Er kann wenig machen, das stimmt; aber es wäre irreführend, den TE zu beruhigen, indem man ihm sagt, dass er sich ohnehin nicht gerichtlich mit dem Verkäufer auseinandersetzen müsste, weil PayPal ja davorstehe.
Ganz ausgeschlossen ist es übrigens auch nicht, den Beweis zu erbringen. Denkbar ist etwa, den Postboten zu befragen. Auch kann es sein, dass der Käufer schon mehrfach auffiel. Natürlich kann auch der Verkäufer schon mehrfach aufgefallen sein oder eine schlechte Organisation aufweisen, und der Postbote kann sagen, dass er überhaupt keinen Plan hat. Der Richter ist in der Beweiswürdigung frei. Ich meine das nur allgemein.
Ganz ausgeschlossen ist es übrigens auch nicht, den Beweis zu erbringen. Denkbar ist etwa, den Postboten zu befragen. Auch kann es sein, dass der Käufer schon mehrfach auffiel. Natürlich kann auch der Verkäufer schon mehrfach aufgefallen sein oder eine schlechte Organisation aufweisen, und der Postbote kann sagen, dass er überhaupt keinen Plan hat. Der Richter ist in der Beweiswürdigung frei. Ich meine das nur allgemein.