Doppelte Staatsbürgerschaft

ali7566

Lieutenant
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Feb. 2007
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Hallo Leute,

Ich bin seit ca. mehr als 20 Jahre deutscher Staatsbürger. Ich bin in Deutschland geboren, habe hier die Schule besucht und zudem auch hier Studiert.

Anfang dieser Woche ist mir etwas sehr unschönes passiert: Ich bin nach langer Zeit mal wieder in die Türkei eingereist und hatte soweit keine Probleme. Auf der Rückreise wurden mir bei der Passkontrolle immer mehr Fragen gestellt und ich wurde von einem Polizisten zur Wache gebracht. Dort angekommen hatte sich rausgestellt, das ich noch türkischer Staatsbürger sei. Da dort die Militärpflicht herscht, gab es hierzu ein Problem. Es konnte glücklicherweise soweit alles geklärt werden das ich meinen Flieger noch bekommen habe und dort nicht festgehalten wurde. Ich muss jedoch innerhalb von 16 Tagen in das türkische Konsulat um diese Angelegenheit zu klären. Soweit habe ich hierfür auch schon einen Termin gemacht, für den kommenden Dienstag.

Ich habe mich soweit informiert, das hier die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist und man auch seit 2014 nicht mehr die Optionspflicht hat auszuwählen welcher Staatsbürger man sein möchte. Auch ist die Türkei soweit tolerant (bitte nicht lachen) das der Militärdienst/Zivildienst in Deutschland dort annerkannt wird, als absolvierten Militärdienst (bin 89 Jahrgang).

Zwei Fragen die mir große Kopfschmerzen machen:

- Habe mit der Konsulatshotline telefoniert: die möchten das ich erstmal meinen Pass erneuere bevor ich die Militär angelegenheit klären kann. Ich habe dort jedoch Angst vor einem Hinterhalt, das mir evtl. die Deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden könnte. Ich möchte nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bin hier geboren und lebe hier gerne. Sprich das hier ist meine Heimat

- Meine Eltern haben dann wohl irgendetwas vergeigt, anders kann ich mir nicht erklären warum ich noch eine türkische Staatsbürgerschaft habe. Bei meinen Eltern ist nachdem ich deren Wohnung durchsucht habe ein türkischer Kinderpass von mir aufgetaucht vom Jahre 2000. Ich hatte sprich gar keine Ahnung mehr das dieser Pass existiert und das ich die türkische Staatsbürgerschaft habe. Um auf meine Frage zu kommen: Wäre es sinnvoll hier Rat von den deutschen Behörden zu holen? Bin gerade etwas Paranoid bei diesem Thema und habe Angst das mir unter ungünstigen Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden könnte.

Option 2 wäre ja einfach nie wieder in die Türkei einzureisen und das Thema wäre erstmal erledigt. Habe jedoch immer noch Verwandte dort, die man ab und an mal besuchen möchte.

Was würdet ihr tun?

Gruß Ali
 
Hallo,

finde es cool, dass Du Dich mit Deinem Problem ans Forum wendest! Leider kenne ich mich in Deiner Angelegenheit nicht gut aus, dennoch möchte ich Dir antworten, bevor es vielleicht keiner tut.

Soviel ich weiß, ist Deine Angst davor, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, unbegründet. Es müsste schon sehr viel Ungünstiges passieren, damit dieser Fall eintritt. Wenn Du zu deutschen Behörden gehst und es hilft Dir, dann ist das schon sinnvoll. Beispielsweise ist für Fragen rund um das Reisen (und damit auch für eine zukünftige Türkeireise) das Auswärtige Amt zuständig.
---> https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt

Ich habe schon einige Male gelesen, dass man sich von der türkischen Militärpflicht freikaufen kann. D.h. die Türkei würde gegen Geld möglicherweise auf eventuelle Ansprüche verzichten. Aber bevor Du irgendwelche Zugeständnisse machst oder Erklärungen abgibts, würde ich mich an Deiner Stelle gut informieren. Schau Dich mal nach Infoseiten um, hier ein Beispiel:
---> https://de.connection-ev.org/article-1609

Gruß, Florian
 
Ich kenne mich damit auch nicht aus, finde es aber aufjedenfall gut, dass du zu dem deutschen Pass stehst. hört man leider viel zu selten und ich halte persönlich von dieser Doppelpass Geschichte auch rein gar nichts...

Geh doch am besten zu den deutschen Behörden lass dich beraten und sage denen dort, dass du die türkische Staatsbürgerschaft nicht möchtest. Ich denke das sollte ja problemlos möglich sein! :)
 
1. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann dir nicht so leicht aberkannt werden

2. die Sache mit dem Militärdienst würde ich aber nicht auf die leichte Schulter nehmen, die Türkei ist bei einigen Konflikten militärisch engagiert - "Kanonenfutter wird immer gebraucht" - um es mal drastisch zu formulieren

Wenn du eh eher spontan von deiner zweiten Staatsbürgerschaft erfahren hast und dies auch keine bewusste Entscheidung war - hast du schon mal mit dem Gedanken gespielt die türkische Staatsbürgerschaft aufzugeben?

Ansonsten such dir ein Anwalt auf, der dich entsprechend fachlich versiert beraten kann. Du glaubst gar nicht, wie schwer es teilweise ist eine Staatsbürgerschaft loszuwerden.
 
ali7566 schrieb:
Wäre es sinnvoll hier Rat von den deutschen Behörden zu holen?

Ja aber na sicher! Dazu sind die Behörden doch da, um Dir weiterzuhelfen.
Würde bei Deinem regionalen Ausländeramt vorstellig werden. Die sollten Dir weiterhelfen können.
 
Eine Behörde oder ein Amt für Ausländer ist für ihn nicht zuständig; er ist ein deutscher Staatsbürger.
 
ali7566 schrieb:
Dort angekommen hatte sich rausgestellt, das ich noch türkischer Staatsbürger sei.
Und hat die türkische Staatsbürgerschaft. → Lesen!
 
Das war mit nicht entgangen, jedoch gehe ich davon aus, dass ein Amt für Ausländer sich in erster Linie um Menschen ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft zu kümmern hat.

Wie auch immer, alles was ihm weiterhilft, ist willkommen.
 
ali7566 schrieb:
Ich möchte nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
phil. schrieb:
Und hat die türkische Staatsbürgerschaft. → Lesen!

Eine deutsche Behörde wird ihn nicht aus seiner türkischen Staatsbürgerschaft entlassen können → Nachdenken

Ebensowenig wird ihm das türkische Konsulat die deutsche Staatsbürgerschaft abnehmen können.
 
Muß man das jetzt nicht verstehen?
Es geht um den Beitrag von dominion1, daß es auch sinnvoll sein kann sich vom Ausländeramt Rat zu holen.
Andi2000 schreibt, daß eine Behörde oder ein Amt für Ausländer nicht zuständig ist, weil er deutscher Staatsbürger ist.
Ich schreibe, daß er ja auch zusätzlich die türkische Staatsbürgerschaft hat, also eine Behörde oder ein Amt für Ausländer sehr wohl konsultiert werden sollte.
Ich hab nirgendwo behauptet, daß ihn eine deutsch Behörde aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen kann oder umgekehrt.
Es geht darum, daß man beide Behörden zur Lösung kontaktieren sollte / darf.
→ Nachdenken!? (und / oder Lesen!)
 
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Er hat zwei Anliegen: Die türkische Staatsbürgerschaft loswerden und den Militärdienst nicht leisten müssen.
Da wird ihm das Ausländeramt nicht helfen können, die sind für beides nicht zuständig. Dort wird er mit Glück an eine Institution weitergeleitet, die ihm helfen kann und letztenendes landet er dann sowieso wieder im Konsulat/in der Botschaft der Türkei.

Wenn er nach Brötchen gefragt hätte warum schickst du ihn dann zum Schuhladen? Damit der Schuster ihm sagt, das er zum Bäcker gehen soll? Tolle Hilfe...
 
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Es wurde auf vorhergehende Beiträge geantwortet, was ist daran so schwer zu verstehen.
Fazit ist auf jeden Fall, beide "Behörden" zu kontaktieren.

Wenn du etwas konkrete weißt, dann schreib es statt sich mit nichts sagende Schusterbeiträge einmischen.
 
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Ja du kannst dich nun in Formalien versuchen zu retten, dass auf vorangegangene Beträge geantwortet wurde und DEIN Fazit propagieren. Es ändert nichts an der sachlichen und qualitativ falschen Antwort. Deine Hilfe ist einfach keine, sie bedeutet nur erheblichen Mehraufwand und ist absolut nicht zielführend wenn nicht sogar irreführend.

MEIN Fazit an den TE: Spare dir den sinnbefreiten Vorschlag und den damit verbundenen Weg und die Zeit zur Ausländerbehörde. Die sind maximal für EINbürgerungen zuständig aber die deutsche Staatsangehörigkeit ist bereits vorhanden. Keine deutsche Behörde kann dich aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen und dir den (damit verbundenen und abzuleistenden) Militärdienst erlassen. Das kann nur die entsprechende türkische Behörde//Einrichtung.
Wenn für diesen formaljuristischen Akt eine Erneuerung des Passes notwendig ist - dann ist das so. Darüber wird man dir aber auch nur dort Auskunft geben können.

Und zu weiteren Beruhigung: Keine türkische Behörde//Einrichtung kann dir die deutsche Staatsbürgerschaft nehmen.

P.S.: Es ist ziemlich pharisäerhaft anderen unlautere Einmischung vorzuwerfen obwohl man mit ungeeigeneten und falschen Vorschlägen aufwartet.
 
Sorry, aber deine armselige Einmischung, Unterstellungen und Ausreden aufgrund dieses Beitrags
phil. schrieb:
Und hat die türkische Staatsbürgerschaft. → Lesen!
reichen.
Du bist raus.
 
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und falls du irgendwann nen schreck bekommst weil du was vom "Verlust der dt. Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine ausländische Armee" liest - das gilt nur bei freiwilligem Beitritt und nicht bei ableisten des Wehrdienstes.
 
Eine Möglichkeit wäre natürlich, das Ganze dezent zu ignorieren.

Dann musst Du allerdings in Zukunft bei Urlaubsreisen sehr aufpassen, nicht in ein Land zu reisen, welches ein Auslieferungsabkommen mit der Türkei hat und darfst nie wieder in die Türkei einreisen, da Du dort dann sicherlich als polizeilich gesucht giltst und direkt am Flughafen verhaftet wirst.

Die türkische Staatsbürgerschaft aufzugeben wäre wohl nur in dem Moment möglich gewesen, in dem Du Dich (in diesem Fall 'auch') für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden hast.

Die Frage ist also im Wesentlichen:
Wie eng sind Deine familiären Bindungen in die Türkei?
 
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