so_la_la
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 1.359
Hallo,
weil ich an einigen Tagen im März U-Bahnfahrten erledigen musste, habe ich mir am 12.03. das Deutschland-Ticket vom Anbieter VWG gekauft.
Am 16.03. habe ich dieses wieder gekündigt, weil ich es für April nicht wollte.
Die Kündigung wurde aber nicht akzeptiert, weil man das Ticket nur bis zum 10. des Vormonats kündigen kann.
Ist dies denn rechtlich zulässig? Ich meine, ich hatte überhaupt keine Chance auf Kündigung. Eine Frist zur Kündigung eines Vertrages kann doch nicht erlöschen, bevor der Vertrag überhaupt abgeschlossen worden ist?
Oder bin ich da falsch gewickelt?
weil ich an einigen Tagen im März U-Bahnfahrten erledigen musste, habe ich mir am 12.03. das Deutschland-Ticket vom Anbieter VWG gekauft.
Am 16.03. habe ich dieses wieder gekündigt, weil ich es für April nicht wollte.
Die Kündigung wurde aber nicht akzeptiert, weil man das Ticket nur bis zum 10. des Vormonats kündigen kann.
Ist dies denn rechtlich zulässig? Ich meine, ich hatte überhaupt keine Chance auf Kündigung. Eine Frist zur Kündigung eines Vertrages kann doch nicht erlöschen, bevor der Vertrag überhaupt abgeschlossen worden ist?
Oder bin ich da falsch gewickelt?