eBay: Defekter Artikel von Privat-Verkäufer erhalten

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cypeak schrieb:
besonders wenn der artikel bei ebay in einem privatverkauf ohne rücknahme angeboten wurde
Privatverkauf ohne Rücknahme ist kein Freibrief für den VK. Wenn der Artikel als "gebraucht aber technisch einwandfrei" beworben wurde, muss er das auch sein. Wenn er defekt und funktionsunfähig ist, kann sich der VK nicht auf "keine Rücknahme" berufen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Defekt aber erst auf dem Transportweg entstanden. Beim Privat(ver)kauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung dem Transporteur übergeben hat. Wenn die Transportverpackung nicht ausreichend war, könnte der VK eine seiner Nebenpflichten verletzt haben. Dass die Verpackung nach bestem Wissen und Gewissen nicht ausreichend war (denken wir an die ganzen China-Händler, die z. B. eine Armbanduhr in eine dünne graue Plastiktüte stecken), muss der Käufer dem Verkäufer aber beweisen. Über all das kann man dann trefflich vor Gericht streiten.
 
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Geht ja gleich wieder rund hier, danke für die Beiträge an alle.

Wolfgang.R-357: schrieb:
Um welchen Artikel geht es hier überhaupt?
Ein Mittelklasse-Headset für knapp 90€.
Yiasmat schrieb:
Wenn bei eBay nichts bei rum kommt definitiv! Anstatt Rückgabe hättest Du bei eBay als Grund eher "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" nehmen sollen.
Ich hab Defekt angegeben und das entspricht natürlich nicht der Beschreibung. Würde ich mir hypothetisch für das nächste Mal aufheben, aber ich glaube nach der Erfahrung nehme ich von Privatverkäufen bei eBay lieber Abstand.
Enigma schrieb:
Geruch ist pech, damit musst du leben und ist das Risiko bei Gebrauchtkäufen bei privat.
Muss man mit leben, aber ich rede hier nicht (nur) von Raucherhaushalt. Stell dir vor, ich klau einem Obdachlosen die Jacke und stell die eBay als gebraucht ein. Das sind keine normalen Gebrauchsspuren mehr...

Das ist aber auch kein Grund für die Rückgabe, sondern der technische Defekt. Einer der Treiber schnarrt und ich kenn das Problem bei der Serie, da muss der Treiber getauscht werden.
Enigma schrieb:
Stell dir mal vor ein Käufer behauptet das einfach so zu Spass, um dem Verkäufer zu schaden und etwas Gratis zu schnorren.
Das ist ja durchaus vorgekommen und ich verstehe auch, dass da ein Nachweis nötig sein kann. Aber eben nicht auf meine Kosten, wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lassen hab.
Arboster schrieb:
Auch so ne Unart: Thread erstellen und dann 45 Minuten nicht reinschauen.
Manche Leute müssen auch mal arbeiten und es dauert auch, auf alle Beiträge einzugehen. Es ist ja auch kein Notfall, das hat schon ein paar Stunden Zeit.
Ayo34 schrieb:
Wenn Paypal nicht klappt, mit Anwalt drohen und wenn es ein hoher Wert ist, einen Anwalt einschalten. Das wirkt dann einfach anders als nur eine Email zu schreiben.
Drohungen möchte ich mir lieber ersparen, bei dem geringen Wert, wird in die Richtung nichts passieren. Paypal werde ich mal versuchen, ansonsten bringe ich eben den Schadensnachweis und verbuche es als Lehrgeld. Ich hab nur Sorge, dass der Fall dann bei eBay geschlossen wird und ich die Option nicht mehr wahrnehmen kann.
 
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Gebrauchtes Headset? Urgs, nie im Leben würde ich sowas kaufen.
Nur wenn ich die Person kenne, und selbst dann würde ich mir das genau vorher anschauen.
 
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Arboster schrieb:
Gebrauchtes Headset?
Ich hab passende Ohrpolster, deswegen ist die Sache mit dem Geruch auch nur sekundär. Der Fachhändler könnte damit aber ein Problem haben. Und das mit Recht.
Ergänzung ()

sLy schrieb:
Wenn du als Rückgabegrund "Defekt/Nicht wie beschrieben" angibst, kann ich das als Verkäufer gar nicht ablehnen.
Wenn ich das ignoriere kannst du das ja dann an eBay geben, und bekommt der Käufer meistens "Recht".
Also tippe ich auf einen "Verfahrensfehler" deinerseits. Dummerweise kann man einen geschlossenen Fall nicht wiedereröffnen.
Der Fall ist noch offen, allerdings hat der Verkäufer an eBay übergeben und nicht ich. Wollte erstmal ohne eBay eine Lösung finden, aber gab leider keine Antworten.

sLy schrieb:
Und was genau ist der "technische defekt"? Displaybruch wegen mangelhafter Verpackung?
Siehe meinen vorherigen Beitrag. Der Schaden kann durchaus bei Verkauf bekannt gewesen sein. Aber da kann man nur spekulieren und Nachweisen kann man es nicht.
 
Nimmt ein Gutachter nicht mehr als 90€ für eine Prüfung? Du kannst ja nicht irgendwo hingehen und der sagt dann "defekt" für ein 10€er... und dann könnte der Verkäufer auch noch sagen, dass er heile versendet wurde und danach das Risiko zum Verkäufer über geht. Dann steht es wieder Aussage gegen Aussage.
 
cypeak schrieb:
besonders wenn der artikel bei ebay in einem privatverkauf ohne rücknahme angeboten wurde

Was egal ist da man an eBay bezahlt und wenn was nicht stimmt (Schäden usw. müssen explizit in der Artikelbeschreibung, Artikelmerkmale, Artikelbezeichnung usw. erwähnt weren.) macht man einen Fall auf und meldet es eBay. Der Verkäufer muss alles haar genau benennen und dokumentierren von Text und Bild. Bloß weil der Verkäufer zu faul ist alles zu dokumentieren und zu nennen und was verschweigt weil er maximalen Profit will ist dies nicht das Problem des Käufers!


blauescabrio schrieb:
Beim Privat(ver)kauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung dem Transporteur übergeben hat.

Normal schon. Aber nicht auf eBay. Auch hier haftet der Verkäufer und nicht der Käufer. Bei Errhalt also gar nicht erst annehmen oder direkt Fotos von machen. Ist äußerlich nichts zu sehen, man nimmt ddas Paket an und der Artikel ist trotzdem beschädigt weil das Paket nicht genug ausgepolstert war ist auch dies Problem es Verkäufers. Ergo melden.
 
Habu schrieb:
Es ist vermutlich ein Haar durch die Membran gestoßen und vibriert bei den Bässen deutlich hörbar mit. Das kann auf viele Wege dahingelangt sein.
Wenn schon, dann stößt das Haar durch den Schaumstoff, welcher sich vor der Membran befindet und drückt dann auf die Membran (was man dann hört). Durch die Membran stößt so schnell kein Haar, denn die ist härter als ein Haar.

Ein Haar kann man übrigens auch rausziehen...
 
Ayo34 schrieb:
Nimmt ein Gutachter nicht mehr als 90€ für eine Prüfung? Du kannst ja nicht irgendwo hingehen und der sagt dann "defekt" für ein 10€er...
Nein, so teuer ist das nicht. Würde sich schon lohnen, aber noch besser wäre es, gar kein Geld für einen defekten Artikel auszugeben.

Yiasmat schrieb:
Was egal ist da man an eBay bezahlt und wenn was nicht stimmt (Schäden usw. müssen explizit in der Artikelbeschreibung, Artikelmerkmale, Artikelbezeichnung usw. erwähnt weren.) macht man einen Fall auf und meldet es eBay. Der Verkäufer muss alles haar genau benennen und dokumentierren von Text und Bild. Bloß weil der Verkäufer zu faul ist alles zu dokumentieren und zu nennen und was verschweigt weil er maximalen Profit will ist dies nicht das Problem des Käufers!
In diesem Fall schon. Ich soll den Nachweis bringen und die Kosten dafür übernehmen. Komme was wolle. Hab ich so auch noch nie erlebt bei eBay, deswegen auch der Thread. Ich bin seit über 20 Jahren auf der Plattform.
Ergänzung ()

Vindoriel schrieb:
Wenn schon, dann stößt das Haar durch den Schaumstoff, welcher sich vor der Membran befindet und drückt dann auf die Membran (was man dann hört). Durch die Membran stößt so schnell kein Haar, denn die ist härter als ein Haar.

Ein Haar kann man übrigens auch rausziehen...
Unter dem Schaumstoff ist eine Papierabdeckung. Wenn da ein Haar durchgeht, muss der Treiber gewechselt werden oder es wird kompliziert. Man kann Glück haben und das Haar möglicherweise entfernen. Aber ich bastel an dem Ding nicht rum.
 
Was den Geruch angeht, da kann man vielleicht was machen. Ein Beispiel : ich musste im Herbst die Bude meines verstorbenen Vaters auflösen. Er war starker Raucher und hat in 18 Jahren alles durchgeräuchert ohne zu renovieren. Ich habe zwei Ozongeneratoren eingesetzt. Einmal einen knappen Tag nonstop und dann zwei Wochen täglich eine Stunde. Ergebnis : der Nikotingestank war weg, die Verwalter waren total verblüfft und nahmen mir die Bude beanstandungslos ab. Meine Kosten: um 50 Euro für die beiden Geräte. Ob das hier bei einem geringwertigem Artikel sinnvoll sei, darf aber angezweifelt werden.

Was die unzureichende Transportverpackung angeht, sollte es nachweisbar sein, dass sie von vornherein ungeeignet war und der Schaden somit mindestens grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Problem : das bestätigt im Idealfall ein Sachverständiger. Und das kostet. Die Kosten der Beweisführung wären bei Bestätigung einer unzureichenden Verpackung vom Verkäufer zu tragen, ebenso wie der Schaden an sich.
Nun ist der Haken bei der Sache, dass die Nummer so aber nur vor Gericht ablaufen würde. Und dass das der Fall sein kann, hängt an zwei Faktoren : finde einen Anwalt ohne chronisches Dollarzeichen in den Augen. Die wollen lieber fette Streitwerte und keine Peanutsfälle. Und dann muss ein Gericht den Fall auch annehmen und den Klageargumenten folgen. Von der Zeit bis zu einem Prozess ganz zu schweigen.

Letztlich ist es eine Sache der Schadenssumme, die hier bislang nicht kommuniziert wurde.
 
Sterntaste schrieb:
Letztlich ist es eine Sache der Schadenssumme, die hier bislang nicht kommuniziert wurde.
Doch, wurde schon genannt und das wäre tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Mir geht es hier vor allem um das Verhalten von eBay und die haben sowieso eigene Spielregeln bei solchen Fällen. Ich sehe durchaus ein, einen Schaden nachweisen zu müssen. Aber das sich dafür zahlen soll, selbst wenn meine Aussagen bestätigt wird, finde ich nicht fair. Und da geht es eher ums Prinzip als um das Geld. Notfalls beiße ich in den sauren Apfel, besorge den Nachweis und mach ein bisschen Verlust dabei. Anwälte, Gerichte usw... über sowas müssen wir hier gar nicht diskutieren, das wäre völlig unverhältnismäßig.
 
Ok, da ja der Case bei eBay noch offen ist, werden die mit 99% Sicherheit den Verkäufer "zwingen" das zurückzunehmen.
Soweit ich weiß, kannst du über Paypal (in diesem konkreten Fall) keinen Käuferschutz machen, da die dich an eBay verweisen. Aber wenn du es doch da auswählen kannst, probieren geht über studieren :D
 
sLy schrieb:
Ok, da ja der Case bei eBay noch offen ist, werden die mit 99% Sicherheit den Verkäufer "zwingen" das zurückzunehmen.
Da bin ich mir nicht sicher. Entweder ich zahle für die Überprüfung oder ich nehme die Teilrückerstattung. So oder so, ich muss für den Schaden aufkommen. Ich habe eBay geantwortet, dass ich gerne eine Schadensüberprüfung in die Wege leite, aber nur wenn die Kosten übernommen werden. Außerdem habe ich angeboten, eine Aufnahme von dem Defekt schicken.
 
blauescabrio schrieb:
Privatverkauf ohne Rücknahme ist kein Freibrief für den VK.
das stimmt. nur ist es meistens so dass man im fall des falles als käufer den nachweis bringen muss, was häufig schwierig ist.
das andere ist das was man in den ersten jura vorlesungen an der uni hört: recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe.
Ergänzung ()

Yiasmat schrieb:
macht man einen Fall auf und meldet es eBay.
viel erfolg damit. ebay ist nicht gerade bekannt dafür dass man den geöffneten fällen seitens der käufer statt gibt.
 
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cypeak schrieb:
ebay ist nicht gerade bekannt dafür dass man den geöffneten fällen seitens der käufer statt gibt.
Meiner Erfahrung nach sind sie das schon. Als privater Verkäufer biete ich nur Sachen an, deren Verlust ich verschmerzen könnte. Für den Käufer ist es einfach, zu behaupten der Artikel sei defekt oder gar nicht angekommen. Und eBay stellt sich da eher selten hinter den Verkäufer.
 
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Das der erste Fall den ich kenne, bei dem eBay "gegen" den Käufer entscheidet, bzw. ihm den Nachweis auferlegt. Bist du vielleicht bei eBay als "auffällig" markiert worden? :D
Ganz egal ob der Gewährleistungsausschluß in der Beschreibung steht oder nicht, denn das ist eBay nämlich ziemlich egal, die haben ihre eigenen Kriterien. Das haben ja auch beide Parteien mit den AGBs der Plattform akzeptiert.
 
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sLy schrieb:
Das der erste Fall den ich kenne, bei dem eBay "gegen" den Käufer entscheidet, bzw. ihm den Nachweis auferlegt. Bist du vielleicht bei eBay als "auffällig" markiert worden?
Was da im Hintergrund passiert, weiß ich nicht. Aber ich gebe selten Artikel zurück und bin immer ehrlich. Ich hab einmal bei einem Händler um eine Rücksendung auf Widerruf gebeten, mir waren dann aber die Versandkosten zu hoch und ich hab davon abgesehen. Nach ein paar Wochen bekam ich dann einfach das Geld von eBay und hab dort direkt angerufen, um auf den Fehler hinzuweisen. War aber auch nichts zu machen, außer mich beim Händler zu entschuldigen. Ging aber nur um einen kleinen Betrag.

Sonst habe ich eine reine Weste und hunderte positive Bewertungen als Käufer und Verkäufer.
 
Habu schrieb:
Für den Käufer ist es einfach, zu behaupten der Artikel sei defekt oder gar nicht angekommen. Und eBay stellt sich da eher selten hinter den Verkäufer.

Beim "gar nicht angekommen" liegt es an Dir als Verkäufer! Wenn Du unversichert sowie ohne Zustellnachweis verschickst ist es Dein Problem. Deshalb immer versichert verschicken egal wie billig der Artikel ist! Bei Kleinstartikeln die in einen Lupo Umschlag passen Einschreiben bzw. Einwurf Einschreiben und bei Paketen alles ab Hermes Päckchen bzw. DHL Paket 2kg.
 
Yiasmat schrieb:
Beim "gar nicht angekommen" liegt es an Dir als Verkäufer!
Und wenn der Käufer sagt, er hat ein leeres Paket erhalten? Oder einen Ziegelstein? Normalerweise ist eBay bei sowas nicht zimperlich, deswegen bin ich immer auf das Schlimmste gefasst, wenn ich da etwas zum Verkauf anbiete.
 
Yiasmat schrieb:
Normal schon. Aber nicht auf eBay. Auch hier haftet der Verkäufer und nicht der Käufer.
Blödsinn! Selbst wenn in den AGB von ebay etwas anderes stehen sollte, wäre es unwirksam, da die AGB von ebay nicht über dem deutschen Gesetz stehen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)​


(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Ergänzung ()

sLy schrieb:
Das haben ja auch beide Parteien mit den AGBs der Plattform akzeptiert.
Nochmal für nicht ganz so Schlaue zum Mitmeißeln: AGB (völlig egal, ob von ebay, Apple oder sonstigen US-Großkonzernen) stehen NIEMALS über deutschem oder EU-Recht. Ein Großteil der AGB und Kaufverträge ist daher unwirksam und nicht das Papier und die Tinte wert. Genau deshalb gibt es die Salvatorsiche Klausel (dass die bei AGB im Gegensatz zu Verträgen eigentlich überflüssig ist, sei an dieser Stelle mal geschenkt, die meisten Mitleser können so schon nicht folgen). Daher noch einmal ganz deutlich:

EBAY-AGB SIND FURZEGAL, WENN SIE DEM GESETZ WIEDERSPRECHEN!
 
Zuletzt bearbeitet:
@blauescabrio Ganz so einfach ist es auch nicht. Hat der Verkäufer die Ware nicht ordentlich verpackt, haftet er natürlich auch für den Schaden. Sonst haftet bei Beschädigung oder Verlust erst mal der Zusteller, diesen Anspruch zu erwirken, ist aber Aufgabe des Käufers (an der er mit 99%iger Sicherheit scheitern wird). Der Käufer hat aber keine Ansprüche an den Verkäufer und muss somit auch zahlen. Den Anspruch gegen die Post geltend zu machen, ist in der Praxis aber fast unmöglich.

Ist aber schon wieder stark Offtopic. ebay macht tatsächlich das, was eBay für richtig hält und das ist mit dem BGB oft nicht vereinbar. Wie gesagt, ich hab selbst schon Geld für einen Widerruf erhalten, der gar nicht umgesetzt wurde und das obwohl ich von Anfang an klar kommuniziert habe, dass das auf meine Kappe geht.
 
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