News Der CCC zeigt die Bundesregierung an

Da passiert gar nix denn ein Beamter ist für seine Handlungen nicht haftbar zu machen Punkt aus.
Alle Gesetze werden so gemacht das das System sich selbst schützt.
 
-=]ZeroCool[=- schrieb:
Ja und was bringen Demos?

- Die Beendigung der Kolonialherrschaft Englands über Indien
- Die Aufhebung der Rassengesetze in den Vereinigten Staaten
- Die Beendigung des Vietnam-Krieges
- Den Zusammenbruch des DDR-Regimes

... nur so ein paar Beispiele.
 
Der CCC hat mit seiner Strafanzeige den richtigen Weg beschritten, jetzt wird sich zeigen wie die Justiz kuscht oder als Handlanger der Politik und anderer Organisationen reagiert.

Es wird zuviel unter den Teppich gekehrt und vertuscht und verschwiegen, eine Sammelklage ist mehr als sinnvoll dazu. Nicht nur die EU ist eine Anhäufung von Ungereimtheiten und fortlaufender Vertrags und Wortbrüche. Zitat Junckers eines von vielen dazu.

Politiker die sich gegen die eigenen Bürger wenden ihre Ämter missbrauchen für andere Ideologien und sich Organisationen anschliessen deren Machenschaften die Zerstörung des eigenen Landes zur Folge haben müssen strafrechtlich verfolgt werden ohne wenn und aber.

Machtgier, Korruption und Schergentum haben in einer Demokratie nichts zu schaffen. Doch hier sollte endlich auch der Bürger aufwachen und sich nicht weiter verdummen lassen, perfide Spiele der Politik erleben wir täglich aufs neue, die Zensur der tägliche Begleiter des Mainstreams und der Gutmenschen, hier stimmt schon lange nichts mehr.
 
Diese "Datensammelwut" interessiert mich weiterhin nicht im geringsten, aber dass Deutschland das alles so hinnehmen soll und die USA es nicht mal für nötig hält sich zu entschuldigen (vor allem was Merkels Handy angeht), zeigt, dass sie uns nicht mal für voll nehmen, von daher finde ich das sogar richtig gut, es muss ein Umdenken her...!
 
Dog007 schrieb:
Der CCC hat mit seiner Strafanzeige den richtigen Weg beschritten, jetzt wird sich zeigen wie die Justiz kuscht oder als Handlanger der Politik und anderer Organisationen reagiert.

da wird vermutlich nicht viel passieren, da die ganze Angelegenheit in einem Sommerloch verschwinden wird?

Merklich bedenklicher: Europa rutscht gegen eine Inflationswand und Keinen juckt es groß
http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=kz1FnBoRwkk
 
Sehr vorbildlich, schließlich ist die Regierung nicht mehr nur die Stimme des Volkes sondern ganz zu Beginn die Stimme des Lobbies :(
 
Falsch @GW1nner

Das paradoxe ist, dass der deutsche Bürger, also das Volk entschieden hat, diesen Weg weiter zu gehen.
 
Es wird zu keiner Anklage kommen... Die Ermittlungen werden eingestellt werden, weil sich keine Anhaltspunkte finden werden, die eine Klage rechtfertigen. Bloße Mutmaßungen reichen dafür bei weitem nicht.
 
DK3008 schrieb:
Es wird zu keiner Anklage kommen... Die Ermittlungen werden eingestellt werden, weil sich keine Anhaltspunkte finden werden, die eine Klage rechtfertigen. Bloße Mutmaßungen reichen dafür bei weitem nicht.

Deswegen soll ja auch, ich zitiere aus dem CB Artikel: "Edward Snowden im Rahmen der Ermittlungen zur Anzeige als sachverständiger Zeuge geladen werden, „selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA“."

Damit wäre diese Hürde schonmal genommen. Hoffentlich wird kein Attentat auf ihn kurz vorher verübt. Moment, gab es sowas in der Geschichte nicht schon ein paar mal? ;) Wenn sowas passieren sollte, was ich nicht hoffen, könnte ich wetten dass (man es so aussehen lassen wird, als ob) es ein Mensch mit muslimischem Hintergrund sei^^
 
Wird wohl schwierig den Rechtsstaat unbeschadet zu lassen. Wäre doch interessant wenn die Klage zugelassen würde und eine unabhängige Justiz zum Urteil käme, dass hier was dran sei. In allen anderen Fällen leidet dieser Grundpfeiler der Demokratie. Trägt hier der Kläger oder der Beklagte dafür die Verantwortung? Gefährdet H. Snowden den die transatlantischen Beziehungen durch seine Offenlegungen oder die offen gelegten Informationen und somit die Taten, welche im Verborgenen hätten bleiben sollen?

-=]ZeroCool[=- schrieb:
Nochmal ...

Dieser Eid ist in keinster Weise vergleichbar mit einem Eid vor Gericht. Sie kann nicht wegen Meineids verklagt oder auch nur ansatzweise juristisch belangt werden. Wer von diesem Umstand weiß und weiter in diese Kerbe haut macht mMn nur Polemik (Steinbrück). Jeder angehende Jurist auf der Uni weiß das und es wird trotzdem weiter in den Medien rumgeschmiert.

Ja das ist bekannt, könnte aber geändert werden, wenn der Wille dazu da wäre!
Ergänzung ()

Richtig
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wattwanderer schrieb:
Das wird die notwendige Diskussion anstoßen aber andererseits, was soll Merkel machen? Einen Auslieferungsgesuch mit der Bitte man möge doch Obama nach Deutschland schicken, senden?

Eine heftige Protestnote verfassen die dann umgehend im Mülleimer vom Oval Office landet?
Die Streischrift muß dann aber wirklich gesalzen sein – per Einschreiben, eigenhändig! zeitg29x23.gif
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Wie erwähnt, muß Range überhaupt nicht erfinderisch werden, um legitim und rechtens dem Gesuch einer strafrechtlichen Verfolgung jener Aktivitäten einen abschlägigen Bescheid zu erteilen.
Er ist auch hier weisungsgebunden (vgl. §153d, StPO).

… und wie einige meiner Vorredner schon so treffend zu konstatieren wußten, obliegt ihm die Abwägung gegebener Möglichkeiten, die exakt solche Ausnahmeregelungen wie im Abs. 1 benennen.
Ferner würde die Inbetrachtziehung jenen Sachverhaltes nicht nur evident einen – zumindest außenpolitisch – „schweren Nachteil“ für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen.
Im Falle einer Verfolgung stünden dem Kontext ohne Frage „überwiegende öffentliche Interessen“ entgegen.
Somit bleibt ihm gar nichts Anderes übrig, als von einer Klageerhebung abzusehen.

Merke:
Sofern es scheinbar (sic!) Rechtsmittel gibt, die eine moralisch integere Lösung unterstützen, stehen dem unweigerlich Ausnahmeregelungen entgegen, die mindestens um den Faktor ² höher liegen, als die Anzahl der in der Öffentlichkeit vertretenden Befürworter!

Lektüre:
dejure.org – §153d, Öffentliche Klage, Strafprozeßordnung



In diesem Sinne

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