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Ebay: DHL verliert Paket / Käuferschutz entscheidet gegen Verkäufer

Blackbenji

Lieutenant
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Nov. 2009
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Hallo zusammen,

folgende Situation: ich bin Privatverkäufer und habe einen Artikel verkauft. Diesen habe ich per DHL versendet. Die Versandmarke habe ich direkt über Ebay gekauft, die Sendenummer ist also gleich im System hinterlegt. Die Sendung wurde mit 500 Euro versichert, der Verkaufssumme liegt bei knapp 900 €.
Eine höhere Versicherungssumme konnte ich nicht auswählen bei der Auktionserstellung.

Zusammen mit einem anderen Paket habe ich beide im DHL Shop abgegeben.
DHL hat das Paket abgeholt und seit dem ist es nicht mehr auffindbar. Seit dem 16.01. steht "Vorbereitung für den Weitertransport"

Der Käufer hat sich, völlig zurecht, gemeldet und um Klärung gebeten. Er hat Ebay eingeschaltet und den Käuferschutz in Anspruch genommen.

Ebay hat nun entscheiden, dass ich als Privatverkäufer die Schuld für den Verlust der Sendung übernehmen muss. D.h. das gezahlte Geld wird wieder von meinem Konto abgebucht.

Ich stehe nun also OHNE Geld und OHNE Ware da.

Bei der DHL habe ich bereits eine Nachforschungsauftrag in Auftrag gegeben. Leider wegen Überlastung seit mehr als 2 Wochen keine Reaktion.

Ebay stellt sich nun auf "doof" und antwortet mit Standard-Antworten auf meinen Widerspruch.

Eigentlich müsste hier doch § 447 Abs.1 BGB greifen? Sogar im Rechtsportal wird darauf hingewiesen https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Ich überlege nun einen Anwalt einzuschalten. Hat jemand damit Erfahrung wie die Aussicht auf "erfolg" steht?

Bitte nicht falsch verstehen, dass der Verkäufer seinen Artikel nicht erhalten hat, tut mir echt leid. Jedoch habe ich keine Möglichkeit bei DHL Einfluss auf die Sendung zu erhalten.
 
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Ist zwar Schei...e, aber korrekt. Ebay und der Käufer sind da fein raus. Du musst dich mit DHL rumschlagen um dein Geld (oder die Ware) wiederzusehen.
Ist halt ne Sache zwischen dir und DHL.
 
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Schinken42 schrieb:
Nein. "Korrekt" ist es nicht, weil, wie eBay selbst schreibt, bei Privatverkäufen gemäß BGB das Versandrisiko beim Käufer liegt und eben nicht beim Verkäufer.
Ich vermute die Krux liegt hier in der "Unterversicherung".
 
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Ganz so eindeutig wie die Vorredner sehe ich das nicht, die Unterversicherung ist allerdings als schwierig zu bewerten, da könnte der Käufer dich eventuell in Regress nehmen.
 
Edit: Mit "aktivierten" Käuferschutz wird im Grunde aber die gesetzliche Regelung "überstimmt".

Wenn dein Artikel nicht im angegebenen Lieferzeitraum angekommen ist, bist du mit dem Käuferschutz abgesichert und bekommst dein Geld zurück.

Du kannst eBay hier für Unterstützung zu deinem bereits gemeldeten Anliegen hinzuziehen. Oder gehe über Mein eBay, indem du in deiner Kaufübersicht die Option „Nicht erhalten“ auswählst.

Der Verkäufer meldet sich innerhalb von 3 Werktagen mit Informationen zur Sendungsverfolgung oder Lieferung bei dir oder veranlasst eine Rückerstattung. Sollte das Problem nicht gelöst werden, kontaktiere eBay. eBay wird dann die Kommunikation mit dem Verkäufer übernehmen. Wenn dieser nicht die erfolgreiche, zeitgerechte Lieferung an deine Adresse nachweisen kann, erhältst du eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises und der ursprünglichen Versandkosten.

Der Käuferschutz greift nicht in Fällen, in denen ein Artikel nach der Zustellung verloren ging oder beschädigt wurde (z.B. wenn er vom Ablageort des Pakets gestohlen wurde).
Das gilt halt unabhängig ob gewerblich oder privat.
 
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kachiri schrieb:
Nein. "Korrekt" ist es nicht, weil, wie eBay selbst schreibt, bei Privatverkäufen gemäß BGB das Versandrisiko beim Käufer liegt und eben nicht beim Verkäufer.
Ws hier nicht greift, denn:
kachiri schrieb:
Ich vermute die Krux liegt hier in der "Unterversicherung".
Das ist korrekt. Ebay dazwischen ist eben kein direkter Privatverkauf nach BGB mehr.

Für den konkreten Fall stimmts also, dass es zwidchen DHL und dem TE/Verkäufer geklärt werden muss. So what?
 
Bei einem Geschäft lief das alles bei mir ähnlich. 300 € war bei mir der Wert.
Leider hat die Staatsanwaltschaft am Ende das Verfahren eingestellt, da es auch ein PorchPirate hätte sein können. Und ich halt so blöd war, und als Päckchen ohne Sendungsverfolgung verschickt hatte. Also hatte ich gegenüber Paypal keine Handhabe.

Ich habe die Polizei eingeschaltet. Das hat am Ende leider auch nix gebracht. Würde ich an deiner Stelle trotzdem tun.
 
Alles über 500€ verschickt man "Versichert bis 2500€". Bestensfalls bekommst du nun 500 Euro von DHL zurück.
Ich habe vor 3 Wochen meine Graka auch für 950€ verkauft und auf meine Kappe dann für 6€ extra bis 2500€ versichert. Um genau diese Aktion nicht zu haben.

Musst noch 3-4 Emails an DHL schicken, darauf kommt dann immer als Antwort "Wir suchen noch", falls es nicht auftaucht, erstatten die dir die 500€ und fertig ist die Kiste. Das war dann leider Lehrgeld.
 
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Gleichzeitig zum Käuferschutz gilt aber auch der Verkäuferschutz, welcher ebenfalls Probleme mit dem Versanddienstleister abdeckt.
 
Blackbenji schrieb:
Leider wegen Überlastung seit mehr als 2 Wochen keine Reaktion.
Die streiken ja auch.
Nicht erst seit gestern wohlgemerkt.

Ich wünsche dir Erfolg.

Gruß Fred.
 
Was soll die Polizei auch machen? Der Käufer kann ja auch nichts dafür, dass DHL das Paket versemmelt. Und der Käufer kann defacto auch nichts dafür, dass der Verkäufer unterversichert versendet.
Den Schaden wird DHL ja erstatten, wenn das Paket nicht auftaucht. Aber eben bis maximal 500 Euro... Im Idealfall. Mit Pech kann DHL wegen der Unterversicherung natürlich auch sagen: Pech gehabt.
 
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yepp hatte mal ne Spiegel refex gekauft nur 300+ Cannon 700D , und Sie sollte bei der Post ein gegangen sein
weil ich nicht zu hause wahr , als ich da hinkam gabs kein Paket , die habe angerufen und Antraggestellt.
Aber mir gesagt das der Verkäufer einen Gründlichen such Antrag aufgeben kann. Ich musste Ihn dass nur per Mail sagen. 2- Tage später haben Sie es in einer anderen Postfiliale gefunden bei mir in Umkreis.
 
Blackbenji schrieb:
Eigentlich müsste hier doch § 447 Abs.1 BGB greifen? Sogar im Rechtsportal wird darauf hingewiesen https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Im selben Rechtsportal steht aber auch:

"... Von besonderer Relevanz ist ein solcher Beleg auch im Rahmen des eBay-Käuferschutzes. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen des eBay-Käuferschutzes unabhängig von den zwischen dem Käufer und Verkäufer geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Versand besteht. Wenn ein Käufer seinen Artikel nicht erhält, hat er möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn der Artikel durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt ist. ..."

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html

Da du als Verkäufer vermutlich den in den AGB genannten Bedingungen des eBay-Käuferschutzes zugestimmt hast, wird das der Grund dafür sein, dass §447 hier nicht greift. Ist aber auf eBays tollem Rechtsportal auch ziemlich beschissen formuliert, den Verkäufern erst zu sagen, sie seien nicht haftbar, ihnen dann aber an anderer Stelle zu sagen, sie seien wegen eBay Käuferschutz doch haftbar, anstatt an einer Stelle alle relevanten Infos bereit zu stellen.
 
Christian1297 schrieb:
Gleichzeitig zum Käuferschutz gilt aber auch der Verkäuferschutz, welcher ebenfalls Probleme mit dem Versanddienstleister abdeckt.
Das sagt der Verkäuferschutz dazu:
Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.
Im Prinzip schützt er dich hier vor negativen Bewertungen.

Geht ja auch gar nicht anders. Wenn eBay bei Versandschwierigkeiten dem Käufer das Geld erstattet, kann es den Verkäufer das Geld natürlich nicht erstatten...
 
Frage: Warum versichere ich ein Paket nur mit 500 € an Stelle im Nachgang eine höhere Versicherung für den Versand zu wählen? Die paar Euro mehr wären es mir wert...

Nur mal so zur Info.. ^^
 
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Christian1297 schrieb:
Gleichzeitig zum Käuferschutz gilt aber auch der Verkäuferschutz, welcher ebenfalls Probleme mit dem Versanddienstleister abdeckt.
Das Einzige, was der abdeckt, ist:

- Wenn ein Artikel verspätet eintrifft, aus den Angaben zur Sendungsverfolgung aber hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden Bewertungen und Mängel automatisch entfernt.

- Wenn schwere Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen, dass der Artikel verspätet eintrifft, werden Bewertungen und Mängel automatisch entfernt.

Zurück erstatten musst du das Geld dem Käufer trotzdem, wenn die Ware auf dem Postweg verloren geht (bzw. eBay macht das automatisch über den Käuferschutz), und auch darum, das Geld im Rahmen des versicherten Betrags vom Versanddienstleister zurück zu bekommen, musst du dich selber kümmern.
 
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Ich kenne einen Fall, da sind Pakete in einem Logistik-Zentrum "verschollen".
Die konnten erst nach 10 Wochen gefunden werden und wurden an den Empfänger ausgeliefert.

Der Absender / Verkäufer musste sich halt in der Zeit mit dem Empfänger / Kunde / Käufer und DHL herumschlagen.

Am Ende war alles gut, aber halt mit 9,5 Wochen Verspätung.

Es kann halt immer wieder mal passieren, dass Pakete verloren gehen.
In der Regel werden diese wieder gefunden.
Ganz selten sind sie unauffindbar.

Nichts ist perfekt. Es passieren immer wieder mal unangenehme Sachen.
 
Zurecht wurde für den Käufer und gegen dich entschieden. Alles weiter muss immer der Versender dann in die Wege leiten was die Nachforschung und die Versicherung angeht.

Sprich erstmal ist das jetzt ein Fall zwischen dir und DHL.

Das ist nicht eBay spezial oder so, das betrifft jeglichen Versand in solchen Fällen.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
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