addicT*
Commodore
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tek9 schrieb:Der Handel mit beschlagnahmten Spielen ist strafbar ;-)
Eben nicht!
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 12.07.2007 (Aktenzeichen: I ZR 18/04) beispielsweise, dass der Verkauf beschlagnahmter Medien in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist.
Die Urteilsbegründung lautete wie folgt:
Ein "Verbreiten" im strafrechtlichen Sinne setzt dann eine körperliche Weitergabe des Mediums voraus, die darauf gerichtet ist, das Medium seiner Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, der nach Zahl und Individualität so groß ist, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (BGH, Urt. v. 22.12.2004 - 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 690). Die Weitergabe an einzelne bestimmte Dritte allein erfüllt das Merkmal des Verbreitens nur dann, wenn feststeht, dass der Dritte seinerseits die Schrift weiteren Personen überlassen wird. Selbst bei einem gewerblichen Vertrieb volksverhetzender und gewaltverherrlichender Medien kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass ein Verbreiten in diesem Sinne vorliegt.