|Maulwurf| schrieb:
Ist der Teil 1 uncut u. in Deutschland aktivierbar gewesen?
Ich habs noch nicht spielen können. Aber anhand der APP-ID gehe ich davon aus, ich habe mit einigen Spielern die die Uncut Version haben verglichen und meine APP-ID ist dieselbe. darum gehe ich davon aus das es die Uncut Version ist. Einen VPN braucht ich nicht, der Code konnte ohne Probleme im Steamstore von mir eingelöst werden. Wie gesagt über die Homepage des Herstellers bezogen. Also
Teil 1!
Powl_0 schrieb:
Wenn man es in bereits genannten Keyshops kauft, kostet es unter 5€ für die Dying Light The Following Enhanced Edition (die das gleiche enthält wie die Platinum).
Das ist laut diverser Internetseiten nicht korrekt. Laut diesen Quellen ist alles aus The Following Enhanced Edition
in der Platinum Edition enthalten; womit die Platinum Edition zu den in The Following Enhanced Edition Inhalten & allen DLCs (insgesamt 25) kommt, während die The Following Enhanced Edition lediglich auf folgende Inhalte zurückgreifen kann:
Dying Light Hauptspiel
Dying Light The Following
Legendär Level
Alptraum-Spielmodus
Season Pass
* The Bozak Horde DLC
* "Be the Zombie" Modus
* Küche & Kargo DLC
* Ultimate Survivor Bundle
Aber du kannst gerne mal vergleichen oder zeigen welche Inhalte du hast dann können wir ja wirklich sehen ob die gleich sind.
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Persönlich finde ich es auch besser bei Techland direkt zu kaufen. Immerhin haben die sich dieses Mal auch echt ins Zeug gelegt, so wie ich gehört habe damit das Spiel uncut ist und auch so sind die Macher große Fans von Uncuts. Sowas sollte belohnt werden und wenn der Preis dann so korrekt ist super.
Bezgl DL2 stimmt was hier schon einige Male gesagt wurde, die Version ist uncut und wird es vorerst wohl auch bleiben. Zudem habe ich jetzt auch nochmal recherchiert und eine Vielzahl von Einträgen im Netz gehört und in Foren und Discord Servern dass zuvor gekaufte Uncut Versionen selbst nach Indexierung spielbar blieben.
Btw. selbst DL1 ist legal in Deutschland spielbar. Es darf halt nur nicht offiziell verkauft werden und MUSS altersverifiziert werden und explizit angefragt werden.