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Durch einen internen Auszeichnungsfehler bot die australische Division des Komplettsystemherstellers Dell einen ehemals zirka 600 AUD (australische Dollar) teuren 250-GB-Datenträger für umgerechnet 5,4 EUR in ihrem Onlineshop an. Natürlich bestellten hunderte Kunden sofort.
Naja, für Dell ist ein Schaden von "einigen tausend Dollar" nicht wirklich schwerwiegend und Fehler passieren jedem und überall. Ich denke kaum, dass es für den betroffenen Mitarbeiter grosse Konsequenzen haben wird.
Zum Thema Gehalt.
Niemand kann den Mitarbeiter dafür zur Rechenschaft ziehen und ihm sein Gehalt und somit seine Existenzgrundlage entziehen. Menschen machen Fehler und Shit Happens, mehr gibts dazu nicht zu sagen.
Hmmm... Na ja, kommt immer darauf an, wie die Rechtslage in Australien aussieht.
Hier in Deutschland wird einem Angestellten bei so einem Fehler wohl kaum mehr als eine Abmahnung blühen, aber man stelle sich vor, wenn die Rechtslage in Australien genauso krank ist wie in den USA. Dann wird es wohl nicht so rosig für den Angestellen aussehen.
Stichwort "Hire and Fire"... Wenn dem Arbeitgeber was nicht passt, kann er einen Angestellten direkt vor die Tür setzen. Gängig ist zwar eine Kündigungsfrist von einer Woche, aber darauf hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch.
Ich habe Mitleid mit dem Verantwortlichen, der dass verbockt hat als mich in Schadenfreude zu üben...sicherlich hat er nun erhebliche berufliche Nachteile wenn er nicht sogar deshalb rausgeworfen wurde...
Rausgeworfen glaube ich nicht, aber die Beförderung wird wohl länger auf sich warten lassen *g*
Wenn er selber eine von den Festplatten bestellt hätte, dann sähe das wohl anders aus.
Der Mitarbeitet würde in Zukunft der beste Mann sein, beim Einstellen von Artikeln in den Online-Shop. So ein Patzer wird im höchstwahrscheinlich nie wieder passieren. Ansonsten ist der Fehler war ein recht kleiner, der jedem hätte passieren können.
Eigentlich darf sowas nicht passieren, vorallem schaut man ja nochmal drüber bevor man etwas einstellt. Bei uns wäre es für die Person nicht einfach geworden jedenfalls würde ein 2ter Fehler dieser Art schnell zur Kündigung führen. Dennoch für den Preis hätte ich auch bestellt.
Ach hätten wir hier doch die gleiche Rechtslage.
Dann hätte ich jetzt einige kostenlose DVD Player aus dem Medionshop und einige GB Corair XMS für 28€ pro 512MB von Amazon.
Durch einen internen Auszeichnungsfehler bot die australische Division des Komplettsystemherstellers Dell einen ehemals zirka 600 AUD (australische Dollar) teuren 250-GB-Datenträger in ihrem Onlineshop an. Natürlich bestellten hunderte Kunden sofort.[/url]
hmm, ohne das man hier erwähnt dass das teil um 8,80 angeboten wurde, ergibt das keinen sinn. auch wenn die information dann im nächsten absatz steht, ist die aussage des satzes: "durch einen aufzeichnungsfehler ist etwas angeboten worden", absolut sinnfrei.
So sollte es doch auch sein. wenn du hierzulande mit ner kreditkarte was kaufst ist ebenfalls ein kaufvertrag zustande gekommen, da die karte ja gleich belastet wird.