[ebay] Gewerblicher Verkäufer: Rückgabe virtueller Güter

the.expert

Lieutenant
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Jan. 2008
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Hallo,
wie sieht es mit den Rückgabebedingungen von virtuellen Gütern für gewerbliche Verkäufer über Ebay aus? Gibt es dort ein Rückgaberecht?
 
generell kann man keine keys wieder abgeben.Das gilt für alle keys die online vertrieben werden.
entweder diese keys sind an Konten gebunden (accountzwang) oder sind abos und somit einmal aktiviert läuft es.
Oder sind banal als produkt an eine Software gebunden. Und müssten dann mit der Software verkauft werden.

Nun erklär mir mal welcher Softwareherrsteller verkauft seine Serial (keys) ohne account bindung ???????

Retail software gilt nicht (windows oder office) diese wird mit download verkauft und ist wegen eines gerichtsurteil frei verkäuflich. http://www.mariacher.de/aktuell-weiterverkauf-software.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht es denn überhaupt um einen Key? Virtuelle Güter, hört sich für mich eher nach Ingame-Items oder so was an.
 
Bei Virtuellen Gütern ist der Handel doch eh zu 99% ausgeschlossen in den AGB.
Um was geht es genau?
 
Es geht um Benutzerkonten.

Sagen wir z.B. dieser wird geliefert, der Kunde verlangt jedoch einen Lizenzschlüssel. In der Auktion ist jedoch nirgends von einem Lizenzschlüssel die Rede.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steam,WOW oder andere Online Games?

Wenn ja der Handel damit ist verboten laut den AGB der Hersteller der Spiele, also wird die Rückgabe nicht so gehen, vor allem weil der Händler das nicht muss und du es nicht einklagen kannst weil es ja nicht rechtens ist.
 
Der Kunde hat also keine Ansprüche weil der Verkäufer kein Recht hat den Account zu verkaufen? Kannst du mir das mal begründen?
 
hm erklärt man das am besten,
Acc handel ist verboten,
Händler verkauft dir etwas was nicht legal ist,
Wie willst das dann einklagen ohne dich selber zu belasten?

Das ist wie ein Geklautes Radio vom Hehler zu kaufen und dann wenn es nicht mehr geht auf Garantie/Gewährleistung zu pochen.
 
Soweit ich seine knappen Angaben verstehe ist das Problem eher das der Kunde einen (nicht aktivierten) Key erwartet (wohl auch weil der Handel mit Accounts verboten ist) aber keinen bekommen hat, sondern einen Account auf dem der Key bereits aktiviert ist.
 
LadykillerTHG: Du verwechselst da was. Hier handelt es sich um ein Verbot vom Hersteller nicht vom Gesetzgeber und ist somit nicht Strafbar. Nur kanns passieren das der Hersteller mit seinen Möglichkeiten mir das Produkt unnutzbar macht (eben mit einer sperre des Accounts und das rechtens), das ändert aber nichts an dem Vertrag zwischen Kunde und Verkäufer wo z.B. die Gewährleistungsansprüche unberührt sind.
 
the.expert schrieb:
Hallo,
wie sieht es mit den Rückgabebedingungen von virtuellen Gütern für gewerbliche Verkäufer über Ebay aus? Gibt es dort ein Rückgaberecht?

Bei ebay handelt es sich doch um Onlinehandel, und somit greift wohl auch das Fernabsatzgesetz. Inklusive Widerufsrecht. Ob du ein Rückgaberecht hast muss dir der Händler sagen.
 
Wie oft denn noch, das Fernabsatzgesetz gibt es schon lange nicht mehr.

Und nur weil etwas bei im Fernabsatz verkauft wird, muss noch lange kein Widerrufsrecht bestehen, es gibt jede Menge Ausnahmen.
 
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