S
Scriptkid
Gast
Wenn das Produkt fehlerhaft ist, ja.
Ansonsten geht es um einen unzulässigen Haftungsausschluss selbst bei ordnungsgemäßer Anwendung, weil damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gestört wäre. Der Anwender zahlt den Kaufpreis für ein Produkt, das bei ordnungsgemäßer Anwendung eine CPU irreparabel zerstören kann. Er soll jedoch dieses Risiko von vornherein vollständig tragen. Das dürfte die Systematik des Kaufrechts auf den Kopf stellen.
Ansonsten geht es um einen unzulässigen Haftungsausschluss selbst bei ordnungsgemäßer Anwendung, weil damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gestört wäre. Der Anwender zahlt den Kaufpreis für ein Produkt, das bei ordnungsgemäßer Anwendung eine CPU irreparabel zerstören kann. Er soll jedoch dieses Risiko von vornherein vollständig tragen. Das dürfte die Systematik des Kaufrechts auf den Kopf stellen.
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