Yiasmat
Rear Admiral
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little-endian schrieb:Einmal unter der Prämisse, der Verkäufer habe sich absolut nichts zuschulden kommen lassen (brav über den ausgewählten Dienstleister verschickt, den Warenwert vollständig und nicht nur teilweise versichert, etc.) und eBay entscheidet im Rahmen des Käuferschutzes dennoch gegen den Verkäufer - darf eBay sich dann das Geld vom Verkäufer wiederholen?
Klar! Denn Du als Verkäufer hast das selbst akzeptiert und zugestimmt wo du eBay als Verkaufsplattform nutzt, dort Artikel reinstellst die am Ende auch weg gehen und von eBay auch das Geld auf das zuvor verifizierte Bankkonto (Name im eBay Konto und dem Girokonto müssen 1:1 übereinstimmen sonst wird das Girokonto als Auszahlungsoption nicht akzeptiert) erhälst.
Zuerst kommt eine Terstzahlung samt Rückbuchung (Lastschrift) um zu sehen ob in beide Richtungen Dein Girokonto safe ist. Danach werden Auszahlungen durch Verkäufe auch nur auf dieses Girokonto überwiesen. Genauso können so die Beträge auch wieder zurück geholt wenn es zu einem Fall kommt eBay den Betrag zuvor aber schon an Dich ausgezahlt hat. Wie hier im Thread auch schon genannt kann man dieser Lastschrift zwar widersprechen und auch zurück holen nur ist denn das eigene eBay Konto futsch und es können Briefe von Inkasso Firmen und co kommen.
little-endian schrieb:Oder sind das zwei unterschiedliche Vorgänge, so dass eBay sich auf AGB berufen kann, denen man vor gefühlt 100 Jahren bei Kontoeröffnung zugestimmt und seither bei Änderungen nicht widersprochen hat, und so den Kaufpreis rechtmäßig zurückfordern kann - den man dann wiederum erst langwierig beim Käufer einklagen müsste, wie hier auch schon mal geäußert?
Nope. Denn diesen neuen AGB's musstest Du / Jeder bereits zustimmen schon wo eBay das Bezahlsystem von
"Käufer zahlt an Verkäufer über die Bezahlmöglichkeiten die der Verkäufer angibt"
auf
"Ayden - Käufer zahlt an eBay. eBay als Treuhänder gibt dem Verkäufer nun Bescheid dass das Geld eingegangen ist und er verschicken soll / muss.
umgeändert wurde.
Genauso behält sich eBay auch vor bei neuen Verkäufern (sind alle die sich einen neuen eBay Account anlegen oder aber schon bereits einen haben aber ewig nichts mehr verkauft haben) sowie Artikeln aus Risikokategorien (Risikobewertung) das Geld gerne mal 30 Tage lang zurück zu halten. Ebend Aufgrund des eBay Käuferschutzes der 30 Tage lang geht und die Risikobewertung entscheidet ob der Verkäufer sein Geld schnell kriegt oder nicht. Bezahlt der Käufer nun mit PayPal hat er zusätzlich einen 2. Käuferschutz der noch weitere 150 Tage geht. Die ersten 30 Tage laufen eBay und PayPal parallel.
So oder so kann sich eBay in den 180 Tagen jederzeit das Geld von Dir zurück holen sollte ein Problem auftreten.