DVD Wiedergabe und rechtliche Probleme

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jonttu

Cadet 4th Year
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März 2009
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Hallo,

ich habe vor kurzem auf meinem Notebook Ubuntu installiert und festgestellt, dass sich gewöhnliche Film - DVDs nicht so ohne weiteres abspielen lassen. Ist ja schon seltsam dass ich die DVDs die ich kaufe nicht einfach anschauen kann.

Nachdem ich eine Weile in Foren herumgelesen habe, habe ich die Lösung für das Problem mit Hilfe von libdvdread4 und libdvdcss2 gefunden. Allerdings gibt es anscheinend rechtliche Probleme bzw. Grauzonen mit diesen Softwarepaketen. Ich habe alles Mögliche in Foren und auf ähnlichen Seiten gelesen, habe aber leider keine verlässliche und aktuelle Antwort gefunden. Meine Frage ist nun ob es dazu aktuelle gerichtliche Urteile gibt oder andere verlässliche Informationen zu dieser Angelegenheit. Nur um das klar zu stellen: Ich will die besagten Pakete nur zur Wiedergabe von gekauften Filmen nutzen, nicht zum Kopieren oder Ähnlichem.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich diesen Beitrag im richtigen Unterforum geposted habe, wenn nicht entschuldige ich mich schonmal dafür.

Grüße Jonttu
 
Meine Gott... Du hast dir die Filme gekauft; es sind DEINE Filme.

Im Ernst mal; ich würde da jetzt mit Sicherheit NICHT an irgendeinen fu***ng Kopierschutz und/oder die Rechtslage denken. Du hast ja wohl nicht vor; die Filme illegal zu kopieren und sie 1:1 im Internet hochzuladen? Guck sie dir einfach an und gut ist. DAFÜR wird dich bestimmt keiner verhaften.

An sich ist dein Denken ja richtig; aber man muss "Denen" auch nicht grenzenlos in den Hintern kriechen.
Wenn es legal nicht geht; dann eben illegal. Du hast mit dem Kauf dieser Filme alles richtig gemacht.
Wenn die dann trotzdem nicht laufen, muss man eben mal nachhelfen...

Denn wenn du mich fragst: Irgendwo hört es wirklich mal auf.

FUCK YOU, liebes Rechtssystem; ich habe ein Recht, mein Eigentum zu benutzen, verdammt!
Und wenn es legal nicht geht; dann wundert euch nicht und jammert nicht rum! -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
die libdvdcss2 aus dem Medibuntu-Repos umgeht den CSS Kopierschutz. Diese Maßnahme ist in Deutschland nicht zulässig.
 
ist verboten weils nen Kopierschutz umgeht das dvdcss2. aber hey wayne?benutz es und schau halt die filme und sei froh
 
Du hast die Filme immerhin ganz legal gekauft. So wie es sein soll.
Man muss nicht päpstlicher sein als der Papst!
 
@Freak-X: Natürlich kauf ich die Filme nicht um sie ins Regal zu stellen. Und ich bin im Allgemeinen auch deiner Meinung. Aber trotzdem würden mich die rechtlichen Umstände interessieren.

@riff: Nur weil der CSS Kopierschutz als Maßnahme in Deutschland nicht erlaubt ist, heißt das ja noch lange nicht, dass das Umgehen des Kopierschutzes erlaubt ist.

Was ich nicht ganz verstehe ist warum ich den Kopierschutz umgehen muss um die DVD anschauen zu können.
 
Und gleich hagelt es wieder Verwarnungen bei solchen unqualifizierten Äußerungen.

Es geht um die zu entrichtenden Lizenzgebühren für die Decodierung des CSS. Alle Geräte und Software muss diese entrichten. Ubuntu tut dies nicht, also gibt es keine DVDs. So ist nunmal das Recht, umgehst du den Kopierschutz verstößt du gegen das Recht. So lautet nunmal die Antwort auf deine Frage.


Edit: CSS ist erlaubt, das Umgehen des CSS ist nicht erlaubt. Jede DVD hat CSS. (mal von den Selbstgebrannten Heimvideos abgesehen)
 
Der CSS-"Kopierschutz" wurde 1999 das erste mal geknackt.
2007 hat ein finnisches Gericht (Ursprungsland von DeCSS) geurteilt, dass CSS kein wirksamer Kopierschutz sei
(Umgehung von wirksamen Kopierschutzen ist illegal).
Ergänzung ()

Nachtrag: Die Lizenzgebühren Fällen für den MPEG2-Standard an, nicht für CSS!
 
Und somit wären wir wieder beim schwammigen deutschen Recht: Ist ein Kopierschutz, der nicht wirksam ist dennoch ein Kopierschutz?
 
Man sollte allerdings vll dazu erwähnen, das zB der Windows Media Player in der Lage ist DVDs abzuspielen, bzw. Windows die Lizent besitzt.

Nen alter Windows hat meist jeder irgendwo, damit gehts auch ganz legal. Ansonsten schließ ich mich den anderen hier an.

Ich habe Geld bezahlt und ich machen (ausser Uploaden) mit meinem EIGENTUM was immer ich will.

Abgesehen davon:

- Niemand kann nachweise das du gegen das Gesetzt gehandelt hast
- Es würde selbst wenn nichtmal den Hausmeister der Urheberrechtsabteilung interessieren;)


Außerdem heißt es im Gesetz das ein wirksamer kopierschutz nicht umgangen werden darf. Wirksam?! Echt jetzt?
 
riff schrieb:
Und somit wären wir wieder beim schwammigen deutschen Recht: Ist ein Kopierschutz, der nicht wirksam ist dennoch ein Kopierschutz?
Naja sagen wir mal so, wenn Du ein Auto klaust, dessen Fensterscheibe ein Spalt auf war, wirst Du trotzdem verknackt, da kann man noch so viel sagen aber das Fenster war ja ein Stück auf. ;)
 
Also ich hatte nicht vor zusätzlich mein altes Windows zu installieren, nur damit ich Filme anschauen kann ;-).

Man kann also sagen dass es an der rechtlichen Definition eines wirksamen Kopierschutzes hängt und in wiefern diese auf CSS zutrifft. Soweit ich weiß hat sich in Deutschland noch kein Gericht damit befasst, oder? Demnach würde ich daraus schließen dass es sich, zumindest für den privaten Gebrauch, um eine Art rechtliche Grauzone handelt.
 
http://linuxwiki.de/DvdAbspielen
Und der Vergleich mit dem Autoklau hinkt auf beiden Füßen.
Es gibt immer noch Dinge wie Sicherungskopie, Medienserver für die eigenen Filme und vieles mehr, wo man ein berechtigtes Interesse hat, ein Backup zu haben.

Beispiel Autoklau:
Dir gehört der Wagen, Du läßt den Schlüssel drin, der Wagen verriegelt sich nach einigen Minuten von selbst.
Du "knackst" die Tür.
Wirst Du verhaftet?

Übrigens, dieses Beispiel hinkt auch auf beiden Beinen.
 
Hi,

Soweit ich weiß hat sich in Deutschland noch kein Gericht damit befasst, oder? Demnach würde ich daraus schließen dass es sich, zumindest für den privaten Gebrauch, um eine Art rechtliche Grauzone handelt.

Nein, die Gesetzeslage ist eindeutig: Kopierschutz umgehen ist verboten, da gibt es keine Diskussion.

VG,
Mad
 
Kann mich dem nur anschließen - Kopierschutz einfach umgehen, wenn Originale nicht funktionieren.

Man muss sich das mal überlegen: Da kauft man schon, wo sich die Contentmafia doch die ganze Zeit über Raubkopien beschwert, und dann laufen die Dinger nicht mal. Hatte ein ähnliches Problem: Damals ein BluRay Laufwerk für den Rechner gekauft, dazu eine Soundkarte mit Total Medie Theater, also zertifizierter Software. Anfangs lief das problemlos.
Irgendwann hab ich mir dann eine GraKa mit HDMI geholt und brauchte die Soundkarte nicht mehr - also ausgebaut. Tja - dann ging die Software nicht mehr. Also Soundkarte einfach nur deswegen wieder eingebaut. Irgendwann bin ich dann an den Punkt gekommen, wo neue BDs nicht mehr abspielbar waren und ständig Fehlermeldungen kamen. Ich schiebe es auf aktualisierten Kopierschutz. Also AnydvdHD rein und es lief. Allein die Tatsache, dass ich das machen musste, hat mich aber schon ziemlich angestunken.

Ich hab dazu folgende Seite gefunden, die hier auf ein paar Problemstellungen eingeht: Internetrecht - Urheberrecht

Solange du eine Privatkopie nichtgewerblich vom Original machst und dabei den Kopierschutz mit nichtlegalen Mitteln umgehst, sollte keine strafrechtliche Konsequenz zu befürchten sein. Höchsten Zivilrechtlich. Dafür müsste der Rechteinhaber aber Beweise dafür haben.
Kannst dir selbst überlegen, wie er an die auf legalem Weg rankommen soll.

ps: Mein Name ist Manfred Mustermann, ich bin 132 Jahre alt, wohne in Musterstadt auf der Mammemustermeierstraße 84c und erkläre hiermit, dass ich niemals zu einer Zeit einen Kopierschutz umgangen habe :D :D :D
 
@Madman1209: Ich meinte die Frage ob CSS eine wirksame Maßnahme darstellt.
 
Hi,

ob er technisch wirklich wirksam ist spielt keine Rolle!

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe ebendiesen Absatz im UrhG).

VG,
Mad
 
Naja danke für die vielen Antworten, auch wenn man damit auch noch keine wirklich Eindeutige Antwort hat.
 
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