Soweit mir bekannt musst als steuerpflichtige Person entsprechend absichern. Wenn es dann knallt und bei dir dann geschätzt werden muss, nimmst dann den Verursacher - also die Software-Firma, die es verbockt hat, bzw. deren Haftpflichtversicherung nach Möglichkeit in Anspruch und lässt dir deinen Schaden ausgleichen.Xiaolong schrieb:Berichtige wenn ich falsch liege, aber mittlerweile ist man ja gezwungen bestimmte Dienste zu nutzen, da Exceltabellen "im Nachhinein bearbeitbar" sind und damit als Dokumentationswerkzeug nach GoBD rausfallen. D.h. wenn ich meine Dokumente über so einen Dienst laufen lasse, was ich ja eig. muss, und bei dem dann sowas passiert, wie sieht das denn dann aus?
Aber nochmal - dem Amt ist es am Ende herzlich egal, wie du deine Geschäftsvorfälle dokumentierst, solange du die Anforderungen (revisionssichere Archivierung) erfüllst.
Mir ist nicht bekannt, dass Betriebsprüfer/Innnen da aktuell im Zweifel viel Spielraum haben. Wenn dem doch so sein sollte, gut für alle Betroffenen.