News Deutschlandchef von Media Markt verhaftet

Ich bin kein Rechtsgelehrter aber seit wann verhaftet in Deutschland die Staatsanwaltschaft Verdächtige ?!
Schon länger wenn die Staatsanwaltschaft Sorge hat, dass der Verdächtige sich an den Beweisen zu schaffen bzw. die Biege macht. Einige Leute kritisieren, dass das Mittel seit einiger Zeit überbenutzt wird.

Sehr gut, dass auch mal bei Wirtschaftskriminalität verhaftet wird, und nicht irgendein abgetackelter Deal läuft.

Schöner fänd ich es, wenn Gewaltverbrechen genau so geahndet würden. Steuerhinterzieher kommen 10 Jahre hinter Gitter, Vergewaltiger bekommen ne Bewährungsstrafe und einen Psychologen gratis :freak:

Als Computer-interessierter bleibt bei mir immer noch die MM/Saturn-Intel-exklusiv Geschichte hängen, das empfinde ich auch nahe an der Bestechung -- ein wenig Schadenfreude kann ich mir da kaum verkneifen :P
 
MUnicorn schrieb:
Ich bin kein Rechtsgelehrter aber seit wann verhaftet in Deutschland die Staatsanwaltschaft Verdächtige ?! :eek: :D

Soll das Wortklauberei sein? Natürlich geht nicht der zuständige Staatsanwalt höchstpersönlich los und verhaftet Leute, sondern die Staatsanwaltschaft beauftragt die Polizei damit. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, daß der Staatsanwalt hierbei zugegen ist. Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten eng zusammen, wobei die Staatsanwaltschaft die übergeordnete Ermittlungsbehörde ist.
 
AFAIK verhaftet auch nicht die Staatanwaltschaft. Diese stellt nur den Antrag, der dann vom Richter bewilligt wird und von der Polizei dann ausgeführt wird.

Und Haft für Verdächtige gibt es. Das nennt sich dann Untersuchungshaft und wird dann angewandt, wenn Fluchtgefahr besteht oder wenn Beweise vertuscht werden könnten. Zweiteres dürfte in diesem Fall greifen. Wenn sich die Anschuldigung dann als haltlos entpuppt, dann in der Geschädigte, sprich der ehmals Verdächtige, vom Staat zu entschädigen.
 
Quatsch, vorläufig festnehmen kann man jederzeit, dazu braucht es keinen Staatsanwalt und keinen Richter. Allerdings muss man nach 48 Stunden dem Haftrichter vorgeführt werden, dieser endscheided dann weiter.
 
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