwas neues weiß.

Soweit der Stand von heute...
 
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