Mr.Blacksmith schrieb:Kann das wirklich rechtens sein? Gelernt hab ich in der kfm. Ausbildung, dass das, was in den AGBs bei wem auch immer steht, irgendwie Konform gehen muss mit gesetzlichen Vorgaben.
Auf diese AGBs beruft sich die Deutsche Glasfaser und will trotz der Tatsache, das an der neuen Wohnadresse kein Glasfaseranschluss möglich ist, weitere drei Monate Kohlen abkassieren...90 Euro im Monat für nix..??
Rechtzeitig gekündigt hatte ich, wurde "abgelehnt" mit dem Hinweis, ich müsse die Ummeldebestätigung beifügen. Amt sagte seinerzeit: Ummeldung erst, wenn auch dort gewohnt wird! Was so auch der Deutschen Glasfaser mitgeteilt wurde.
Derzeit muss ich wohl das Geld erst mal zurück buchen...denn meine Anfragen an die Deutsche Glasfaser blieben bisher unbeantwortet...auf keinen Fall aber zahle ich 270 Euro ohne was davon zu haben!
§57 TKG (Telekommunikationsgesetz)
Minderungsrecht.
Dies bezieht sich auch auf Sonderkündigungen. Unabhängig von einem Umzug oder nicht. Der Provider ist verpflichtet dir einen Anschluss störungsfrei zur Verfügung zu stellen. Ihm bleiben theoretisch bis zum Recht auf Minderung bis zu 3 Tage, alles darüber hinaus würde dein Minderungsrecht nur blocken, WENN dem Provider die Entstörung aufgrund von "höherer Gewalt" nicht gelingt...
Da NULL Leistung = Null Bezahlung 🤷♂️