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Ebay: DHL verliert Paket / Käuferschutz entscheidet gegen Verkäufer

Slayn schrieb:
Steht das so in den AGBs? Habe Ebay ewig nicht mehr benutzt.
Keine Ahnung. Ist aber wurst hier gehts darum, dass der entsprechende Absatz des BGB nicht mehr gilt, wenn bei Privatverkauf ein gewerblicher Dritter zwischengeschaltet ist.
 
Danke für eure Einschätzung. Den Anwalt werd ich mir also sparen können.

Was passiert nun aber, wenn DHL den Artikel in ein paar Wochen findet und zustellt? Auf Grund des Streiks o.Ä. ...

Habe ich dann Aussicht auf das Geld?
 
Ich glaube man muss das alles etwas unterscheiden.

Der Käufer hat alles richtig gemacht. Er hat ein Recht gegenüber Ebay mit dem Käuferschutz. Entsprechend hat er kein Paket bekommen und sein Geld wieder bekommen. Er muss also gar nichts mehr machen.

Deine Position als Verkäufer sehe ich gar nicht so klar, wenn du als Privatperson verkauft hast. Auch wenn du als Privatperson nicht das Versandrisiko trägst, hast du ja trotzdem versicherten Versand per DHL angeboten? Wenn das so ist, dann ist das auch die Aktion Nr.1, die gemacht werden muss. Das du nicht ausreichend hoch versichert hast, ist dein Problem.

Stelle dir vor, der Käufer hätte jetzt sein Geld weg und du würdest irgendwann dann das Geld von DHL wieder bekommen. Glaube der Knackpunkt ist, dass du versicherten Versand angeboten hast.
 
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Sowas ist natürlich super ärgerlich, aber vielleicht taucht das Paket ja doch wieder auf.
Drück dir die Daumen!
 
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Leute, so kompliziert ist das echt nicht! Laut BGB trägt zunächst der Käufer das Risiko, aber durch eBays Käuferschutz - den alle Käufer und Verkäufern akzeptieren müssen - wird am Ende doch der Verkäufer in die Pflicht genommen.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal...e-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten

https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Ob ein Artikel versichert, unterversichert oder unversichert verschickt wird, spielt dabei für eBay überhaupt keine Rolle; der Käufer bekommt in jedem Fall den Kaufpreis über den Käuferschutz zurück. Versicherung spielt nur in der Frage eine Rolle, ob und ggfs. wie viel Geld der Verkäufer im Falle eines Verlustes vom Versandunternehmen erstattet bekommt, aber das machen diese beiden unter sich aus; eBay und der Käufer sind dabei komplett raus. (Kann der Versand nachgewiesen werden, löscht eBay ggfs. eine negative Bewertung; das ist aber auch schon die ganze Hilfe, die der Verkäufer in dieser Situation von eBay bekommt.)
Ergänzung ()

Schinken42 schrieb:
Keine Ahnung. Ist aber wurst hier gehts darum, dass der entsprechende Absatz des BGB nicht mehr gilt, wenn bei Privatverkauf ein gewerblicher Dritter zwischengeschaltet ist.
Das wäre mir neu. Gibt es dazu eine Quelle? Ein Privatverkauf ist ja schlichtweg eine Transaktion zwischen zwei Privatpersonen, bei der keine gewerbliche Absicht im Spiel ist. Dass diese über eine gewerbliche Plattform wie eBay vermittelt wird, macht diesen Privatverkauf ja nicht zu einem gewerblichen. Anders wäre es, wenn eBay hierbei tatsächlich nicht als Vermittler, sondern als Zwischenhändler auftreten würde, d.h. wenn du den Artikel nicht vom Verkäufer, sondern von eBay kaufen würdest.
 
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Ehrlich gesagt wüsste ich gar nicht wie eBay anders entscheiden sollte... eBay haftet nicht für auf dem Versandweg verlorene oder beschädigte Waren, das tut der Versanddienstleister. D.h. der Käufer kriegt sein Geld zurück und der Versanddienstleister kommt über die Versicherung für den Verlust auf. Da hier nur bis 500€ versichert wurde (DHL kennt den Inhalt ja nicht) werden auch maximal 500€ entschädigt.

Ich kann da eigentlich keine Unklarheiten erkennen...
 
Blackbenji schrieb:
Ebay hat nun entscheiden, dass ich als Privatverkäufer die Schuld für den Verlust der Sendung übernehmen muss. D.h. das gezahlte Geld wird wieder von meinem Konto abgebucht.
Hmm, meiner Meinung nach entspricht das nicht geltendem Recht! In DE sind Warenschulden Holschulden und damit Risiko des Käufers.
 
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Schinken42 schrieb:
Ebay dazwischen ist eben kein direkter Privatverkauf nach BGB mehr
Wo hast du das denn jetzt her. Dann könnte man über Kleinanzeigen, oder überhaupt online nirgendwo mehr privat verkaufen und selbst die Verkäufer Angabe auf ebay "privat bzw gewerblicher Verkaufer" wäre damit irreführend . Also nein
shaboo schrieb:
Zurück erstatten musst du das Geld dem Käufer trotzdem, wenn die Ware auf dem Postweg verloren geht
Nein muss er nicht, das Risiko trägt der Käufer wenn das über Privat geschieht, "ihr" verwechselt hier gerade Gesetz und Vertragsbedingungen (Ebay) (so ähnlich wie bei Garantie vs Gewährleistung), siehe unten.
shaboo schrieb:
(bzw. eBay macht das automatisch über den Käuferschutz), und auch darum, das Geld im Rahmen des versicherten Betrags vom Versanddienstleister zurück zu bekommen, musst du dich selber kümmern
Stimmt, aber nicht weil er das Verlustrisiko trägt sondern er Vertragspartner der DHL ist und deshalb nur er das Geld über die Versicherung beanspruchen kann.
Zumindest meistens. Sobald der Verkäufer die Verlustmeldung nach der physischen Zustellung abgibt, zb. da Verlust aufgrund von unerlaubtem Ablageort, kann die DHL in der Praxis auch an den Käufer auszahlen, das scheint aber nicht im Rahmen der Versicherung zu geschehen sondern aufgrund einer gesetzlichen Pflichtverletzung, siehe BGH Ablageort)
Jedenfalls.. damit würde sich der Verlust, nachdem der Käuferschutz gegriffen hat und die Versicherung vom Verkäufer beansprucht wurde, wieder auf 0 ausgleichen, so zumindest die Theorie.

Der TE hat hier meiner Auffassung recht und unrecht.
laut Gesetz tragt der Käufer das Risiko, laut Vertrag mit Ebay hat er aber den Käuferschutzbedingungen zugestimmt.
D.h. das Geld wurde an den Käufer zurücküberwiesen, der TE kann nun die Versicherung geltend machen (sobald die Sendungverfolgung negativ abgeschlossen ist, was dauern kann) aber auch rechtlich die übrigen 400€ vom Käufer einfordern mit Verweis auf den Kaufvertrag. Zumindest sofern kein vollversicherter Versand versprochen wurde und es klar ersichtlich war, dass nur Paketmarke x,y,z mit dieser Versicherungssumme mitbezahlt wird. Sollte ein kostenloser Versand samt Versicherung angeboten worden sein und die Wahl des Versands lag alleine beim TE, wären die 400€ sehr wahrscheinlich weg.

Off
Leider hatte ich letztes jahr zuviele Fälle mit solchen und anderen Umständen in denen Pakete verloren gingen, sich auch Ebay falsch entschieden aber dann nach Verweis auf die AGB wieder revidiert hat, zb. Paket wurde nach Ablage gestohlen, Ebay gab mir auf den Widerspruch recht und übertrug das Geld zurück und der Käufer bekam das Geld von der DHL zurück)
Key³ schrieb:
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
hm, von dir vielleicht nicht, das ist dann auch Ok,
von anderen aber schon, und das ist auch Ok
 
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shaboo schrieb:
den alle Käufer und Verkäufern akzeptieren müssen - wird am Ende doch der Verkäufer in die Pflicht genommen.
Da wäre ich mir in der Konsequenz gar nicht so 100% sicher! Die Käuferschutzregelung ist ja eine Vereinbarung zwischen eBay und mir!

Rein gesetzlich muss der Käufer an mich zahlen! EBay musste wegen Käuferschutz erstatten und hat wahrscheinlich das Recht sich das Geld wiederzuholen, wobei ich mir da nicht sicher wäre!

Hier sind 3 Verträge meiner Meinung nach getrennt zu betrachten!
 
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Blackbenji schrieb:
Die Sendung wurde mit 500 Euro versichert, der Verkaufssumme liegt bei knapp 900 €.
Eine höhere Versicherungssumme konnte ich nicht auswählen bei der Auktionserstellung.
Gibt es aber, hier lässt sich zur normalen Versandmarke noch eine zusätzliche Versandversicherung mit abschließen.
Ashampoo_Snap_Sonntag, 2. Februar 2025_17h31m26s.png


Hatte mal ein gebrauchtes Handy für 850 Euro von privat gekauft und hatte dem Verkäufer geschrieben, dass ich den Kauf nicht abschließen würde, wenn er keine Versandversicherung mit abschließt. Ich würde auch die Mehrkosten dazu tragen. Der Verkäufer hat es dann auch eingesehen und diese sogar auf seine Kosten noch mit abgeschlossen.

Wird oft der Fehler gemacht, einen Versand mit anzugeben, der nicht ausreichend versichert ist! Wenn diese Option mit der Frankierung über Ebay nicht mit angeboten wird, dann lässt sich die Versandmarke auch direkt über DHL beziehen.

Blackbenji schrieb:
Ebay hat nun entscheiden, dass ich als Privatverkäufer die Schuld für den Verlust der Sendung übernehmen muss. D.h. das gezahlte Geld wird wieder von meinem Konto abgebucht.
Vollkommen zu Recht und normalerweise hättest du auch den vollen Betrag von DHL wieder zurückbekommen. Wenn du jetzt 400 Euro miese machst, bist du selbst daran schuld! Warum sollte ich als Käufer mit Käuferschutz 900 Euro miese machen? Aus diesem Grund kaufe ich auch nur mit Käuferschutz!

Blackbenji schrieb:
Bitte nicht falsch verstehen, dass der Verkäufer seinen Artikel nicht erhalten hat, tut mir echt leid. Jedoch habe ich keine Möglichkeit bei DHL Einfluss auf die Sendung zu erhalten.
Das dauert seine Zeit, aber wird sich sicherlich irgendwann klären. Hier kann ehe nur der Verkäufer ein Antrag auf die Nachforschung stellen, der Käufer hat hierzu keinerlei Einfluss, da er nicht der Auftraggeber ist.

In einem Fall von mir hatte ich mit einer RMA auch bei DHL angefragt. Hierzu wurde dann auch eine Nachforschung eingeleitet und mir sogar eine Rückzahlung bestätigt. Allerdings habe ich diese Rückzahlung nicht erstattet bekommen, weil ich nicht der Auftraggeber des Paketscheins war. In meinem Fall hatte sich diese Sache aber trotzdem geklärt, weil ich danach eine Ersatzlieferung vom Hersteller bekommen habe.
 
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Der_Dicke82 schrieb:
Hier sind 3 Verträge meiner Meinung nach getrennt zu betrachten!
Da hast du einige gute Punkte genannt. Bleibt wohl nur ein genaueres Studium der eBay-AGBs.

Ich würde mal davon ausgehen, dass das Recht eBays, in den Fällen, in denen aufgrund des Käuferschutzes zugunsten des Käufers entschieden wurde, das Geld vom Konto des Verkäufers zurückzubuchen, auch rechtssicher von den AGBs gedeckt ist. Ansonsten hätte bei einer derart großen Plattform bestimmt schon jemand erfolgreich dagegen geklagt, im Zweifel eine Verbraucherzentrale.

Wenn ich nun im Nachgang eines solchen Vorgangs einfach nur mit Verweis auf das BGB den Käufer verklagen müsste, um letztlich doch noch an mein Geld zu kommen, wäre das alles ja total sinnfrei, weil der Käuferschutz dann letztlich - außer einem zusätzlichen Haufen Aufwand und Ärger, sowohl für Käufer als auch für Verkäufer - gar nichts gebracht hätte, sondern man hätte direkt die BGB-Regelung mit genau dem gleichen Endergebnis zum Zuge kommen lassen können.
Ergänzung ()

In den AGBs finde ich dazu nur:

"Der eBay-Käuferschutz sichert Käufer entsprechend dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung weist eBay im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags die für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft an, dem Käufer im Namen des Verkäufers eine Rückerstattung zu leisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, eBay den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. eBay ist in diesem Fall berechtigt, den an den Käufer erstatteten Betrag mit zukünftigen verfügbaren Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnen zu lassen oder, insbesondere wenn die verfügbaren Auszahlungsbeträge des Verkäufers nicht ausreichen, den Betrag von seinen hinterlegten Zahlungsmethoden einzuziehen."

Ist halt die Frage, was genau passiert, wenn du nachher versuchst, dir dieses Geld mit Verweis aufs BGB vom Käufer wieder zurück zu holen. Eventuell weist das der Richter mit dem Argument ab, du hättest mit Akzeptieren dieser AGBs und der Bedingungen zum eBay-Käuferschutz auf dieses Recht verzichtet? Keine Ahnung, ich bin kein Jurist.
 
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Nordwind2000 schrieb:
Frage: Warum versichere ich ein Paket nur mit 500 € an Stelle im Nachgang eine höhere Versicherung für den Versand zu wählen?
Kann verschiedene Gründe haben, u.a:

Man ist zu naiv, weil in der Vergangenheit nie was passiert ist und man auch hier davon ausgeht.
Bei den Versandkosten denkt man selbst falsch und geht nach dem Gewicht und nicht dem Warenwert.
Der Käufer war in der Kommunikation ggf. schon stressig und man will das Thema einfach nur fertig haben.

Diese 3 Gründe fallen mir so direkt ein.

Gewisse Artikel, u.a. auch Grafikkarten, verkaufe ich nur bei persönlicher Übergabe an einem neutralen Ort. So umgehe ich solche Dinge...und wer meint mir unlautere Absichten unterstellen zu müssen, weil ich einen neutralen Ort vorschlage und er für die Übergabe nicht in meine Wohnung kann - auf solche "Käufer" verzichte ich dann gerne.

Andere Dinge, kleinere Werte verkaufe ich inzwischen auch per Versand, aber auch nur als Paket mit Sendeverfolgung.
 
shaboo schrieb:
Eventuell weist das der Richter mit dem Argument ab, du hättest mit Akzeptieren dieser AGBs und der Bedingungen zum eBay-Käuferschutz auf dieses Recht verzichtet?
Sehr wahrscheinlich nicht! Ich denke im Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer kommen die AGBs von eBay nicht zum tragen!

Aber dann könnte der Käufer wiederum seine Erstattung von eBay mit Hinweis auf den Käuferschutz verlagen!

Und eBay kann dann von dir Erstattung verlangen. Die verweigerst du dann und siehst dich vor Gericht zumindest wird dein account gesperrt!
Ein Gericht wird wahrscheinlich kein Fehlverhalten beim Verkäufer feststellen, was eine Rückerstattung rechtfertigen würde!

EBay hat halt schon häufig gezeigt, das sie Verkäuferrechte mit Füßen tritt! Deswegen kaufe ich dort auch sehr gerne!

Mein Fazit: Ich denke der TE würde vorm Gericht recht bekommen, aber dann halt von eBay ausgeschlossen werden!
 
Ltcrusher schrieb:
Man ist zu naiv, weil in der Vergangenheit nie was passiert ist und man auch hier davon ausgeht.
Aber dann muss man auch dazu bereit sein, Lehrgeld zu zahlen. ;)

Ltcrusher schrieb:
Bei den Versandkosten denkt man selbst falsch und geht nach dem Gewicht und nicht dem Warenwert.
Das passiert oft, war auch in meinem Fall mit dem Handy so und der Verkäufer meinte auch, nicht mit dran gedacht zu haben. Natürlich verlief danach der Versand problemlos, aber im Falle des Falles war der Versand trotzdem mit 2500 Euro abgesichert.
 
@CyrionX
Nein muss er nicht, das Risiko trägt der Käufer wenn das über Privat geschieht, "ihr" verwechselt hier gerade Gesetz und Vertragsbedingungen (Ebay) (so ähnlich wie bei Garantie vs Gewährleistung), siehe unten.
Eben genau das muss er, bzw. macht in dem Fall Ebay automatisch, sofern das Paket nicht auftaucht. (hier muss man allerdings dann DHL schon etwas Zeit einräumen wenn der Nachforschungsauftrag erteilt ist -> TE)
Der TE hat den Vertrag nie erfüllt, da der TE der Vertragspartner der DHL ist.

Denn seine aktuelle Erklärung lässt genau zwei Schlüsse zu

a) hat hat den Vertrag nicht erfüllt
b) er hat gegen den Vertrag selbst verstoßen

Alles andere ist reininterpretiert und mit zu vielen Wenn und Aber und daher bringt die ganze Spekulation nichts.

-> 1.) Nachforschungsauftrag
-> 2.) prüfen wer was wem wegen des Versandes verkauft/zugesichert hat

Die Kombination aus den beiden Ergebnissen ergibt dann die nächsten Schritte.

Alles andere mag stimmen oder nicht aber bringt ihn jetzt aktuell und in den Nächsten Tagen genau keinen Millimeter weiter.
 
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LiniXXus schrieb:
Gibt es aber, hier lässt sich zur normalen Versandmarke noch eine zusätzliche Versandversicherung mit abschließen.
Anhang anzeigen 1578369
Das ist aber nur, wenn man bei der DHL die Versandmarke bestellt. Ebay hat dafür inzwischen ein integriertes System, bei dem man bei Auktionsbeginn die Gebühren und Paketgröße angibt.
Ein Zusatzversicherung taucht da nicht auf - oder nur versteckt (hab es nicht gefunden).

Der Käufer hat danach aber auch nicht gefragt. Schützt mich jetzt aber nicht (mehr).
 
Blackbenji schrieb:
Das ist aber nur, wenn man bei der DHL die Versandmarke bestellt. Ebay hat dafür inzwischen ein integriertes System, bei dem man bei Auktionsbeginn die Gebühren und Paketgröße angibt.
Ist mir bekannt, ich muss aber nicht über Ebay die Versandmarke beziehen und kann die Sendungsnummer auch selbst danach auf Ebay mit eingeben. Ob es über Ebay auch eine Möglichkeit gibt, den Versicherungsbetrag zu erhöhen, ist mir momentan nicht bekannt.

Blackbenji schrieb:
Der Käufer hat danach aber auch nicht gefragt. Schützt mich jetzt aber nicht (mehr).
Vielleicht hat er auch nicht mit daran gedacht und mit dem Käuferschutz ist er ehe fein raus.
Ergänzung ()

LiniXXus schrieb:
Ob es über Ebay auch eine Möglichkeit gibt, den Versicherungsbetrag zu erhöhen, ist mir momentan nicht bekannt.
Über Ebay habe ich mal einen Artikel bearbeitet (Nachgestellt) und hatte keine Möglichkeit die Versicherung zu erhöhen. Zumindest habe ich jetzt dazu auch keine Option gefunden. In solch einem Fall würde ich dann die Versandmarke direkt über DHL beziehen.
Ergänzung ()

Habe nur in den Einstellungen eine Option gefunden, wo sich eine Versandkostentabelle einrichten lässt.
 
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dms schrieb:
das Geld bei DHL besorgen - im besten Fall bekommste 500€
Nein, die Ware war über 500€ wert und damit bei dieser Versandart unversichert.
Man bekommt nicht max. 500€. Man darf keine Ware teuerer als 500€ versenden!

Falls das Geld von eBay schon auf deinem Konto war, lass die Rückbuchungs-Lastschrift zurück buchen und warte bis eBay dich verklagt. Dein eBay Konto ist dann halt futsch, aber das wäre mir bei 900€ egal
 
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