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Der am Gerät bemängelte Defekt ist leider nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt ( Argumentation von ASUS in Garantiefall )
- Ersteller Campi1995
- Erstellt am
Metaxa1987 schrieb:Vorletztes Bauteil in der Liste ist das Mainboard, oder?
Dann ist wohl nicht das LCD defekt, sondern eher das Mainboard?
Habe jetzt mal nachgeschaut und ja, es dürfte sich um das Motherboard handeln.
Will jetzt nicht zu sehr auf meine Privatumstände eingehen, aber, dass Geld ist schlichtweg momentan nicht da.Metaxa1987 schrieb:Ich kann nachvollziehen, dass 200€ in der Ausbildung ziemlich viel Geld sind. Andererseits hätte man lange keinen funktionierenden Laptop und auch ziemlich viel Stress und Ärger, wenn man dagegen jetzt juristisch vorgehen möchte.
AirBnB, Zug, Rucksack u.s.w. heißt für mich auch, dass da viel Bewegung im Leben des TE ist. Deswegen ist ein kleiner stoß mit dem Fuß gegen den Rucksack (meinetwegen auch von einem Passanten) schon wahrscheinlich.
Im Rucksack waren allerlei Klamotten etc, der war ziemlich gut isoliert.
Ich werde mir den Punkt auf alle Fälle im Hinterkopf behalten.SpookyFBI schrieb:Nehmen wir mal an, der TE hat keine Schuld was das LCD belangt.. deshalb fragte ich wie es bei MM abgegeben wurde.
eventuell haben die es schlecht verpackt und beim Transport ist hat das LCD was abbekommen?
Ich habe eben nochmal dort angerufen. Nachdem ich, wie schon vorgestern, einmal aus der Leitung geworfen wurde, hatte ich danach eine Frau am Telefon. Die meinte, dass ihr Kollege vorgestern an meinen Media Markt "vor Ort" (der ist dennoch eine Autostunde Fahrt entfernt), wo ich das Gerät kaufte, eine Meldung gegeben hat, dass die mich kontaktieren sollen. Jetzt hat sie denen eine weitere "Notfallmeldung" geschickt; in der Hoffnung, dass die sich bis 19 Uhr heute melden.
Habe leider erst morgen die Möglichkeit dort vorbeizuschauen, wenn die sich nicht gemeldet haben.
Zuletzt bearbeitet:
Metaxa1987
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Musst du auf keinen Fall! Es geht mich weder etwas an, noch interessiert es mich. Ich wollte nur mitteilen, dass es für "mich" nicht "teuer" wäre und den negativen Aspekten in jedem Fall vor zu ziehen, wenn du den Laptop unbedingt aktuell brauchst.Campi1995 schrieb:Will jetzt nicht zu sehr auf meine Privatumstände eingehen, aber, dass Geld ist schlichtweg momentan nicht da.
Eventuell wäre auch das Geld in ein Paar Monaten vorhanden... Ich weiß nicht, ob Asus da Vorkasse haben möchte, oder das Gerät reparieren und dann mit der Rechnung wieder zurück schickt.
Und genau das lässt mich schlussfolgern, dass es eine plötzliche punktuelle Belastung auf das Notebook gab.Campi1995 schrieb:Im Rucksack waren allerlei Klamotten etc, der war ziemlich gut isoliert.
wuselsurfer
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Einen Mainborddurchbruch oder das Reißen einer Leitung kann man schon beweisen.
@ Campi1995: Laß den Laptop reparieren, wenn Du das Geld hast.
Übliche Mainboards für Laptops gehen für 500.- ... 700.- EUR über die Servicetheke (+ Mehrwertsteuer) und bei teilweise 5 ... 7 Jahre alten Geräten
Das Angebot ist saugünstig.
Alles, was Du jetzt noch machst, verzögert und verteuert die Reparatur unnötig.
@ Campi1995: Laß den Laptop reparieren, wenn Du das Geld hast.
Übliche Mainboards für Laptops gehen für 500.- ... 700.- EUR über die Servicetheke (+ Mehrwertsteuer) und bei teilweise 5 ... 7 Jahre alten Geräten
Das Angebot ist saugünstig.
Alles, was Du jetzt noch machst, verzögert und verteuert die Reparatur unnötig.
Metaxa1987 schrieb:Und genau das lässt mich schlussfolgern, dass es eine plötzliche punktuelle Belastung auf das Notebook gab.
Findest du das nicht etwas sehr weit hergeholt, zumal doch davon auszugehen ist, dass der TE sehr wohl wissen sollte, wie er seinen Rucksack zu packen hat.
AirBnB, Zug, Rucksack u.s.w. heißt für mich auch, dass da viel Bewegung im Leben des TE ist. Deswegen ist ein kleiner stoß mit dem Fuß gegen den Rucksack (meinetwegen auch von einem Passanten) schon wahrscheinlich.
Ich transportiere selbst seit Jahren mein Notebook im Rucksack und würde doch meinen, dass ein kleiner Stoß sowie ein (kleiner) Fußtritt, dem Notebook nicht umgehend die Lichter ausblasen. Natürlich ist nicht jeder Rucksack empfehlenswert, auf der anderen Seite finde ich es schon recht befremdlich, dem TE zu unterstellen, dass dieser zu blöd wäre zu beurteilen, wie er ein Notebook zu transportieren hat.
So oder so läuft es nur auf spekulieren hinaus, eben weil wir das aus der Ferne noch weniger beurteilen können. Innerhalb der ersten 12 Monate steht der VK in der Beweispflicht und nicht der Käufer, also warum spekulieren, was evtl. sein könnte?
Konkret, kann der VK belegen, dass der Schaden dem Käufer anzulasten ist? So zumindest läuft es inenrhalb der ersten 12 Monate nach Kauf.
mit frdl. Gruß
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Metaxa1987
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@kawanet okay, wir einigen uns drauf, dass kein Ereignis eingetreten ist und der Laptop einfach von heute auf morgen starb.
Kann ich auch damit leben.
Aber was heißt "spekulieren"? Asus hat einen Defekt durch Fremdeinwirkung festgestellt. Ich sagte nur, dass das vielleicht sein könnte. Anders als wenn der TE den Laptop seit März durchgehend auf seinem Schreibtisch betrieben hat.
Kann ich auch damit leben.
Aber was heißt "spekulieren"? Asus hat einen Defekt durch Fremdeinwirkung festgestellt. Ich sagte nur, dass das vielleicht sein könnte. Anders als wenn der TE den Laptop seit März durchgehend auf seinem Schreibtisch betrieben hat.
Metaxa1987 schrieb:Asus hat einen Defekt durch Fremdeinwirkung festgestellt.
Was heißt festgestellt, Asus behauptet das, worauf diese Behauptung auch immer beruht.
Metaxa1987 schrieb:Ich sagte nur, dass das vielleicht sein könnte.
Wollen wir hier wirklich erörtern, was nicht alles sein könnte?
mit frdl. Gruß
Metaxa1987
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Dich möchte ich in einer KFZ-Werkstatt sehen. Der Meister sagt dir "übrigens, Ihre Bremsen sind an der Verschleißgrenze", die Antwort von Dir darauf "Worauf Ihre Behauptung auch immer Beruht...".kawanet schrieb:worauf diese Behauptung auch immer beruht
Wenn du dich in der Materie gut auskennst, hilf dem TE doch einfach. Dass der "Händler" in der Beweispflicht ist, weiß er doch mittlerweile. Ich gehe auch davon aus, dass er das vorher bereits wusste.
Was soll er nun tun?
Ich sage, er soll in Erwägung ziehen, dass Asus Recht haben könnte und den teuren, aber schnellen und einfachen Weg wählen, anstatt das ganze vor Gericht zu bringen, denn darauf läuft es hinaus wenn beide Parteien jeweils denken sie seien im Recht.
Wie schon gesagt, vielleicht gibt es die Möglichkeit diese 200€ auf Raten zu zahlen, oder die Zahlung hinauszuzögern und eventuell eine Mahnung riskieren u.s.w.
Er kann natürlich auch von Asus eine detailiertere Fehlerbeschreibung erbitten. Er weiß ja bisher weder WAS genau kaputt ist, noch WIE dieser defekt aussieht.
Besser: Die eine nicht bekannte von wem auch immer autorisierte Fachwerkstatt abgelehnt hat. Das muss keine von ASUS autorisierte Fachwerkstatt gewesen sein!FrankenDoM schrieb:Die der Hersteller schon abgelehnt hat....
Metaxa1987 schrieb:Dich möchte ich in einer KFZ-Werkstatt sehen. Der Meister sagt
Geht's hier um ein KFZ oder um ein Notebook? Na also...
mit frdl. Gruß
Ergänzung ()
Metaxa1987 schrieb:Dass der "Händler" in der Beweispflicht ist, weiß er doch mittlerweile.
Warum empfiehlst du ihm dennoch...
Metaxa1987 schrieb:diese 200€ auf Raten zu zahlen
verbaliBerlin
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dann zeigt der Werkstattonkel dir deine verschlissenen Bremsscheiben, ggf mit Bügelmessschraube und Unterlagen auf das Verschleißmaß.Metaxa1987 schrieb:Dich möchte ich in einer KFZ-Werkstatt sehen. Der Meister sagt dir "übrigens, Ihre Bremsen sind an der Verschleißgrenze", die Antwort von Dir darauf "Worauf Ihre Behauptung auch immer Beruht...".
Ich war gestern bei Media Markt und mir konnte nicht gesagt werden, ich solle mich doch bei ASUS melden - mehr, als ich weiß, wisse man auch nicht.
Auf Raten kann ich leider nicht zahlen. Ich bin gespannt, was ASUS mir dann morgen sagen wird.
Auf Raten kann ich leider nicht zahlen. Ich bin gespannt, was ASUS mir dann morgen sagen wird.
FrankenDoM
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Käufer geht zu MM und fordert Garantie, dann schick MM das Notebook zu ASUS und der TE bekommt die Antwort von ASUS. Wie kommst Du nun auf Deine Theorie?omavoss schrieb:Besser: Die eine nicht bekannte von wem auch immer autorisierte Fachwerkstatt abgelehnt hat. Das muss keine von ASUS autorisierte Fachwerkstatt gewesen sein!
Steht doch da. Weil es schneller geht als eine Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Man kann natürlich weiterhin auf dem Standpunkt bleiben, dass er nicht in der Beweispflicht ist, aber nachdem von anderer Seite schon gesagt wurde, dass die nicht zahlen weil sie der Meinung sind, dass der Defekt durch "draufhauen" zustande kam bringt das den TE genau null weiter.kawanet schrieb:Warum empfiehlst du ihm dennoch...
Dass sie eine äußere Einwirkung festgestellt haben und es deshalb kein Garantiefall ist.Campi1995 schrieb:Ich bin gespannt, was ASUS mir dann morgen sagen wird.
Was hat ASUS mit der Gewährleistung zu tun? Hast Du diese angesprochen? Zudem verstehe ich den Satz nicht so ganz. Kann es sein, dass da Worte fehlen?Campi1995 schrieb:Ich war gestern bei Media Markt und mir konnte nicht gesagt werden, ich solle mich doch bei ASUS melden - mehr, als ich weiß, wisse man auch nicht.
Hast Du eine Rechtschutz?
Metaxa1987
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Meistens haben die auch eine SB. Ich glaube meine hat um die 150€ kann das sein?FrankenDoM schrieb:Hast Du eine Rechtschutz?
Da ist dann aber auf die 50€ wirklich sprichwörtlich "gesch****n"
Abe81
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Nochmal für den TE zusammengefasst:
Da das leider übert die Garantie (verantwortlich: Hersteller) und nicht über die Gewährleistung (Händler) ging, wird das auch nach den Garantiebedingungen von Asus gehandhabt.
Die können jetzt einfach sagen: Wir haben überprüft und da das unserer Einschätzung nach Eigenverschulden war, ist es nicht von unseren Garantiebedingungen abgedeckt.
Bei der Gewährleistung hätte der Händler (im ersten Jahr nach Kauf, in dem du ja noch bist) dir beweisen müssen, dass es Eigenverschulden ist. Die Hürde ist da höher.
Somit bist du in diesem Fall leider angeschmiert und müsstest gucken, wo du die 200€ zur Reparatur herbekommst, bzw. wie du an ein anderes Gerät kommst.
Oder du bettelst bei Asus und schilderst, dass du dir sehr sicher bist, das Gerät nicht unsachgemäß behandelt zu haben und seist daher sehr überrascht, dass es nun Eigenverschulden sein soll. Als armer Azubi könntest du dir jetzt kein neues Gerät leisten und wärst daher unendlich dankbar, wenn sie es kulanterweise über die Garantie reparieren ließen.
Da das leider übert die Garantie (verantwortlich: Hersteller) und nicht über die Gewährleistung (Händler) ging, wird das auch nach den Garantiebedingungen von Asus gehandhabt.
Die können jetzt einfach sagen: Wir haben überprüft und da das unserer Einschätzung nach Eigenverschulden war, ist es nicht von unseren Garantiebedingungen abgedeckt.
Bei der Gewährleistung hätte der Händler (im ersten Jahr nach Kauf, in dem du ja noch bist) dir beweisen müssen, dass es Eigenverschulden ist. Die Hürde ist da höher.
Somit bist du in diesem Fall leider angeschmiert und müsstest gucken, wo du die 200€ zur Reparatur herbekommst, bzw. wie du an ein anderes Gerät kommst.
Oder du bettelst bei Asus und schilderst, dass du dir sehr sicher bist, das Gerät nicht unsachgemäß behandelt zu haben und seist daher sehr überrascht, dass es nun Eigenverschulden sein soll. Als armer Azubi könntest du dir jetzt kein neues Gerät leisten und wärst daher unendlich dankbar, wenn sie es kulanterweise über die Garantie reparieren ließen.
Alles falsch oder Missverständnisse.FrankenDoM schrieb:Käufer geht zu MM und fordert Garantie, dann schick MM das Notebook zu ASUS und der TE bekommt die Antwort von ASUS. Wie kommst Du nun auf Deine Theorie?
Ich verstehe den geschilderten Sachverhalt so:
Käufer geht zu MM und fordert Sachmängelhaftung (Gewährleistung), MM schickt das Notebook zu einer autorisierten Fachwerkstatt (das muss nicht zwangsläufig eine von ASUS autorisierte Fachwerkstatt sein) und der TE bekommt die Antwort von MM (nicht von ASUS). Das ist nicht meine Theorie, sondern diese Fakten entnehme ich #1 und #12.
FrankenDoM
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Campi1995 schrieb:An Silvester hab ich das Teil dann zu Media Markt gebracht zwecks der Garantie.
Campi1995 schrieb:Heute bekam ich dann einen Kostenvoranschlag von ASUS
Mutige Aussage wenn der TE genau das obige schreibt...omavoss schrieb:Alles falsch oder Missverständnisse.
Der Teil ist jetzt aus #12
Der TE geht eindeutig davon aus, dass es zu ASUS geschickt wurde, auch wenn man in folgendes evtl. was anderes interpretieren könnte. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass MM einen Garantiefall bei ASUS angelegt hat und hier nichts Richtung Gewährleistung getan hat. Ist ja auch der billigere Weg für MMCampi1995 schrieb:(wenngleich ich natürlich weiß, dass ASUS andere Möglichkeiten hat, Dinge zu prüfen).
Campi1995 schrieb:Daraufhin meinte die Dame, dass man das vor Ort nicht machen könne, sondern einschicken würde.
@Campi1995
Kläre doch bitte mal auf. Auch gern meine Frage von heute früh.
Sorry für die späte Antwort..
Es geht hier mittlerweile ausschließlich um die Garantie.
Und ja, ich habe den Satz verhauen. Mir konnte nicht gesagt werden was los ist und ich solle mich doch bei Asus melden.
So hört er sich schon stimmiger an
Eine Rechtsschutz habe ich nicht, nein.
Heute morgen kam dann, nachdem ich mich ziemlich (sachlich) aufgeregt habe, dass ich von A nach X und dann zu B geschickt werde, folgende Antwort bekommen.
Es ist momentan schlichtweg extrem ätzend.
Um dem auch nochmal entgegen zu gehen, ich bin zu Media Markt ohne von einer "Gewährleistung" zu wissen. Das ist mein erster Fall, wo ein Neugerät nicht mehr funktioniert und ich daher zum Verkäufer gehe. Meine Erfahrung dahingehend ist dementsprechend bei null gewesen.
In meiner Theorie wars so. "Da ist noch Garantie drauf, ich gebe das Ding ab, die reparieren es/ich bekomme es neues und fertig."
Dass das zu Asus geschickt wird, was mir vor Ort dann nach kurzer Begutachtung gesagt wurde, hielt ich für einen logischen Schritt.
Die Antwort mit dem Kostenvoranschlag habe ich von Media Markt bekommen.
Nein, habe ich nicht. Der Asus Mitarbeiter am Telefon meinte, man könne mir nur Auskunft über Mail geben. Der Typ mit dem ich dann geschrieben habe meinte, man könne mir ausschließlich am Media Markt Infos geben.FrankenDoM schrieb:Was hat ASUS mit der Gewährleistung zu tun? Hast Du diese angesprochen? Zudem verstehe ich den Satz nicht so ganz. Kann es sein, dass da Worte fehlen?
Hast Du eine Rechtschutz?
Es geht hier mittlerweile ausschließlich um die Garantie.
Und ja, ich habe den Satz verhauen. Mir konnte nicht gesagt werden was los ist und ich solle mich doch bei Asus melden.
So hört er sich schon stimmiger an
Eine Rechtsschutz habe ich nicht, nein.
Heute morgen kam dann, nachdem ich mich ziemlich (sachlich) aufgeregt habe, dass ich von A nach X und dann zu B geschickt werde, folgende Antwort bekommen.
Es ist momentan schlichtweg extrem ätzend.
omavoss schrieb:Alles falsch oder Missverständnisse.
Ich verstehe den geschilderten Sachverhalt so:
Käufer geht zu MM und fordert Sachmängelhaftung (Gewährleistung), MM schickt das Notebook zu einer autorisierten Fachwerkstatt (das muss nicht zwangsläufig eine von ASUS autorisierte Fachwerkstatt sein) und der TE bekommt die Antwort von MM (nicht von ASUS). Das ist nicht meine Theorie, sondern diese Fakten entnehme ich #1 und #12.
Um dem auch nochmal entgegen zu gehen, ich bin zu Media Markt ohne von einer "Gewährleistung" zu wissen. Das ist mein erster Fall, wo ein Neugerät nicht mehr funktioniert und ich daher zum Verkäufer gehe. Meine Erfahrung dahingehend ist dementsprechend bei null gewesen.
In meiner Theorie wars so. "Da ist noch Garantie drauf, ich gebe das Ding ab, die reparieren es/ich bekomme es neues und fertig."
Dass das zu Asus geschickt wird, was mir vor Ort dann nach kurzer Begutachtung gesagt wurde, hielt ich für einen logischen Schritt.
Die Antwort mit dem Kostenvoranschlag habe ich von Media Markt bekommen.
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FrankenDoM
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Puh... Alles sehr zerfahren...
So wie ich das verstehe wird es da wohl ohne Rechtsstreit schwierig werden ohne Kosten rauszukommen. ASUS hat sich schon geweigert und sagt äußerer Schaden und wenn man jetzt doch noch zum MM gehen würde wegen Gewährleistung werden die darauf verweisen. Ob das so in Ordnung ist oder nicht, wird dann wohl ein Richter klären müssen.
Die einzige Lösung ohne richtig Stress und Zeit ist die Reparatur für 200€.
So wie ich das verstehe wird es da wohl ohne Rechtsstreit schwierig werden ohne Kosten rauszukommen. ASUS hat sich schon geweigert und sagt äußerer Schaden und wenn man jetzt doch noch zum MM gehen würde wegen Gewährleistung werden die darauf verweisen. Ob das so in Ordnung ist oder nicht, wird dann wohl ein Richter klären müssen.
Die einzige Lösung ohne richtig Stress und Zeit ist die Reparatur für 200€.
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@Campi1995
Ich habe den Screenshot entfernt, dort ist der volle Name das Asus Mitarbeiters zu lesen.
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