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Update: Die Sachbearbeiterin hat sich heute Morgen nochmal bei mir gemeldet und eine Erstattung des Kaufpreises abzüglich der SSD in Aussicht gestellt. Es handle sich um eine Sonderregelung, weil sich die gesamte Reperatur so lange hingezogen hat.
Ich soll im Laufe der Woche von der zuständigen Abteilung bezüglich der Rückbuchung kontaktiert werden.
Wenn Interesse besteht erstatte ich über über den weiteren Verlauf hier noch Bericht.
@Supermoto: Der Widerruf ist auch bei Unmöglichkeit der Rückgewähr nicht ausgeschlossen. Da unterscheidet sich die Regelung prinzipiell nicht vom Rücktritt. Wenn da Verständnisschwierigkeiten bestehen, hake gern noch mal nach
@Ribery: Die korrekte Ergänzung wäre, dass ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht bestehen müsste - der von dir angesprochene Sachmangel kann zu solch einem gesetzlichen Rücktrittsrecht führen. Aufgrund der von mir oben betonten Umstände, dass schon mehrfach repariert wurde, halte ich diesen Punkt aber nicht mehr für streitig; vergleichbar auch deinen letzten Ausführungen bzgl Reparaturbericht. Bei meinem Hinweis auf die "exakte Vorassetzung" kam es mir ausschließlich auf die Abrenzung zum Mythos der zwei Reparaturen an. Daneben kann ich ja nicht jedes Mal ein Lehrbuch abtippen; bringt auch nichts, da kann der Frager direkt in die Bibliothek gehen und wird am Ende doch weder mein Geschreibe noch das Lehrbuch lesen^^
@hortex: Das hört sich ja erst mal nicht übermäßig schlecht an! Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden
PS: Und der Hinweis von gh0 ist vielleicht auch ganz gut: Wenn du keinen Rücktritt wolltest, hättest du natürlich weiter auf Reparatur oder Austausch bestehen können.
@Supermoto: Der Widerruf ist auch bei Unmöglichkeit der Rückgewähr nicht ausgeschlossen. Da unterscheidet sich die Regelung prinzipiell nicht vom Rücktritt. Wenn da Verständnisschwierigkeiten bestehen, hake gern noch mal nach...
Wenn jemand ausgerechnet eine Sache kauft und das Widerrufsrecht ausübt, gerade um die Platte zum Preis des Wertersatzes zu erwerben, dann kann man natürlich noch genauer darüber nachdenken; gewisse Überraschungen sind immer zumindest denkbar
Aber in einem gewöhnlichen Widerrufsfall und auch analog dem vorliegenden Fall sehe ich keinen Widerrufsausschluss. Das erscheint mir so normal, dass ich auch nicht glaube, dass es dazu großartig veröffentlichte Urteile zu finden gibt.
Die Sachbearbeiterin von Dell hat sich im Rahmen der angesprochenen Sonderregelung dazu bereit erklärt eine Erstattung des Kaufpreises exclusive der nicht mehr vorhandenen SSD zu veranlassen.
Am letzten Freitag wurde ich nun von der zuständigen Abteilung kontaktiert, um einen Termin für die Abholung zu vereinbaren. Geplant ist jetzt eine Abholung Anfang nächster Woche.
Auf Nachfrage wurde mir von der für die Rückzahlung zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass durch den technischen Support eine Rückzahlung des gesamten Kaufbetrags in Auftrag gegeben wurde, auch als Entschädigung für die beschriebenen Umstände.
Das musst du mir jetzt aber erklären. Ich habe Dell angeboten die höherwertige SSD eingebaut zu lassen oder eine Verrechnung mit dem ursprünglichen Kaufpreis zu akzeptieren. Der ganze Vorfall hat sich über mehr als zwei Wochen hingezogen, in denen der Rechner spätestens nach der ersten Reparatur nicht mehr zu gebrauchen war und ich hinter allem hertelefonieren musste.
Nun wird mir ohne Ankündigung der gesamte Kaufpreis erstattet. Das ist ein schlechter Stundenlohn, für die Zeit die ich in den Warteschleifen hing, um einen weniger als ein Jahr altes Vorzeigemodell reparieren zu lassen.
Von einer eingebauten höherwertigen SSD und dass du die mit zurückgeben wolltest lese ich hier zum ersten Mal etwas.
Das relativiert die Sache etwas, macht es letztendlich aber auch nicht besser. Hier in diesem Thread ist soviel Unsinn zum Thema Rückgabe- und Widerrufsrecht geschrieben worden, da wundert man sich wirklich nicht, dass Rechtsberatungen generell nicht in ein Forum gehören.
Und um meine Meinung abschließend kundzutun. Du hättest nach Ausbau der Origianl-SSD absolut kein Widerrufsrecht gehabt (aus bereits beschriebenen Gründen), und das angebliche Spulenfiepen ist IMHO kein gravierender Mangel. Das sieht für mich sehr nach einer fadenscheinigen und vorgeschobenen Begründung aus, um die Rückgabe eines Gerätes zu forcieren, gegen das man sich entschieden hat.
Letztendlich bezahlen wir alle als Kunden dieses Verhalten. Kulanz des Händlers hin oder her.
"Hier in diesem Thread ist soviel Uninn zum Thema Rückgabe- und Widerrufsrecht geschrieben worden, da wundert man sich nicht wirklich, dass Rechtsbertungen generell nicht in ein Forum gehören."
..aber du bist natürlich trotzdem dazu berufen, doch noch abschließende Einschätzungen zur Rechtslage abzugeben, ja? Wie kommt das?
(Da ich nach kurzem Überfliegen zum Schluss komme, als einziger viel zum genannten Thema geschrieben zu haben, beziehe ich die zitierte Aussage mal auf mich^^)
Übrigens habe ich gleichfalls immer im Blick, dass letztlich alle für das Verhalten Einzelner im geschäftlichen Umfeld zahlen müssen. Zumindest generell ist es nicht verkehrt von dir, das anzumerken.
Du hättest nach Ausbau der Origianl-SSD absolut kein Widerrufsrecht gehabt (aus bereits beschriebenen Gründen), und das angebliche Spulenfiepen ist IMHO kein gravierender Mangel.
Dann habe ich im Bezug auf den Widerruf also Glück gehabt, okay. Wenn du Interesse an dem Thema hast informier dich doch mal mit Google ein paar Minuten zum CoilWhine Problem des XPS 15 9530 (Late 2013). Dell hat mit dieser Baureihe arge Schwierigkeiten und das Spulenfiepen ist nicht zu vergleichen mit dem einer Grafikkarte oder eines Monitors.