Dreamspark Lizenzmodell für Education-Version

erazzed

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Servus,

habe per Google und Suche hier im Forum schon versucht schlauer zu werden, aber nichts passendes gefunden.

Mir ist das Lizenzmodell der EDU-Version nicht ganz klar. Anscheinend handelt es sich dabei ja, anders als bei der "Multiple Editions" (Retail), um eine Volumenlizenz? Wenn ja, welche Auswirkung hat dies auf mein Nutzungsrecht der Windows-Installation?

Was passiert nach der Exmatrikulation, wenn man diese Lizenz als Student über Dreamspark bezogen hat? Ist diese Volumenlizenz an mein Dreamspark-Konto verknüpft und verliert die Gültigkeit? Wer ist Owner der Volumenlizenz? Die Uni?

Vom Funktionsumfang würde mir die EDU mehr zusagen als die Pro, allerdings schreckt mich halt die Volumenlizenz ab...
 
Gute Frage... Zu dem Thema gab es hier letztens schon mal einen Thread im Zusammenhang mit dem Update von Windows 7 und Windows 10:

https://www.computerbase.de/forum/threads/windows-7-10-studentenkey.1482217/

Ich bin immer noch der Meinung, dass man die Lizenzen nach einer Exmatrikulation oder der Beendigung eines Studiums nicht mehr nutzen darf. Ganz genau wird es wohl aber nur MS sagen können, denn die Lizenzbestimmungen scheinen nicht so ganz eindeutig formuliert zu sein.

Am besten wäre es, wenn du dir eine ganz normale Lizenz kaufen würdest. Damit gehst du auf jeden Fall auf Nummer Sicher.
 
Dort wird aber von der Retail-Lizenz aus Dreamspark gesprochen. Diese dürfen afaik nach Beendigung des Studiums weitergenutzt werden. Fakt ist jedoch, dass diese nicht deaktiviert werden (können).

Die Windows 10 Education allerdings ist keine Retail-Lizenz, sondern eine Volumenlizenz. Diese kann idR vom Lizenzowner jederzeit aufgehoben werden. Daher meine Frage explizit zur EDU-Version.

Die Frage ist nun halt, ob Windows 10 Pro (Multiple Editions) mit Retail-Lizenz und entspannt nach dem Studium weiternutzen oder Education mit Volumenlizenz und das Risiko eingehen diese nach dem Studium nicht weiternutzen zu können. Beides natürlich aus Dreamspark.
 
In dem Tread geht es ganz allgemein um die DreamSpark Lizenzbestimmungen. Und nach diesen Lizenzbestimmungen ist es höchst fraglich ob man überhaupt Lizenzen aus dem DreamSpark Programm, egal welche, nach dem Studium weiter einsetzen darf.

Microsoft kennt diese Key-Typen:

DreamSpark Retail Key
These retail keys are for DreamSpark and allow one activation. DreamSpark Retail keys are issued in batches and are primarily intended for student consumption.

DreamSpark Lab Key
These lab use keys are for DreamSpark programs and allow multiple activations. DreamSpark Lab Keys are intended for use in university computer lab scenarios.

DreamSpark MAK Key
These are MAK keys for DreamSpark program customers.

Quelle: https://msdn.microsoft.com/en-us/subscriptions/cc137104.aspx

Egal um welchen es sich handelt, grundsätzlich gelten die DreamSpark Lizenzbestimmungen.
 
Das ist aber nicht meine Frage ;)

Rein aus technischer Sicht werden Retail-Dreamspark-Lizenzen de facto niemals ungültig/gesperrt, d.h. man könnte sie auch nach dem Studium noch nutzen. So zumindest die Erfahrung von mir und vielen Bekannten.

Volumenlizenzen verhalten sich hier sicherlich anders. Und da die Education-Version generell bei Microsoft als Volumenlizenz beschrieben wird, ist halt die Frage, ist der Dreamspark-Key dann auch eine Volumenlizenz und wenn ja, welche _technischen_ Probleme könnte man mit einem solchen Key nach Exmatrikulation bekommen.
 
erazzed schrieb:
Das ist aber nicht meine Frage ;)

Rein aus technischer Sicht werden Retail-Dreamspark-Lizenzen de facto niemals ungültig/gesperrt, d.h. man könnte sie auch nach dem Studium noch nutzen. So zumindest die Erfahrung von mir und vielen Bekannten.

Volumenlizenzen verhalten sich hier sicherlich anders. Und da die Education-Version generell bei Microsoft als Volumenlizenz beschrieben wird, ist halt die Frage, ist der Dreamspark-Key dann auch eine Volumenlizenz und wenn ja, welche _technischen_ Probleme könnte man mit einem solchen Key nach Exmatrikulation bekommen.

Erwartest du ernsthaft eine Antwort auf die Frage was passieren könnte, wenn du gegen die Bestimmungen des DreamSpark-Programms, denen du ja auch zugestimmt hast, verstößt?

Und was deine Frage angeht die da lautete:

erazzed schrieb:
Die Frage ist nun halt, ob Windows 10 Pro (Multiple Editions) mit Retail-Lizenz und entspannt nach dem Studium weiternutzen oder Education mit Volumenlizenz und das Risiko eingehen diese nach dem Studium nicht weiternutzen zu können. Beides natürlich aus Dreamspark.

Die Antwort ist: Weder noch! Du solltest dir eine neue Lizenz kaufen da du kein Student mehr bist und DreamSpark nicht mehr nutzen kannst.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen solange keine konkrete Aussage seitens Microsoft vorliegt nach der eine Nutzung der Lizenz nach dem Studium erlaubt ist. In dem Fall könntest du dich dann am besten an den Microsoft-Support bezüglich möglicher Probleme oder der Auswahl der richtigen Lizenz wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
daniel_m schrieb:
Erwartest du ernsthaft eine Antwort auf die Frage was passieren könnte, wenn du gegen die Bestimmungen des DreamSpark-Programms, denen du ja auch zugestimmt hast, verstößt?
[...]

Du behauptest hier die ganze Zeit man würde mit der Weiternutzung nach Studiumende gegen die Dreamspark Nutzungsbedingungen verstoßen. Zeige mir doch bitte mal konkret, auf welchen Teil des Lizenzvertrags du dich beziehst?!

Die EULA, die ich im Rahmen meiner Registrierung bei Dreamspark akzeptiert habe, besagt folgendes:

https://www.dreamspark.com/Student/Direct-EULA.aspx schrieb:
b. Ende des Studentenstatus.
Das DreamSpark Direct-Abonnement ist ein Angebot speziell für Studenten. Sobald Sie nicht mehr für das DreamSpark Direct-Abonnement qualifiziert sind (weil Sie Ihr Studium abgeschlossen haben oder aus sonstigem Grund die Definition von „Sie“ weiter oben nicht mehr erfüllen), endet Ihr DreamSpark Direct-Abonnement automatisch. Sie sind jedoch berechtigt, die Software, die Sie vor der Beendigung Ihres Studentenstatus erhalten haben, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages weiterhin zu verwenden.

Eine Antwort auf meine ursprüngliche(n) Frage(n) würde mich immernoch interessieren.
 
Es interessiert doch niemanden, ob man die Keys nach dem Studium benutzen darf, sondern ob man es kann. Am allerwenigsten interessiert es die Studenten mit den kostenlosen Keys. MS wird wohl kaum gegen die weitere Nutzung der Keys vorgehen, da sie Akademiker an ihr Ökosystem binden wollen. Das Geld verdienen die dann mit der weiteren Software. Deshalb ich beispielsweise Office nicht für jeden bei Dreamspark vorhanden.

Eine Diskussion über die EULA ist also rein akademisch und hat nichts mit der Praxis zu tun.
 
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erazzed schrieb:
Du behauptest hier die ganze Zeit man würde mit der Weiternutzung nach Studiumende gegen die Dreamspark Nutzungsbedingungen verstoßen. Zeige mir doch bitte mal konkret, auf welchen Teil des Lizenzvertrags du dich beziehst?!

Naaa gut... wurde zwar schon im von mir verlinkten Thread diskutiert, aber weil du es bist...

erazzed schrieb:
Die EULA, die ich im Rahmen meiner Registrierung bei Dreamspark akzeptiert habe, besagt folgendes:

"...vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages weiterhin zu verwenden."

Das ist der interessante Punkt in deinem Zitat, denn in der EULA stehen als weitere Bestimmungen:

„Sie“, „Ihr“ oder „Student“ bezeichnet eine Person, die derzeitig über eine zugelassene Ausbildungseinrichtung in Kurse eingeschrieben ist und diese besucht, für die akademische Kreditpunkte oder Bescheinigungen vergeben werden.

Passt das mit dem "derzeitig" noch?

Sie sind berechtigt, zwei Kopien der Ihnen über das DreamSpark Direct-Abonnement zur Verfügung gestellten Software auf Ihrem Geräten zu installieren, jedoch nur (a), um Ihre Ausbildung zu unterstützen; (b) in nicht kommerzieller Forschung; oder (c), um Softwareprogramme für die obigen Zwecke zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen.

Was davon trifft auf dich zu?

Und weiter:

Ihr DreamSpark Direct-Abonnement umfasst bestimmte Windows-Betriebssystemprodukte. Sie dürfen diese Produkte nur auf einem Computer installieren, für den bereits eine Lizenz zur Ausführung einer Vollversion eines Windows-Betriebssystems besteht, was durch ein gültiges, am Computer angebrachtes Certificate of Authenticity (COA, Echtheitszertifikat) für ein Windows-Betriebssystem belegt wird.

Also hast du bestimmt schon eine Windows-Lizenz für den Rechner, oder?

Und das alles macht es, wie schon erwähnt, höchst fragwürdig ob du die Lizenzen nutzen darfst da die EULA keineswegs so klar formuliert ist wie du es dir wünschst.

erazzed schrieb:
Eine Antwort auf meine ursprüngliche(n) Frage(n) würde mich immernoch interessieren.

Na gut...

erazzed schrieb:
Wenn ja, welche Auswirkung hat dies auf mein Nutzungsrecht der Windows-Installation?
...
Wer ist Owner der Volumenlizenz? Die Uni?

Das Nutzungsrecht ist äußerst fraglich und bestimmt bis du auch kein Owner einer Volumenlizenz.

Wie schon mehrfach erwähnt. Und ob du die Lizenz nutzen kannst oder nutzen darfst, wie
dfgdfg es anspricht, sind tatsächlich zwei Paar Schuhe, aber du hast ja nach den Rechten und der so genannten akademischen Diskussion bezüglich der EULA gefragt.

Und die Rechte sind einfach nicht so klar wie du es dir wohl vorstellst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Thread mag zwar älter sein, ist aber noch immer relevant und über Google bei dem Thema zu finden.

dfgdfg schrieb:
Es interessiert doch niemanden, ob man die Keys nach dem Studium benutzen darf, sondern ob man es kann. Am allerwenigsten interessiert es die Studenten mit den kostenlosen Keys. MS wird wohl kaum gegen die weitere Nutzung der Keys vorgehen, da sie Akademiker an ihr Ökosystem binden wollen. Das Geld verdienen die dann mit der weiteren Software. Deshalb ich beispielsweise Office nicht für jeden bei Dreamspark vorhanden.

Eine Diskussion über die EULA ist also rein akademisch und hat nichts mit der Praxis zu tun.

Dazu ergänzend, nascheinend ist das sogar offziell erlaubt:
https://news.microsoft.com/de-de/kostenloses-windows-10-education-fuer-schueler-und-studierende/
 
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