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Doppelte Buchung: 1x per Überweisung 1x per Lastschrift, wie gutschreiben?
S.g. Telekom-Team, unser Konto wurde doppelt belastet, 1x per Überweisung (nach Neuanschluss, der alles in allem sehr reibungslos geklappt hat) und 1x per Lastschrift. Wir hatten die erste Lastschrift daher zurück gewiesen. Sie können den zweiten Lastschriftversuch gerne durchführen, um einen Stopp zu vermeiden, aber unseren Überweisungsbetrag hätten wir gerne gutgeschrieben. Kontaktformular folgt.
Wenn mal wieder so was is: Der zweite Betrag wird dann automatisch dem Buchungskonto gutgeschrieben und man hat dann ein Guthaben, welches in der Regel mit der nächsten Rechnung verrechnet wird (kann es sich aber auch auszahlen lassen, sofern es icht bereits mit irgendwas noch offenem verrechnet wurde).
Lastschrift zurückgezogen? Macht dann 4 Euro. Ihr habt doch sicher angegeben, dass per Lastschrift eingezogen wird. Somit war das vorherige Überweisen und das zurückholen der Lastschrift..naja, nich so gut gelaufen, wa?
Ja ja, war naiv! Die Überweisung erfolgte zwei Tage, bevor(!) die Lastschrift-Ermächtigung in den Briefkasten geworfen wurde. Einer alerten Buchhaltung fällt normalerweise auf, wenn ein Konto ausgeglichen wurde. Dann beginnt man mit dem Einziehen von Beträgen erst beim nächsten Rechnungslauf. Zumal der überwiesene Betrag sowas von eindeutig und leicht erkennbar war, mit allen erforderlichen Angaben wie Kundennummer, etc.
Die vier Euro buche ich unter Lehrgeld, erwarte aber, dass die doppelte Bezahlung bald ausgebucht ist.
Wenn etwas postalisch an die Telekom geschickt wird, so dauert es immer ein bisschen, ehe es dem jewieligen Kunden zugeordnet wird. Und dann eben nochmal, bis es bei einem Mitarbeiter aufploppt und entsprechend bearbeitet wird. ne Mail ist da schneller geschrieben, Mandat als Anhang un gut is
..wird sich schlichtweg überschnitten haben alles.
Eines noch: Frag bitte nochmal nach, nicht das Du direkt auf Barzahler umgestellt wurdest. Passiert normalerweise erst, wenn ein paar Mal nicht abgebucht werden konnte. Aber sicher ist sicher.
Nein, sie versuchen es noch einmal mit der Lastschrift. So steht es in der "Mahnung". Erst nach einer zweiten Zurückweisung würde auf "Überweiser"(nicht Barzahler) umgestellt.