Deutsche Glasfaser direkt an Fritzbox 5530/5590 ohne NT

Der goofy

Newbie
Registriert
Sep. 2023
Beiträge
7
Guten Tag zusammen,
Ich Versuche Jetzt schon ewig über den Support von der deutschen Glasfaser eine Antwort zu bekommen.
Die scheinen aber entweder keine Ahnung zu haben, oder stellen die sich blöd an.

Es geht ganz einfach darum daß wir 3 Parteien in einem Mehrfamilienhaus sind und alle eine Fritzbox 5530 oder eine 5590 haben.
die ja alle ein Glasfaser Modem eingebaut haben.

Wir wissen jetzt nur nicht wie das Kabel heißt von ihrem GF-Ta Fiber Twist zur Fritzbox in das gpon sfp+ Modul.

LC/APC steht bei der Fritzbox schonmal dran.


Kann irgendjemand weiter Helfen Bitte das ich die richtigen Kabel gleich verlegen kann bevor der Techniker kommt und wieder nur Bahnhof versteht.

Vielen Dank schonmal für eure Mühe

IMG_20230922_090526.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
LC/APC ist der Name der kleineren grünen Stecker. Das gelb ummantelte Kabel ist eine Singlemode Glasfaser.
 
das verbaute kabel sieht nach lc/apc auf sc/apc aus, z.b. sowas. wenn die fritzbox lc/apc hat, brauchst du ein kabel mit lc/apc auf beiden seiten, z.b. sowas. (shop ist rein willkürlich gewählt, der hatte die richtigen bilder bei google vorne :))
 
Hab bei mir auch ein LC/APC auf LC/APC vom HÜP direkt in die 5590 ohne ONT dazwischen. Allerdings haben wir AON, weiß nicht inwieweit das einen Unterschied macht.
 
Offensichtlich hat keiner eine FritzBox Fiber, da ja überall noch das NT (ONT) angeschlossen ist. Fibere Twist = ONT = wandelt wieder auf LAN um. (Steckt aber auch kein LAN drin, benutzt das überhaupt schon einer?)
Ist auch nicht zulässig das alles im Keller zu haben, sondern müsste zuerst mal in die Wohnung gelegt werden.

Würde da mal mit der Deutschen Glasfaser / Vermieter Kontakt aufnehmen und erstmal gar nichts machen.
Sonst kläre das eben mit dem Techniker.
Offensichtlich scheint es aber LC-APC zu sein.
 
arvan schrieb:
Ist auch nicht zulässig das alles im Keller zu haben, sondern müsste zuerstmal in die Wohnung gelegt werden.
Der goofy schrieb:
daß wir 3 Parteien in einem Mehrfamilienhaus sind
Frage:
nehmen wir an das es sich bei den 3 Parteien in dem Mehrfamilienhaus um eine Familie handelt, wäre das dann noch immer unzulässig oder wäre es in diesem Fall in Ordnung?

Ansonsten verstehe ich voll und ganz warum es "nicht zulässig" wäre.
 
arvan schrieb:
Offensichtlich hat keiner eine FritzBox Fiber, da ja überall noch das NT (ONT) angeschlossen ist. Fibere Twist = ONT = wandelt wieder auf LAN um. (Steckt aber auch kein LAN drin, benutzt das überhaupt schon einer?)
Ist auch nicht zulässig das alles im Keller zu haben, sondern müsste zuerst mal in die Wohnung gelegt werden.

Würde da mal mit der Deutschen Glasfaser / Vermieter Kontakt aufnehmen und erstmal gar nichts machen.
Sonst kläre das eben mit dem Techniker.
Offensichtlich scheint es aber LC-APC zu sein.
Die ont's hängen nur als Backup dort und so von uns allen gewünscht da wir sie ja nicht Benutzen wollen, wir wollen mit Glas hoch in die Fritzbox ohne Kupfer.

Als Brauch ich ein Singlemode lc/APC auf lc/APC richtig?
 
Das sieht mal wieder danach aus, dass sich niemand vor der Installation des Anschlusses Gedanken über die Verkabelung innerhalb des Hauses gemacht hat. Ohne Leerrohre in die Wohneinheiten kann das am Ende nur so aussehen.

Der goofy schrieb:
so von uns allen gewünscht
Dann haben alle keine Ahnung wie sich das gehört. Man denke auch an zukünftige Bewohner. Die dürfen eine vernünftige Installation erwarten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: arvan
Das Haus gehört unserem Opa bzw Vater meiner Frau. Wir waren alle so einverstanden mit dem Anschluss, mir geht's nur noch um das richtige Kabel 😃
 
Intruder schrieb:
Frage:
nehmen wir an das es sich bei den 3 Parteien in dem Mehrfamilienhaus um eine Familie handelt, wäre das dann noch immer unzulässig oder wäre es in diesem Fall in Ordnung?

Ansonsten verstehe ich voll und ganz warum es "nicht zulässig" wäre.

Es ist aus dem Grund nicht zulässig, da im TKG vorgeschrieben ist, dass der Anschluss passiv in den Räumlichkeiten der Einheit übergeben werden muss - eben genau um dort daran einen eigenen kompatiblen Router anzuschließen.
Das ist hier nicht gegeben, er wird passiv im Keller übergeben... ohne Möglichkeit nach oben. Selbst LAN Kabel mit NT im Keller wäre unzulässig, da Routerfreiheit verletzt werden würde.

Entweder sind es 3 Wohnungen oder eben nicht. Sind sie getrennt, sind es jeweils eigene Einheiten.

@Der goofy Optisch wohl wie gesagt, LC/APC > FritzBox SFP hat bei GPON auch LC-APC, also ein sehr langes Kabel. Aber Achtung, diese Stecker sind sehr empfindlich, einfach quer durch das Haus legen, dann könnten sie kaputt gehen, da ist es vielleicht doch einfacher das NT zu nutzen und ein LAN Kabel zu verlegen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Der goofy
arvan schrieb:
Entweder sind es 3 Wohnungen oder eben nicht. Sind sie getrennt, sind es jeweils eigene Einheiten.
Es sind 3 getrennte Wohnungen mit mit vorbereiten Leitungswegen.
Ich will mich nur nicht auf den Techniker verlassen und die LWL Kabel schon vor der Aktivierung rein legen lassen.
Sonst heißt es am Ende noch er hätte nur Patchkabel dabei und die wollen wir alle nicht haben.
 
@arvan Wo steht das genau geschrieben? Gibt es da einen Gesetzestext zu? Nur der Neugier halber. Meiner Erfahrung nach ist Keller eher die Regel für den Anschlussort. Ich kenne Anschlüsse eigentlich nur in Häusern ohne Keller im EG. Mehrparteienhäuser ausgenommen, da kann ja nicht jede Wohnung aus dem 5. OG in Eigenregie in den Keller kommen.

Und ja, wie es aussieht haben Fritzboxen l/apc, also braucht man, siehe auch oben l/apc auf l/apc.
Gibt es auch bei Amazon, ist nicht teuer.
https://www.amazon.de/s?k=l/apc+l/apc
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sentry0815
Der goofy schrieb:
Es sind 3 getrennte Wohnungen mit mit vorbereiten Leitungswegen.
Und warum hängen die GF-TAs dann im Keller und nicht in den Wohnungen, wie es normal bei der DG Standard im MFH ist?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: up.whatever
Es gibt das Telekommunikationsgesetz (TKG). Ein Bundesgesetz.
z.B. §73, Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
Punkt 1: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. [...]"
Punkt 4: "Wer Telekommunikationsendeinrichtungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen betreiben will, hat für deren fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen."

Ob nun der Keller eine "geeignete Stelle" darstellt, kann ich aus der Ferne natürlich nicht beurteilen.
Der Anschluss ist so mit dem Endnutzer vereinbart worden. Und ein "passiver Netzabschlusspunkt" ist vorhanden, durch die drei ONT.

Und zur Frage: Ich würde hier ganz klar Ethernetkabel in die drei Wohnungen ziehen und kein Glasfaserkabel.
1. Sind bereits drei entsprechende Glasfasermodems vorhanden.
2. Sind Ethernetkabel viel, viel unempfindlicher als Glasfaserkabel.
3. Erhöht sich die Anzahl geeigneter Router dadurch enorm.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: sentry0815, arvan und Intruder
KnolleJupp schrieb:
Ob nun der Keller eine "geeignete Stelle" darstellt, kann ich aus der Ferne natürlich nicht beurteilen.
Der Anschluss ist so mit dem Endnutzer vereinbart worden. Und "passiver Netzabschlusspunkt" ist vorhanden, durch die drei ONT.
Der ONT (der schwarze Kasten) ist aber nicht passiv.
KnolleJupp schrieb:
2. Sind Ethernetkabel viel, viel unempfindlicher als Glasfaserkabel.
Mit Glasfaser schaffst du aber engere Biegeradien als mit Cat-Kabel, zudem sind die Kabel deutlich dünner. Und solange du nicht über scharfe Kanten ziehst halten die Kabel auch was aus.
 
Die Sache mit dem "passiven Netzabschlusspunkt" ist im Gesetz ein wenig "untechnisch" ausgedrückt.
Damit ist nicht gemeint ob das ein passives oder aktives Bauteil ist, also mit oder ohne Stromanschluss.
Dieser Passus bezieht sich auf die Abschaffung des Routerzwangs.
Das öffentliche Netz endet an einem "passiven" Netzabschluss, z.B. einer TAE-Dose (bei DSL) oder einer Multimediadose (bei Kabel) usw.
und nicht erst im "aktiven" Router. Damit soll ausgedrückt werden das der Entnutzer seinen Router frei wählen können darf.

Der ONT ist nur ein Modem oder genauer ein Medienkonverter, der einfach nur die optische Glasfaser auf elektrisches Ethernet umsetzt.
Erst dahinter kommt dann der Router. Der gehört aber nicht mehr zum öffentlichen Netz, also haben die Provider auch keine Handhabe bestimmte Router vorzuschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
rezzler schrieb:
Mit Glasfaser schaffst du aber engere Biegeradien als mit Cat-Kabel, zudem sind die Kabel deutlich dünner. Und solange du nicht über scharfe Kanten ziehst halten die Kabel auch was aus.
😲 also wenn ich Glasfaser so verlege wie ich meine Cat-Kabel verlegt habe, dann habe ich kein Internet mehr. Cat-Kabel kann man auch im rechten Winkel verlegen und wenn ich das mit Glasfaser mache, ist vorbei
 
KnolleJupp schrieb:
Die Sache mit dem "passiven Netzabschlusspunkt" ist im Gesetz ein wenig "untechnisch" ausgedrückt.
Damit ist nicht gemeint ob das ein passives oder aktives Beuteil ist, also mit oder ohne Stromanschluss.
Doch, allgemein ist genau das der Unterschied zwischen den Beiden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: up.whatever
Dann endet der Glasfaseranschluss eben im passiven Hausübergabepunkt, also vor dem ONT...
Was letztlich auf das gleiche hinausläuft.
 
rezzler schrieb:
Mit Glasfaser schaffst du aber engere Biegeradien als mit Cat-Kabel, zudem sind die Kabel deutlich dünner. Und solange du nicht über scharfe Kanten ziehst halten die Kabel auch was aus.
Ist ja schön wenn die Glasfaser enge Biegeradien schafft und dünner ist.

Aber passt denn der vorgefertigte Stecker der üblichen und oben verlinkten Glasfaserkabel auch durch das Leerrohr und dessen Biegungen?

Oder ist es für den Laien einfach möglich selber solche Stecker am Glasfaserkabel anzubringen ohne Spezialwerkzeug?
 
Zurück
Oben