Die Sache mit dem Spulenfiepen...

Flaschensammler

Lt. Junior Grade
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Ich spiele aktuell mit dem Gedanken, mir den N31-96 zu holen (RX 7900 XTX).

Im Netz kursieren zahlreiche Berichte über fast sicher auftretendes Coil Whining, welches teils sehr laut sein soll.

Händler stellen sich hier wohl quer und reden den Kunden ein, dass diese Minderqualität nun Standard sei.
Auf der einen Seite heißt es aber, dass man das Spulenfiepen auch selbst beheben können, in dem man mit Heißkleber oder Harzen die Spulen "fixieren können" soll.

Hat da jemand Erfahrungen dazu?
Kann man einem Händler eine Art "Anti-Spulenfiepen-Garantie" abringen?
LG
 
Flaschensammler schrieb:
Kann man einem Händler eine Art "Anti-Spulenfiepen-Garantie" abringen?
Nein, es sei denn der Händler lässt sich das entsprechend vergüten. Aber im Zweifel kannst du ja bei Onlinekauf widerrufen (auch wenn ich das generell kritisch sehe wie das mittlerweile Gang und Gäbe ist).

Es gibt durchaus Boarddesigns die stärker von Coil-Whine betroffen sind. Letztlich kommt es aber auch die exakte konstellation von Fabrikation, Design und restlicher Komponenten (insbesondere PSU) an.
 
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Kaufen, testen, zurück senden. GIbt genug Threads hier, die das Fragen!
Ergo, testen und dann selber Entscheiden!

Kann man nicht, ist kein Mangel. Daher Garantiebedingungen durchlesen, wo du schon Tage brauchst.

Es ist ein störender Nebeneffekt, daher die 14 Tage RÜckgaberecht nutzen,
 
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Kleber oder Lack funktioniert meist nicht. Die eigentlichen Spulen sind in geschlossenen Gehäusen, es nutzt nichts, da von außen Pampe drauf zu schmieren, die müsste auf die eigentliche Spule bzw. Die Wicklung der Spule. Und selbst das bringt meistens nichts, Lack und Kleber sind kein Schallschutz und helfen nicht gegen schlechte Schaltungen und minderwertige Bauteilqualität.
 
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An das Widerrufsrecht hatte ich auch gedacht.
Auf Mindfactory habe ich aber auch schon Kundenbeschwrrden gelesen, dass MF trotz Widerruf einen Teil des Kaufpreises einbehalten habe, weil die Karte "ja schon benutzt wurde und Coil Whining (auch starkes) kein Rückgabegrund/Sachmangel" sei.

In einem Fall hatte ein Kunde 'ne 4090 gekauft und MF hatte wohl 300€ einbehalten.

Hab da etwas Angst, dass andere Händler genauso ticken...
 
Habe ich noch nie gehört, dass eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen kostenpflichtig ist da gesetzlich geregelt. Evtl. haben die das nach 14 Tagen aus Kulanz zurückgenommen.

Leider gibt es zu den AMD-Karten da nix, bei nVidia gibt es den berühmten HWLuxx Thread.
 
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Widerrufsrecht braucht keine gründe. ist das bewiesen mit den 300 € bei MF?
 
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Flaschensammler schrieb:
Auf der einen Seite heißt es aber, dass man das Spulenfiepen auch selbst beheben können, in dem man mit Heißkleber oder Harzen die Spulen "fixieren können" soll.
Wenn man mit dem Verzicht auf Gewährleistung und Garantie leben kann, dann kann man das (unsinnigerweise) natürlich tun; bringen tut es zudem auch gar nichts.

Flaschensammler schrieb:
In einem Fall hatte ein Kunde 'ne 4090 gekauft und MF hatte wohl 300€ einbehalten.
(Wasserdichte) Quelle?

djducky schrieb:
Evtl. haben die das nach 14 Tagen aus Kulanz zurückgenommen.
Denke auch eher das und der Käufer hat sich darauf eingelassen (warum auch immer).

StefanArbe schrieb:
Widerrufsrecht braucht keine gründe.
Das ist korrekt.

Wenn jedoch die Ware schon abgenutzt, (baulich) verändert oder (teilweise) kaputt gemacht wurde, dann bringt das natürlich (zurecht) eine Minderung für den Verkäufer und er kann entsprechend Ansprüche geltend machen. Ist ja logisch, dass man nicht einfach Ware kaufen kann, diese dann (teilweise) zerstört/verändert, dann innerhalb der 14 Tage widerruft und glaubt das würde keinen finanziellen Schaden bringen.
 
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Es waren zwei Rezensionen, einmal zu einer RX 7900 XT und RTX 4090.
Müsste die erstmal raussuchen; leider keinen Screenshot zu gemacht.
 
die antworten auf geizhals von mindfactory sind auch teilweise echt unfeundlich meiner meinung nach.
 
StefanArbe schrieb:
bewiesen mit den 300 € bei MF?
midwed schrieb:
Wasserdichte) Quelle?
Kann ich mir gut vorstellen. Machen Händler wenn Beschädigungen oder deutliche Gebrauchsspuren den Wert mindern. Kann man MF nicht verübeln.
Ergänzung ()

StefanArbe schrieb:
teilweise echt unfeundlich
Die sind sicher schwer genervt 😅

Hab mir paar Antworten durchgelesen, find die ganz ok, für den Ton, der von Kunden an den Tag gelegt wird.

Hier hat es übrigens jemand mit Widerrufen übertrieben:

IMG_2613.png



(Ich bin über den RAM in die Händlerbewertungen eingestiegen.)
 
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Ein Netzteil kann je nachdem Einfluss auf Spulen fiepen von GPUs haben.
Oftmals hilft es dann bzw bringt Besserung, die GPU mit 2-3 separaten Kabel am Netzteil anzuschließen.
Insbesondere bei MultiRail Netzteilen, hier dann auf die empfohlenen Anschlüsse am Netzteil achten.

Zu Mindfactory: Da bestell ich seit über 20 Jahren und da ging auch schon einiges zurück (Widerruf),
Probleme gab es nie und ich gebe auch immer einen Grund an.
Aus Erfahrung weiß man aber auch, dass MF sich nicht "ausnutzen" läßt,
genau wie die ebenfalls alten Hasen Alternate.
 
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Mit wem sie Geschäfte machen, können sie sich aussuchen. Widerrufsrecht können sie einem dagegen gar nicht verwehren bzw. in Rechnung stellen.
 
Naja....ich kaufe auch bei MF. Mir ist nach 12 Monaten ein Thrustmaster Joystick kaputt gegangen. Ausgetauscht haben Sie ihn nicht, obwohl die 2 Jahre Gewährleistung nicht vorbei waren, haben Sie 40 EUR von den 100 EUr erstattet. Ich hätte ihn ja genutzt, bis er kaputt gegangen ist. Ich hatte keinen Bock, mich mit denen zu streiten, ich behaupte aber, dass das so nicht ok war. LAut MF würde Thrustmaster nie komplett ersetzen, sondern die Nutzungszeit abziehen.
 
Sinatra81 schrieb:
Kann ich mir gut vorstellen. Machen Händler wenn Beschädigungen oder deutliche Gebrauchsspuren den Wert mindern. Kann man MF nicht verübeln.
Hab ich ja oben geschrieben: Natürlich kann ein Händler das tun, wenn die Ware innerhalb der 14 Tage beim Kunden Gebrauchs und/oder Abnutzungsspuren hinterlässt, der Artikel irgendwie beschädigt ist oder (mutwillig) (teilweise) zerstört wurde. Zitat aus den AGB von MF, vollkommen legitim und rechts (selbstverständlich, MF ist ja nicht dumm und hat ungültige AGB):
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Wenn MF dann eben 300 Euro anlegt, dann können sie das erstmal so machen. Ob dieser Wert dann rechtens ist, das steht dann auf einem anderen Blatt.

Mir ging es dann um die 300 Euro und ob das jemand so in die Bewertung geschrieben hat und was MF dann darauf geantwortet hat - nicht um die 300 Euro Abzug an sich, die sind (erstmal) rechtens (siehe oben).

djducky schrieb:
Widerrufsrecht können sie einem dagegen gar nicht verwehren bzw. in Rechnung stellen.
Das Widerrufsrecht können sie einem nicht verweigern, das stimmt soweit.

Aber wie aus den AGB zitiert können sie zum Beispiel die Rücksendung der Ware an den Verkäufer und die Wertminderung (siehe oben), sofern eingetreten, berechnen. Über die Höhe lässt sich dann sicherlich streiten wenn es dazu kommt, notfalls muss man das halt juristisch abklären lassen oder akzeptieren - wie der besagte Kunde das mit den 300 Euro offenbar getan hat (Quelle bisher nicht verlinkt).

Sinatra81 schrieb:
Hier hat es übrigens jemand mit Widerrufen übertrieben:
Das kann halt einem Kunden eben auch passieren, man kann es wirklich übertreiben - und dann zieht der Verkäufer halt die Reißleine. Er muss ja nicht mit diesem Kunden einen Vertrag eingehen, das bleibt ihm selbstverständlich überlassen (Vertragsfreiheit) und ist ja kein neuer Umstand - manche Kunden merken von diesem Recht des Verkäufers dann aber halt tatsächlich irgendwann mal was, wie er hier ;D
 
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Firefly2023 schrieb:
nach 12 Monaten ein Thrustmaster Joystick kaputt gegangen. Ausgetauscht haben Sie ihn nicht, obwohl die 2 Jahre Gewährleistung nicht vorbei waren,
Viele wissen wohl nicht, was die Gewährleistung eigtl. wirklich bedeutet ohne Kulanz:
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.
Mindfactory musst in deinem Fall den Joystick nicht ersetzen.
 
Spulenfiepen ist halt Glückssache,ob es hilft die einzukleistern bei ner GPU ka,beim Dell AW OLED hilft es 100% mit Heißkleber direkt auf de spulen.

Ob man das 1:1 auf de GPU übertragen kann,ka.

Oft hilft auch undervolting,anderes NT,u.s.w.

Und manchmal hilft auch garnix,meine damalige 1070TI hab ich 1 Raum weiter noch gehört,und das noch bei 60FPS,erst bei 30FPS war ruhe,aber wer spielt so..

Meine 6800XT fiepte auch,bei -30mv war ruhe auch bei 300FPS.
Ergänzung ()

Flaschensammler schrieb:
Kann man einem Händler eine Art "Anti-Spulenfiepen-Garantie" abringen?
Wohl nicht,aber wirbt Asus nicht bei ihren Karten damit das die ruhig sein sollen?
Dächte da mal was gelesen zu haben.

Ansonsten kannste nur von den 14Tage rückgabe gebrauch machen.
 
Nickel schrieb:
Viele wissen wohl nicht, was die Gewährleistung eigtl. wirklich bedeutet ohne Kulanz:

Mindfactory musst in deinem Fall den Joystick nicht ersetzen.
Naja er hatte aber trotzdem noch 12 Monate Garantie. Thrustmaster sagte, ich soll mich mit MF in Verbindung setzen.
Amazon hat mir meinen Thrustmaster Schubregler ohne zicken getauscht, bzw. mir das Geld erstattet.
 
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