eBay Auktion - Käufer behauptet CPU sei defekt.

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Ensign
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Hallo!

Ein Bekannter hat auf eBay einen Prozessor verkauft. Dieser wurde als "Neu, Sonstige" auf eBay mit dem Hinweis "Nur zum Testen eingebaut, lief keine 3 Stunden! Neuwertig!" eingestellt.

Als Klausel steht unter der Beschreibung "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Nun hat ein Käufer diesen erworben und per PayPal gezahlt.
Einen Tag später bekam mein Bekannter eine Nachricht in sehr schlechtem deutsch mit einem Haufen Beschimpfungen und Androhungen.
Der Käufer habe einen "Kontaktfehler", man drohte sofort mit Anwalt und Gerichtskosten, einen Link zu einem großen Online-Händler zur entsprechenden CPU hat der Käufer ebenfalls gleich mitgeschickt.

Da mein Bekannter definitiv keine defekte Ware verschickt hat, dem Käufer auch noch eine Rechnungskopie beigelegt hat, versteht er nun die Welt nicht mehr. Die CPU war definitiv in Ordnung.

Wir vermuten hier folgendes:

Der Käufer ist kurz vor Auktionsende eingestiegen und hat noch schnell geboten. Aufgrund seiner mangelnden Deutschkenntnisse konnte er mit "Neu Sonstiges" nichts anfangen und war der Meinung, er würde eine neue CPU bekommen.
Als diese bei ihm ankam musste er logischerweise nicht zu vermeidende Gebrauchsspuren durch die Klammer am Spannhebel vom Sockel an den Nasen der CPU feststellen. Das wird ihn schonmal genervt haben. Da er gleich den Link der ersteigerten CPU bei einem großen Onlinehändler geschickt hat, der fast den gleichen Auktionspreis anzeigt wird er jetzt stinkig sein, weil er für eine kurz eingebaute CPU fast so viel bezahlt hat wie für eine neue.
Inzwischen hat er Bilder auf eBay hochgeladen, welche zeigen, dass an den Kontakten unten an der CPU einer fehlt (LGA 1151). Uns ist unklar, wie so etwas sein kann. Wir denken, dass er die CPU jetzt beschädigt hat, um sein Geld zurückzubekommen.
Ich würde gerne die Nachrichten von dem Käufer hier posten um zu zeigen wie aggressiv und ungehalten er ist, aber das ist bestimmt nicht erlaubt.

Was tut man in so einem Fall? Wir haben die CPU von beiden Seiten vor dem Versand von oben und unten fotografiert (für genau so einen Fall!) und da ist alles in Ordnung. Ich weiß aber aus Erfahrung, dass sich PayPal bei Aussage-gegen-Aussage Fällen immer für den Käufer entscheidet, um dem Unternehmensleitbild gerecht zu werden. Aber das kann ja auch nicht sein, oder?
Käufer hätten ja so wirklich die Narrenfreiheit und missbrauchen PayPal als eine kostenlose Vollkasko oder um ihren Schrott (so etwas vermuten wir hier) loszuwerden.
Gutmütig wie er ist, hat er inzwischen das PayPal Konto ausgeglichen.

Wie soll sich mein Bekannter verhalten?

Vielen Dank!

P.S. Der Käufer scheint sich mit Computern ziemlich gut auszukennen, was man anhand seiner E-Mail Adresse erkennen kann (kann ich hier nicht posten, ist aber in dem Stil wie pc_idiot@gmx.de) Die Bilder, die er auf eBay hochgeladen hat hat er mit Hilfe von seinem Vergrößerungsglas gemacht, welches man oft bei Elektrotechnikern sieht, wenn die etwas winzig kleines verlöten oder so. Kann aber auch nur Zufall sein und wir reimen uns gerade etwas zusammen. Jedenfalls stinkt das ganze gewaltig zum Himmel! Das kann doch nicht sein, dass hier keine Rechtssicherheit mehr gegeben ist.
 
Wenn du eine qualifizierte Aussage zu diesem Fall willst, würde ich einen Anwalt per Telefon kontaktieren, meist können die dir mehr sagen, wie das ganze Forum.

Ich gehe nun einmal davon aus, dass er ein Privater Verkäufer ist, somit hätte der "Käufer" die Ware vor der Post öffnen müssen um nachzusehen, ob die CPU Defekt ist, danach kann es ja "jeder" behaupten.
 
Das ist eine übliche Masche.

Schreib ihm dass die CPU im Beisein einer weiteren Person vorher getestet und anschließend dessen Unversehrtheit bildlich festgehalten wurde. Und dass diese Person im Zweifelsfall zu einer Aussage bereit ist.

Dann ist ruhe im Schacht.
Wie gesagt, das ist eine gängige Masche. Viele kaufen dem Käufer dann nochmal ne neue CPU - damit hat er dann 2 Stk zum Preis von einer. Könnte man aber auch selbst drauf kommen, ist relativ offensichtlich.

mfg,
Max
 
Erstmal stimmt die Kategorie "Neu, Sonstige" nicht auf die Ware die dein Freund verkauft hat.

Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Ange*bot des Verkäufers.

Unbenutzt heißt unbenutzt, einmal eingebaut heißt gebraucht (egal wie lange). Weiters nutzt euch der Gewährleistungsausschluss nichts, wenn die Ware defekt ist. Die funktionstüchtigkeit muss immer gewährleistet werden, außer man deklariert es entsprechend.

Nun zum wichtigen. Habt ihr die Ware beide gemeinsam verpackt und versendet, so dass es dich als Zeugen gibt? Die Fotos kann man nämlich auch machen, bevor die Ware beim Vekäufer kaputt gegangen ist. Somit sagt ein Foto alleine nicht viel aus, kann sie aber jemand bezeugen hilft das.
Dann ist die Frage nach dem Versand. Ist dieser versichert gewesen? Unter Umständen kannst du die Forderung an diesen Stellen. Die Ware ist offensichtlich kaputt und du hast sie nachweisbar (also falls gemeinsam das Paket aufgegeben wurde) heil abgegeben.

Aus eurer Sicht kann die Ware also auf dem Weg zum Empfänger oder beim Empfänger beschädigt worden sein. Dem Empfänger etwas nachzuweisen dürfte schwieriger sein, als den Empfangsweg in Betracht zu ziehen. DHL Pakete sind bis 500€ im Normalfall versichert, versucht euer Glück damit, falls das der Versandpartner war. Das ist erstmal einfacher als eine Klage einzureichen.

Hat PayPal schon entschieden?
 
Na ja, so einfach wird das nicht. Bezahlung per PayPal. Der PayPal Käuferschutz wird ihm zu 99% Recht und das Geld zurück geben.

Warum hat Dein Kollege die CPU verkauft und nicht einfach zurück gegeben?

Und wenn PayPal sich für den Käufer entscheidet, dann bekommst Du die CPU zurück. Davon hat der Käufer auch keinen wirklichen Vorteil.

Und zudem hast Du / der Kollege den Käufer getäuscht.

Neu bedeutet neu. Einmal verbaut zum testen ist nicht neu. Damit hätte ich Dir schon mächtig Ärger gemacht, hätte ich die CPU gekauft.
 
BlubbsDE schrieb:
Neu bedeutet neu. Einmal verbaut zum testen ist nicht neu. Damit hätte ich Dir schon mächtig Ärger gemacht, hätte ich die CPU gekauft.

Er hat in der Artikelbeschreibung doch eindeutig drauf hingewiesen, dass die CPU zum Testen verbaut war.
Die Artikelbeschreibung gilt auch als Produktbeschreibung.

Neu und "getestet" ergänzen sich hierbei zusätzlich.

Das Problem ist - was macht er wenn die CPU ungeöffnet, ungetestet in der OVP verschickt wird und der Käufer dann behauptet sie wäre defekt? ;)

mfg,
Max
 
max_1234 schrieb:
Das Problem ist - was macht er wenn die CPU ungeöffnet, ungetestet in der OVP verschickt wird und der Käufer dann behauptet sie wäre defekt? ;)

Zurücknehmen, da der Käufer Gewährleistungsansprüche stellen kann. Dann wiederrum an den eigenen Händler die Gewährleistungsansprüche stellen usw.

Wobei sich der Fall grundlegend ändert, wenn man das Geld hat. Denn dann muss der Käufer tätig werden um es zurückzubekommen und Beweise vorlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
max_1234 schrieb:
Er hat in der Artikelbeschreibung doch eindeutig drauf hingewiesen, dass die CPU zum Testen verbaut war.

Neu ist neu und bedarf keiner weiteren Erläuterungen. Dafür gibt es die Kategorien. Und diese hat der TE falsch gewählt. Und das wird er ganz bewusst getan haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, hätte ich die CPU nur auf Funktion getestet, würde ich sie auch noch als neu verkaufen.
Anders ist es mit Begriffen wie "unbenutzt" oder "ungeöffnet".

Und selbst da kann man an so jemanden geraten wie der TE. Voraussichtlich wird dieser Herr die CPU selbst beschädigen/zerstören, um sie dann zurück zu schicken und zumindest sein Geld wieder zu erhalten.

mfg,
Max
 
Und auch Du hättest dann bei dem richtigen Käufer Ärger bekommen. Man kann sich das nicht auswählen, wie es einem gefällt. Mir ist das auch schon selber passiert. Bei einer FritzBox. Die neu war, vor dem Versand einmal auf Funktion getestet wurde. Auch da handelte es sich nicht um originalverpackte Neuware. Ich habe ihm ein Teil der Kaufpreises erstattet.
 
max_1234 schrieb:
Naja, hätte ich die CPU nur auf Funktion getestet, würde ich sie auch noch als neu verkaufen.

Ebay definiert seine Kategorieren sehr genau und "Neu" ist bei Ebay immer mit "unbenutzt", "ohne Gebrauchsspuren" etc. verbunden. Somit musst du als Kategorie Gebrauchtware nehmen und dann in der Artikelbeschreibung erläutern wie wenig gebraucht sie ist.

Mit dieser Einteilung wird der Artikel aber von weniger Leuten gefunden bzw. niedriger eingestuft, deswegen machen es die Verkäufer lieber falsch.
 
(...)Bei einem Testlauf eines Gerätes, wie im Beispiel eines Laptops, ist der Fall sicher grenzwertig. Besteht der Testlauf in einem einmaligen Einschalten und wieder Ausschalten des Geräts, so ist das Gerät damit ist sicher noch als neu anzusehen. Liegt ein Gebrauch von einiger Dauer vor, kann es begriffslogisch gar nicht mehr neu sein.
Quelle: Heise Artikel zu "Wann ist Ware noch neu?" http://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html
Rechtsanwalt Volker Dineiger

mfg,
Max
 
Ganz toll vom Herrn Dineiger. Gilt hier aber nicht. Ganz einfach.

Händler dürfen zB Waren aus dem Widerruf als neu verkaufen, wenn sie neuwertig sind. Usw, usw. Spielt aber bei ebay keine Rolle. Da unterwirft man sich den eBay Spielregeln, wenn man auf dem eBay Spielplatz spielen will.
 
Smilidon schrieb:
Ich gehe nun einmal davon aus, dass er ein Privater Verkäufer ist, somit hätte der "Käufer" die Ware vor der Post öffnen müssen um nachzusehen, ob die CPU Defekt ist, danach kann es ja "jeder" behaupten.
Das stimmt auch nicht, um die Ware bei der Post öffnen zu können muss man sie zuerst übernehmen und unterschreiben, man hat sie zu dem Zeitpunkt quasi gekauft. Das einzige was man machen kann ist wenn man sieht, das die Verpackung offensichtlich eingedrückt oder beschädigt ist, dann kann man die Annahme der Ware verweigern sie geht dann automatisch an den Verkäufer zurück und in der Regel haftet für Transportschäden das Transportunternehmen.
 
Auch Widerrufene Ware die von Erstkäufer verbaut und getestet wurde, wird als neu verkauft.
Durch Einbau und Test wird daraus nicht direkt gebrauchte Ware. Sie kann weiterhin als neu verkauft werden. Sie gilt folglich auch als unbenutzt. Die Kategorie war also korrekt.
 
@ WhiteShark

Das ist einfach falsch. Wenn es um eBay geht. eBay stellt da andere Bedingungen auf. Und denen unterwirft man sich, nutzt man diese Plattform. Gesetzliche Vorgaben müssen natürlich eingehalten werden. Aber bessere Vorgaben kann man immer einrichten. Und das hat eBay gemacht und verlangt es mit Recht von seinen Teilnehmern.
 
Da hast du aufgrund der Nutzung von PayPal leider verloren.
PayPal wird das Geld erstatten und du bleibst auf einer defekten CPU sitzen.

Hast du das Geld vom PayPal Konto schon abgehoben? Falls ja könntest du es auf ein Inkassoverfahren ankommen lassen, indem du das Konto im Minus lässt.
Habe im Moment einen ähnlichen Fall laufen und verfahre genau so.
 
BlubbsDE schrieb:
@ WhiteShark

Das ist einfach falsch. Wenn es um eBay geht. eBay stellt da andere Bedingungen auf. Und denen unterwirft man sich, nutzt man diese Plattform. Gesetzliche Vorgaben müssen natürlich eingehalten werden.

Nur passt halt die Kategorie gebraucht nicht, denn es handelt sich ja um Neuware. Daher ist es vollkommen korrekt hier Neuware anzugeben. Denn nichts anderes ist es.

Aber da es PayPal ist, hat der TE wohl sowieso verloren. Er müsste das Geld zivilrechtlich von Käufer einklagen.
 
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