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Ebay: DHL verliert Paket / Käuferschutz entscheidet gegen Verkäufer

Um nochmal die gewisse Absurdität in solchen Fällen aufzuzeigen:

eBay selbst schreibt zum Käuferschutz:

"Wenn dein Artikel nicht im angegebenen Lieferzeitraum angekommen ist, bist du mit dem Käuferschutz abgesichert und bekommst dein Geld zurück."

Gleichzeitig haben wir den Verkäuferschutz, der besagt:

"Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen."

Folglich müsste in Fällen, in denen weder Käufer noch Verkäufer etwas falsch gemacht haben und das Paket verschmissen wurde, unabhängig von etwaigen Versicherungen eBay einspringen und den Schadensersatz leisten, wenn man nicht gegenüber einer Partei das vollmundige "Werbeversprechen" brechen will.
 
Da der Wunsch nach Info kam: DHL hat heute geschrieben ... Paket ist "weg". Sie haben 500 € + Versandkosten als Entschädigung überwiesen.
 
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Auf den 400,00 Euro bleibst also sitzen?! Ja gut. Teures Lehrgeld weil Du das Paket unterversichert verschickt hast.
 
@Blackbenji ist damit für alle Beteiligten außer dir die Sache vom Tisch? also eBay, der Käufer und DHL?
Und du bleibst wie @Yiasmat sagt auf den 400 sitzen?

Danke für die Info. Wad ne scheiss nummer.
 
Blackbenji schrieb:
DHL hat heute geschrieben
Wie lange hat sich DHL mit der Suche beschäftigt.

Bei einem Bekannten gingen drei Pakete auf einmal verloren.
Ich meine, dass die nach ca. 10 Wochen wieder irgendwo gefunden wurden.
 
simoron schrieb:
Und du bleibst wie @Yiasmat sagt auf den 400 sitzen?
Ja. Der Käufer hatte sich nach dem Einschalten des Käuferschutz und dessen Urteil nicht weiter gemeldet - muss er ja auch nicht. Er hat also von Ebay sein Geld wieder erhalten. Ebay hat seine Abbuchung auch schon gemacht, die Sache ist also vom Tisch. Für mich bleibt es eine Lehre ... mit schmerzlichen 400 Euro. Beim nächsten mal bin ich schlauer.

DHC schrieb:
Wie lange hat sich DHL mit der Suche beschäftigt.
Es waren ca. 3 Wochen. Wenn es jetzt wieder auftaucht, werd ich davon wahrscheinlich nicht viel mitbekommen.
 
Hier gingen persönliche Meinungen nach Gerechtigkeit und Rechtslage ja teils auseinander.

Zunächst einmal gilt:
§ 243 Absatz 1 BGB: Gattungsschuld - geht ein Paket verloren, muss der Verkäufer Ersatz leisten des gleichen Artikels.

§ 243 Absatz 2 BGB: Einschränkung der Gattungsschuld - "Hat der Schuldner das zur Leistung ... seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache"

-> "seinerseits Erforderlich" - Schickschuld, also die Übergabe an ein Versandunternehmen

§ 446 Satz 1 BGB: steht dem allegemeinen Schuldrecht vor als "genauere" Festlegung
- Gefahr des Paketverlustes geht an den Käufer über nach Gefahrübergang

Ist das Paket versichert, hat der Verkäufer zunächst den Auftrag zur Nachverfolgung stellen. Taucht das Paket nun nicht auf, hat der Käufer (nach Abtretung) einen Anspruch gegenüber DHL.

Das Ganze gilt hier, weil Privat an Privat kein Verbrauchsgüterkauf (Privat von Unternehmen) ist.

Wenn aus der Artikelbeschreibung hervorging, dass das Paket nur bis 500€ versichert war, kann dem Verkäufer auch hier nichts passieren. Es gibt schließlich keine Pflicht ein Paket versichert oder in Höhe X versichert zu versenden. Schuldrechtlich haftbar wäre der Verkäufer nur, wenn er versichert angibt und dann unversichert versendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Clonedrone schrieb:
Hier gingen persönliche Meinungen nach Gerechtigkeit und Rechtslage ja teils auseinander.

Zunächst einmal gilt:
§ 243 Absatz 1 BGB: Gattungsschuld - geht ein Paket verloren, muss der Verkäufer Ersatz leisten des gleichen Artikels.

„Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet“

Wenn es sich um den Verkauf eines konkreten gebrauchten Artikels handelte, dann ist es von Anfang an eine Stück- und keine Gattungsschuld.
Wenn es jedoch, wovon ich nach dem Text nicht ausgehen würde, um den Verkauf eines beliebigen Artikels einer Art handelt, dann wäre es zunächst eine Gattungsschuld.

Clonedrone schrieb:
§ 243 Absatz 2 BGB: Einschränkung der Gattungsschuld - "Hat der Schuldner das zur Leistung ... seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache"

-> "seinerseits Erforderlich" - Schickschuld, also die Übergabe an ein Versandunternehmen

Dann sind wir da, wo wir m.A.n. in diesem Fall ohnehin schon waren, aus der Gattungsschuld wird durch die Konkretisierung eine Stückschuld.

Clonedrone schrieb:
§ 446 Satz 1 BGB: steht dem allegemeinen Schuldrecht vor als "genauere" Festlegung
- Gefahr des Paketverlustes geht an den Käufer über nach Gefahrübergang

Ist das Paket versichert, hat der Verkäufer zunächst den Auftrag zur Nachverfolgung stellen. Taucht das Paket nun nicht auf, hat der Käufer (nach Abtretung) einen Anspruch gegenüber DHL.

Und ohne Abtretung hat der Verkäufer doch den Anspruch an DHL und der Käufer den Anspruch an den Verkäufer.

Clonedrone schrieb:
Wenn aus der Artikelbeschreibung hervorging, dass das Paket nur bis 500€ versichert war, kann dem Verkäufer auch hier nichts passieren. Es gibt schließlich keine Pflicht ein Paket versichert oder in Höhe X versichert zu versenden. Schuldrechtlich haftbar wäre der Verkäufer nur, wenn er versichert angibt und dann unversichert versendet.

Ich glaube nicht, dass „Versand versichert bis 500€“ im Text stand, habe ich auch noch nie in einem Text gesehen. Nach meiner Erfahrung steht dort immer nur „versicherter Versand“ und dann darf der Käufer nach Treu und Glauben auch von einer Versicherung in ausreichender Höhe ausgehen. Insofern tritt bei einer Unterversicherung dann eine Schadenersatzpflicht des Verkäufers ein in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Erstattung der Versicherung.

Das hier EBay noch mit drin hängt ist IMHO für die grundsätzlichen schuldrechtlichen Fragen erstmal vernachlässigbar.
 
Madcat69 schrieb:
Wenn es sich um den Verkauf eines konkreten gebrauchten Artikels handelte, dann ist es von Anfang an eine Stück- und keine Gattungsschuld.
Stückschuld ist es, wenn der Artikel Sondermerkmale hat. Eine Asus XYZ Dual wäre keine Stückschuld, weil es noch etliche weitere davon gibt.
Spielt aber auch keine Rolle, denn das Versand-Risiko geht in beiden Fällen auf den Käufer über.
Madcat69 schrieb:
und der Käufer den Anspruch an den Verkäufer.
Den Anspruch hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer ja eben nicht mehr, während er selbst zur Zahlung verpflichtet ist.
Madcat69 schrieb:
Ich glaube nicht, dass „Versand versichert bis 500€“ im Text stand, habe ich auch noch nie in einem Text gesehen. Nach meiner Erfahrung steht dort immer nur „versicherter Versand“ und dann darf der Käufer nach Treu und Glauben auch von einer Versicherung in ausreichender Höhe ausgehen. Insofern tritt bei einer Unterversicherung dann eine Schadenersatzpflicht des Verkäufers ein in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Erstattung der Versicherung.
Ich meine es bei Ebay mal irgendwo gelesen zu haben, dass man bis 500€ beim Einstellen des Artikels auswählen kann oder es da eine Empfehlung gibt.
Wenn suggeriert wird, dass der Artikel bis 2500€ versichert war, ist das natürlich ein Verschulden des Verkäufers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naesh schrieb:
Ich habe vor 3 Wochen meine Graka auch für 950€ verkauft und auf meine Kappe dann für 6€ extra bis 2500€ versichert. Um genau diese Aktion nicht zu haben.
Finde es ziemlich teuer 2000€ für 6€ zu versichern. Das spricht dafür, dass der Versicherungsfall recht häufig eintritt... Ein Grund mehr, das unbedingt korrekt zu versichern^^
 
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