E-Mail Passwort hacken strafbar?

Der E-Mail Anbieter kann auskunft darüber geben, über welche IP Adresse sich der Zugang verschafft wurde. Soweit mir allerdings bekannt, werden diese Daten aber nur bei einer Strafanzeige an die Ermittlungsbehörde herausgegeben.
 
Habe ich als "Eigentümer" des E-Mailaccounts nicht das recht zu erfahren das jemand anderes auf meinem Account war? Würde ja garnicht die IP wissen wollen sondern nur ob überhaupt ein Fremdzugriff vorliegt. Ich weiß auf jedenfall das jemand drauf war, E-Mails die ich zuvor nie gelesen habe waren als gelesen Markiert. Derjenige hat nach irgendwas gesucht ich weiß auch was aber das tut hier nichts zur sache ;)
 
stgb - straftat. anzeige bei der polizei kostet nichts. beweise vorlegen, den täter benennen, der marschiert dann als beschuldigter zur vernehmung.

§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
 
Wenn er im 3. Versuch dein Passwort errät gilt das Konto nicht als "Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind".
 
Geh über ne snort ins i-net - und ziehe Deine mails regelmäßig - ohne copy auf dem server -auf Deinen Rechner. Ein gut gesichertes OS ist Voraussetzung. Mit snort kannste alles protokollieren lassen - Zack - dann hast Du ihn.
Was Du dann damit anstellst - liegt bei Dir :-D
 
Darklord543 schrieb:
Wenn er im 3. Versuch dein Passwort errät gilt das Konto nicht als "Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind".


Soll das bedeuten nur weil das Passwort eventuell zu leicht war hat man das recht darauf zuzugreifen und kann somit straffrei weiter rumfummeln? Es gibt ja auch etwas ältere Leute die da nicht soviel Ahnung von haben geschweige denn sich irgendwelche schwierigeren passwörter zu merken sind die dann also selber Schuld und es passiert dem Täter nichts selbst wenn dabei ein gravierender Schaden entsteht?

Ist zwar bei mir nicht der Fall würde mich dennoch mal interessieren.
 
Ist beim Wlan doch das selbe, wenn es nicht verschlüsselt oder mit einem lächerlichen PW versehen ist bist du zumindest mitschuldig wenn einer was illegales über deine Leitung macht.
 
Wenn er im 3. Versuch dein Passwort errät gilt das Konto nicht als "Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind".

Richtig, Schadsoftware einschleusen mag strafbar sein, allerdings musst du das erst einmal beweisen.

Wenn es ein näherer Bekannter ist, dann kannst du das Passwort genausogut irgendwo auf einem Zettel stehen gehabt haben, oder er war während er bei dir war am bereits laufenden Rechner, und du speicherst das Passwort irgendwo ;-)

Das reine einloggen in deinen Account ist sicherlich nicht strafbar, höchstens die Art der Beschaffung.
 
Wer niemanden an seinen Rechner lässt, ein anständig gesichertes OS hat und sein PW nicht der Kindername der Mutter ist wird keine Probleme mit PW-Klau haben.
Immer dieses Gejammer wegen Gehackten Account.
Wenn man sich absichtert gibt es KEINE Möglichkeit mal eben an dein PW zu kommen.
 
Sind wir noch beim Thema?? Man lässt ja auch nicht seine Scheckkarte mit der pin irgendwo rum liegen - nur um sich zu wundern, dass plötzlich Geld auf dem Konto fehlt - oder?? Also - system aktualisieren und (evtl. Neuinstallation) - snort dazwischen und guud iss. Falls ein ManOfthemiddle Angriff war - bekommt man das über die snort raus.
 
Ich habe nicht gejammert mich interessiert nur ob es strafbar ist und wie gesagt das PW ergibt absolut keinen sinn, ist weder ein Name noch ein Autokennzeichen noch sonst irgendwas wo man normalerweise draufkommen könnte.
 
Hier ne Hilfe: http://keepass.info/
http://www.anwaltseiten24.de/internetrecht/strafbarkeit-von-hackern.html

Der beste Schutz ist der eigene: Also: system aktualisieren/neu aufsetzen und auf update halten (Empf. eine 64bit Linux Distri :-D) ). Der größte Fehler steckt meist immer zwischen den eigen Ohren :-D
Ein PW hack ist immer strafbar, wenn er Vorsatz zeigt. (Muss allerdings beweisbar sein!!!) Wenn Du einen direkten Verdacht hast - aber Angst vor der Konfrontation des "Beschuldigten" - - dann logge Deine/seine Daten mit (>> Beweise) >> geht mit snort eben gut :-D - - Viel Erfolg noch :-)
 
Poste doch bitte mal die komplette Ausgabe von netstat (Start -> Ausführen -> cmd -> netstat -a)
 

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Schade, eventuell hätte man hier eine ausgehende Verbindung zum "Angreifer" hin sehen können.


Wie auch immer, dein System wurde zumindest einmal mit hoher Wahrscheinlichkeit kompromittiert.
Vertrauen sollte man dem dann nicht mehr.
 
Ichkann mich Reuter nur anschließen, wenn dieser "Hacker" dein Passwort gehackt hat und sich so Zugang zu deinem Account geschaffen hat, dann könnte er doch dein jetziges, neues Passwort auch jederzeit hacken, aber davon schreibst du nichts.
Es ist also naheliegend, dass der "Hacker" Kenntnis vom Passwort hatte.
 
Ich habe dasselbe Problem nur nicht bei einem E-Postfach.
Es handelt sich bei mir um den Computer Games Client Origin.

Ich habe anhand der Origin Logs als Beweis das ein Nutzer sich aus Russland in meinen Account eingeloggt hat sowie viele Einstellungen verändert hat und sogar versucht hat etwas zu kaufen!
Jetzt habe ich schonmal anhand der IP-Adresse den IP-Tool vom Provider festgestellt und bin letztendlich zum Provider gekommen. Dieser will aber nur mit einer Polizeilichen Anfrage die Daten rausrücken.

Was sagt, ihr dazu kann ich ihn für § 303a und § 303b dran bekommen?
Ich meine Logs habe ich ja sowie den Provider.
 
jaxnprivate schrieb:
Ich habe dasselbe Problem nur nicht bei einem E-Postfach.
Es handelt sich bei mir um den Computer Games Client Origin.

Ich habe anhand der Origin Logs als Beweis das ein Nutzer sich aus Russland in meinen Account eingeloggt hat sowie viele Einstellungen verändert hat und sogar versucht hat etwas zu kaufen!
Jetzt habe ich schonmal anhand der IP-Adresse den IP-Tool vom Provider festgestellt und bin letztendlich zum Provider gekommen. Dieser will aber nur mit einer Polizeilichen Anfrage die Daten rausrücken.

Was sagt, ihr dazu kann ich ihn für § 303a und § 303b dran bekommen?
Ich meine Logs habe ich ja sowie den Provider.

Theoretisch ja, kannst du machen.
Praktisch ist es jetzt so: Du schreibst, der Provider sowie die dazugehörige IP sind Russland zuzuordnen. Meiner Meinung nach sind die Erfolgschancen daher leider sehr sehr gering. Generell passiert bei solchen "Kleinigkeiten" (Tut mir selbst weh das zu schreiben, aber ist nun mal so, wenn man sich anschaut, was sonst jeden Tag bei den Gerichten eingeht) nicht sonderlich viel, und wenn der Typ in Russland sitzt, landet die Akte irgendwo in einem Schrank und wird nicht mehr angerührt bis es verjährt ist, um dann "weggeworfen" zu werden.

Ich finde es auch schade, dass man da nicht viel machen kann, ich "wünschte" es wäre anders. Aber ich schätze die Erfolgschancen der Anzeige auf 0,01%, wenn nicht weniger. Und selbst wenn es am Ende durchgeht, die Deutsche Justiz alles richtig macht, die Daten anfordert usw. und dann zur Russischen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss, hört es auf, weil die das auch nicht interessieren wird (Hier weiß ich nichts, aber so nehme ich es an).
Wenn der Täter in Deutschland sitzen würde, oder in einem "kooperativen" Staat, wie zB Österreich, Niederlande, Schweiz, Norwegen, Kanada, ... - dann wäre das etwas besser, aber auch da würde ich sagen, dass es nicht viel bringt...
 
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