Der am Gerät bemängelte Defekt ist leider nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt ( Argumentation von ASUS in Garantiefall )

Campi1995

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Guten Abend,

ich habe mir Mitte März ein neues Notebook zugelegt, dass Asus Zenbook 13 OLED.
Als ich am 28. nach Osnabrück fuhr, nahm ich den Laptop mit. Tagsdrauf saß ich im AirBnB Zimmer und guckte noch die Darts WM, ehe es mit dem Zug nach Hause ging (Laptop daraufhin in Notebooktasche und Rucksack). Am Abend des 30.12 wollte ich noch irgendwas machten, machte daraufhin meinen Laptop auf ( welcher noch auf Standby war ) und joa, dann ging nix mehr. Beim Aufmachen sah ich noch für 0,2 Sekunden einen größeren weißen Punkt auf dem Bildschirm, welcher dann in Richtung Bildschirmmitte verschwand ( hoffe ihr könnt verstehen, was ich meine). An Silvester hab ich das Teil dann zu Media Markt gebracht zwecks der Garantie.
Heute bekam ich dann einen Kostenvoranschlag von ASUS im Wert von 203 Euro, was ich als Azubi schlichtweg nicht bezahlen kann. Dort ist die Rede von "Der Grund für die Garantie-Ablehnung: Der Kostenvoranschlag wird aufgrund einer Beschädigung durch äußere Einwirkung erstellt". In den Reperaturkosten sind insbesondere viele LCD Teile aufgeführt.
Ich kann zu 99 Prozent ausschließen, dass äußere Einwirkungen das Ding kaputt gemacht haben, zumal ich auch nicht wüsste, welche es gewesen sein könnten. Der Rückruf von ASUS lässt noch auf sich warten, daher hier mein Post.

Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Fällen? Was lässt sich machen?

Liebe Grüße

https://www.mediamarkt.de/de/produc...sd-amd-radeon-graphics-pine-grey-2755514.html
 
Beim Mediamarkt auf die Erfüllung der Gewährleistung bestehen, da die Beweislastumkehr 2022 auf 12 Monate verlängert wurde.

Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.
 
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Asus wird wohl Mediamarkt mitgeteilt haben dass der OLED durch Druckeinwirkung beschädigt wurde.
Vielleicht war das Notebook doch nicht so gut im Rucksack gelagert, dass zB etwas dagegen gedrückt hat.

Hast du ein Foto vom defekten Bildschirm?

PS: seih froh dass es nur 200€ sind. Bei meinem wäre der Austausch bei 800€
 
CharlieBraun12 schrieb:
Beim Mediamarkt auf die Erfüllung der Gewährleistung bestehen, da die Beweislastumkehr 2022 auf 12 Monate verlängert wurde.

Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.
Okay, vielen Dank. Ich habe mit solchen Dingen leider (oder vielleicht auch glücklicherweise) null Erfahrung. Dann werde ich das so handhaben.
andimo3 schrieb:
Asus wird wohl Mediamarkt mitgeteilt haben dass der OLED durch Druckeinwirkung beschädigt wurde.
Vielleicht war das Notebook doch nicht so gut im Rucksack gelagert, dass zB etwas dagegen gedrückt hat.

Hast du ein Foto vom defekten Bildschirm?

PS: seih froh dass es nur 200€ sind. Bei meinem wäre der Austausch bei 800€
Nein, ich habe keinerlei Fotos. Man erkennt auch äußerlich nichts. Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass die Batterie im Arsch sei.
Der Laptop geht nicht mehr an, die Netzleuchte leuchtet nicht, wenn das Ladegerät drin ist. Auch beim Anmachen tut sich nicht das Geringste
 
Falls ich jetzt hier nichts durcheinander bringe. Voraussetzung: Kunde privat und Händler.
Garantie: Hersteller und freiwillig
Gewährleistung: Verkäufer, 24 Monate, nach 12 Beweislastumkehr auf Käufer vorher Verkäufer und gesetzlich.

Nun liest man den Text des TE. Dort steht nirgends irgendwas von Gewährleistung.
Er schreibt:
Campi1995 schrieb:
Media Markt gebracht zwecks der Garantie.

Campi1995 schrieb:
Heute bekam ich dann einen Kostenvoranschlag von ASUS im Wert von 203 Euro, was ich als Azubi schlichtweg nicht bezahlen kann. Dort ist die Rede von "Der Grund für die Garantie-Ablehnung:

Jetzt kann er natürlich nochmal zum MM gehen und die Gewährleistung verlangen. Was wird vermutlich passieren?
MM wird sich auf den mechanischen Schaden berufen und auch die Gewährleistung ablehnen. Was sie natürlich dürfen. Ob diese Ablehnung allerdings rechtens ist wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. Dort muss MM dann natürlich beweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht da war.
Ob das gelingen kann? Gute Frage. Kommt wohl auf den Richter an, ABER ich persönlich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der Richter der Argumentation folgen könnte, dass ein mechanischer Druckschaden nicht erst nach 9 Monaten auffällt.

Ich persönlich würde es trotzdem nochmal via MM und Gewährleistung versuchen.

andimo3 schrieb:
Vielleicht war das Notebook doch nicht so gut im Rucksack gelagert, dass zB etwas dagegen gedrückt hat.
Ohne etwas unterstellen zu wollen, halte ich das auch für wahrscheinlicher, als das der Schaden seit März schon da ist.


EDIT:
Campi1995 schrieb:
Der Laptop geht nicht mehr an, die Netzleuchte leuchtet nicht, wenn das Ladegerät drin ist. Auch beim Anmachen tut sich nicht das Geringste
Das klingt jetzt aber schon etwas anders als ich es bisher verstanden habe. Diese Beschreibung klingt ja nicht da nach, dass das Display durch Druck kaputt gegangen ist, wie ich es bisher verstanden habe und der Rest geht.
Mit welcher Fehlerbeschreibung hast Du es bei MM abgegeben?
 
wunder mich dann aber auch, dass es komplett „tot“ ist, aber Asus dann hauptsächlich LCD Komponenten notiert hat.

Was genau steht denn auf dem Reparaturangebot? kannst du die Teileliste (ohne deine persönlichen Daten oder SN des Notebooks) hochladen
 
Wenn man jetzt noch die Gewährleistung in Anspruch nehmen will, wird Mediamarkt darauf hinweisen, dass der Hersteller bereits festgestellt hat, dass es sich um äußere Einwirkung handelt. Ich glaube, das wird zu nichts führen. Hätte man zuerst machen müssen.
 
Das Problem wird vermutlich sein, dass MM nonchalant behauptet hat, dass das über Garantie geregelt wird, um die Gewährleistung zu umgehen.

Man könnte natürlich, bevor man nach einem Garantiefall noch Gewährleistung anmeldet, mit MM sprechen und sagen, dass da was schiefgegangen sei: Asus hätte geschrieben, dass Garantie nicht in Frage käme, aber man hätte das über Gewährleistung regeln wollen.
 
Du hättest versuchen sollen die Gewährleistung zu beanspruchen.

Allerdings wenn der Hersteller behauptet es wäre Fremdverschulden, dann soll das schon was heissen. Denn man kann denen eher Sachverstand zuschreiben. Dir nicht.
 
Eben. Ein Defekt des Panels durch äußere Einwirkung lässt sich leicht beweisen. Da ist dann der Beweislastumkehr sorge getragen.
 
andimo3 schrieb:
wunder mich dann aber auch, dass es komplett „tot“ ist, aber Asus dann hauptsächlich LCD Komponenten notiert hat.

Was genau steht denn auf dem Reparaturangebot? kannst du die Teileliste (ohne deine persönlichen Daten oder SN des Notebooks) hochladen
MM.jpg

FrankenDoM schrieb:
Mit welcher Fehlerbeschreibung hast Du es bei MM abgegeben?
Ich habe sinngemäß gesagt, was Sache ist; also, dass er nicht mehr startet. Dann haben die es selber auch mitm Netzteil probiert und festgestellt, dass es tatsächlich nicht funktioniert:cool_alt:. Daraufhin meinte die Dame, dass man das vor Ort nicht machen könne, sondern einschicken würde.
Zhalom schrieb:
Allerdings wenn der Hersteller behauptet es wäre Fremdverschulden, dann soll das schon was heissen. Denn man kann denen eher Sachverstand zuschreiben. Dir nicht.
Ich war früher (bis ca. 2012) sehr in dem Thema Computer, Visual Basic etc. drin, daher habe ich mMn schon, wenn auch nur noch ein wenig, Sachverstand. Und mir ist tatsächlich nichts präsent, was auch nur annährend zu einem "äußeren Einfluss" gezählt werden könnte, sondern für mich alles auf einen technischen Defekt hinweist (wenngleich ich natürlich weiß, dass ASUS andere Möglichkeiten hat, Dinge zu prüfen).


Danke bis hierhin schon einmal für Eure Hilfe. ASUS hat sich leider heute noch nicht gemeldet, auch wenn der MM Hotlineheini meinte, dass sie sich vielleicht schon gestern melden würden.
 
Wie hast du das Gerät bei MM abgegeben? Mit Umkarton oder nur das Notebook?
falls nur das Notebook, könnte MM ja das Teil nicht korrekt versandt haben…
 
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@Campi1995 :
Gewährleistung gibt es seit einigen Monaten nicht mehr, das heißt jetzt Sachmängelhaftung. Bis zu einem Jahr nach Kaufdatum muss Dir der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel am Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden war, nach dem Ablauf der Frist musst Du dem Verkäufer beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Letzteres wir Dir allerdings schwerfallen, weil Du das Gerät nach Deinen Angaben erst vor ca. acht Monaten gekauft hast.

https://www.vis.bayern.de/recht/kaufvertraege/sachmaengelhaftung.htm

Fazit:
Setz Dich mit dem Verkäufer in Verbindung und bestehe auf Sachmängelhaftung; wenn das nach wie vor wegen der weiter oben beschriebenen Sachverhalte abgelehnt wird, nimm die Garantie des Herstellers in Anspruch.

https://www.asus.com/de/support/article/1043/
 
Zuletzt bearbeitet:
SpookyFBI schrieb:
Wie hast du das Gerät bei MM abgegeben? Mit Umkarton oder nur das Notebook?
falls nur das Notebook, könnte MM ja das Teil nicht korrekt versandt haben…
Habe denen alles gegeben, aber tatsächlich wollten die nur das Notebook haben - nichts weiter. Dementsprechend wurde das Notebook von MM versandt.
omavoss schrieb:
Gewährleistung gibt es seit einigen Monaten nicht mehr, das heißt jetzt Sachmängelhaftung. Bis zu einem Jahr nach Kaufdatum muss Dir der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel am Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden war, nach dem Ablauf der Frist musst Du dem Verkäufer beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Letzteres wir Dir allerdings schwerfallen, weil Du das Gerät nach Deinen Angaben erst vor ca. acht Monaten gekauft hast.

https://www.vis.bayern.de/recht/kaufvertraege/sachmaengelhaftung.htm

Fazit:
Setz Dich mit dem Verkäufer in Verbindung und bestehe auf Sachmängelhaftung; wenn das nach wie vor wegen der weiter oben beschriebenen Sachverhalte abgelehnt wird, nimm die Garantie des Herstellers in Anspruch.

https://www.asus.com/de/support/article/1043/
Ich werde morgen ein weiteres Mal bei MM anrufen und fragen, was deren Stand ist. Wie gesagt, ASUS hätte sich melden müssen. Wenn jetzt kein Wunder geschehen sollte, dann werde ich wohl so verfahren müssen.
 
Campi1995 schrieb:
Daraufhin meinte die Dame, dass man das vor Ort nicht machen könne, sondern einschicken würde.

Wie ich es dachte: MM hat das auf eigene Faust als Garantiefall angemeldet.

Da müsstest du nun drauf pochen, dass das von dir so nicht gewollt war, sondern im Rahmen der Sachmangelhaftung.

[jetzt hat MM allerdings bereits den ‚Beweis‘, dass der Defekt nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs im Gerät angelegt war]
 
Vorletztes Bauteil in der Liste ist das Mainboard, oder?

Dann ist wohl nicht das LCD defekt, sondern eher das Mainboard?

Ergo ist es schon einleuchtend, dass nichts mehr geht, wenn du den Powerbutton drückst.

Ich persönlich glaube auch (so hart es klingt), dass dein Laptop durch äußere Einwirkung gestorben ist. Wäre der Defekt schon im März vorhanden gewesen, hätte es nicht mehr so lange gelebt.

Und mal ehrlich, für 200€ ein Laptop repariert zu bekommen, ist doch nicht wahnsinnig zu hoch gegriffen.
 
Campi1995 schrieb:
An Silvester hab ich das Teil dann zu Media Markt gebracht zwecks der Garantie.
Abe81 schrieb:
Da müsstest du nun drauf pochen, dass das von dir so nicht gewollt war, sondern im Rahmen der Sachmangelhaftung.
Schwierig, schwierig... leider...


omavoss schrieb:
nimm die Garantie des Herstellers in Anspruch.
Die der Hersteller schon abgelehnt hat....


Metaxa1987 schrieb:
Und mal ehrlich, für 200€ ein Laptop repariert zu bekommen, ist doch nicht wahnsinnig zu hoch gegriffen.
Finde ich tatsächlich auch, aber wenn er sich sicher ist, dass es kein mechanischer Schaden ist, dann verstehe ich schon die Haltung nicht zahlen zu wollen.
Metaxa1987 schrieb:
Ich persönlich glaube auch (so hart es klingt), dass dein Laptop durch äußere Einwirkung gestorben ist. Wäre der Defekt schon im März vorhanden gewesen, hätte es nicht mehr so lange gelebt.
Wirklich? Der Meinung war ich tatsächlich bis zur genauen Fehlerbeschreibung, aber Druckschaden der LCD und Mainboard killt? Ich mein ich bin kein Experte, aber ist da nicht eher eine andere Ursache wahrscheinlicher?
 
@FrankenDoM kann dich vollends verstehen.

Es war auch nur Spekulation von mir.

Mich verwundert einerseits, dass da ein Bauteil auf der Liste steht mit "8G und dem Prozessor", was ja fast nach Mainboard klingt und andererseits die vielen LCD Teile, unter anderem ein "Modul"...

Keine Ahnung.

Ich kann nachvollziehen, dass 200€ in der Ausbildung ziemlich viel Geld sind. Andererseits hätte man lange keinen funktionierenden Laptop und auch ziemlich viel Stress und Ärger, wenn man dagegen jetzt juristisch vorgehen möchte.

AirBnB, Zug, Rucksack u.s.w. heißt für mich auch, dass da viel Bewegung im Leben des TE ist. Deswegen ist ein kleiner stoß mit dem Fuß gegen den Rucksack (meinetwegen auch von einem Passanten) schon wahrscheinlich.
 
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Metaxa1987 schrieb:
AirBnB, Zug, Rucksack u.s.w. heißt für mich auch, dass da viel Bewegung im Leben des TE ist. Deswegen ist ein kleiner stoß mit dem Fuß gegen den Rucksack (meinetwegen auch von einem Passanten) schon wahrscheinlich.
Jupp, auch mein Gedanke, aber der TE sagt es ist äußerlich nichts zu erkennen gewesen. Ein Fußtritt den er nicht mitbekommt, aber LCD UND Mainboard killt ohne äußerlichen Schaden? Wie gesagt, ich bin sicher kein Experte für Schadenbilder, aber ich glaube schon, dass er so vor Gericht bessere Chancen hat als so wie ich es ursprünglich verstanden habe.
 
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