eBay Päckchen kommt nicht an (gewerblicher Verkäufer)

Er kann wenig machen, das stimmt; aber es wäre irreführend, den TE zu beruhigen, indem man ihm sagt, dass er sich ohnehin nicht gerichtlich mit dem Verkäufer auseinandersetzen müsste, weil PayPal ja davorstehe.

Ganz ausgeschlossen ist es übrigens auch nicht, den Beweis zu erbringen. Denkbar ist etwa, den Postboten zu befragen. Auch kann es sein, dass der Käufer schon mehrfach auffiel. Natürlich kann auch der Verkäufer schon mehrfach aufgefallen sein oder eine schlechte Organisation aufweisen, und der Postbote kann sagen, dass er überhaupt keinen Plan hat. Der Richter ist in der Beweiswürdigung frei. Ich meine das nur allgemein.
 
Theoretisch ist da vieles möglich, wobei ein ungünstiger Ausgang für den TE selbst im höchst unwahrscheinlichen Fall, dass es vor Gericht geht, wiederum höchst unwahrscheinlich wäre. Die Befragung des Postboten dürfte ja wegfallen, wenn der TE das Päckchen wirklich nicht erhalten hat, da ich nicht davon ausgehe, dass der Postbote hier lügen würde.

De Facto wird zu 99% Paypal davorstehen, und man geht über die Abwicklung per Paypal Käuferschutz dem Stress aus dem Weg.
 
Wenn wir hier rein vom TE sprechen und alles als wahr unterstellen, wird natürlich alles gut ausgehen, und ich habe auch keinen Grund an seinen Angaben zu zweifeln; kann mir schließlich alles egal sein. Ich sag ja: ist nur ein allgemeiner Hinweis.

Dass PayPal "De Facto" davorsteht, sehe ich aber nicht. Wäre denn mit irgendwelchen Unannehmlichkeiten seitens PayPal zu rechnen, wenn der Verkäufer gegen den Käufer klagt? Verliert er dann einen Status oder ähnliches?
 
Droitteur schrieb:
Dass PayPal "De Facto" davorsteht, sehe ich aber nicht. Wäre denn mit irgendwelchen Unannehmlichkeiten seitens PayPal zu rechnen, wenn der Verkäufer gegen den Käufer klagt? Verliert er dann einen Status oder ähnliches?

Wenn der Käufer das medienwirksam verbreitet, werden sich da mit Sicherheit so einige dafür interessieren. Ebay und Paypal werben ja recht groß mit Käuferschutz. Wenn dann plötzlich ein Käufer wegen des Nutzung dieses Käuferschutzes vom Verkäufer verklagt wird, dann dürfte es einen ziemlich großen Aufschrei geben. So einen Fall gab es m.M. noch nicht.

Wichtig wäre ja auch noch gegen was der Verkäufer klagen wollte. Wenn Paypal das Geld vom Verkäufer sperrt und es dem Käufer erstattet, müsste der Verkäufer nämlich gegen Paypal klagen, außer er unterstellt dem Käufer Betrug und fehlerhaften Bericht an Paypal. Dann könnte er auch gegen den Käufer klagen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Hinzufügung)
Ok, deine Idee verstehe ich. Der Käufer würde allerdings nicht wegen der Nutzung des Käuferschutzes, sondern wegen Betrugs verklagt oder strafrechtlich verfolgt - wenn denn so etwas geschehen ist. Und im Fall einer Einstellung des Verfahrens bzw Klageabweisung kann ich mir nicht vorstellen, dass da groß etwas passiert. Aber mit genug Willen kann man sicher so ziemlich alles medial aufbauschen^^
 
Droitteur schrieb:
Ok, deine Idee verstehe ich. Der Käufer würde allerdings nicht wegen der Nutzung des Käuferschutzes, sondern wegen Betrugs verklagt oder strafrechtlich verfolgt - wenn denn so etwas geschehen ist. Und im Fall einer Einstellung des Verfahrens bzw Klageabweisung kann ich mir nicht vorstellen, dass da groß etwas passiert. Aber mit genug Willen kann man sicher so ziemlich alles medial aufbauschen^^

Ich denke schon, dass da groß etwas passieren würde. Denn Paypal prüft im Rahmen des Käuferschutzes ja alles. Der Verkäufer kann ja mit entsprechenden Beweisen, dass der Käufer die Ware erhalten hat (Paketverfolgungsnummer) der Sperrung des Kaufpreises auf seinem Paypal Konto entgehen. Wenn der Verkäufer entsprechende Beweise nicht vorlegen kann und im Nachhinein dann gegen den Käufer klagt, wäre das ein riesiger Imageschaden für Ebay und Paypal.
 
So eine Klage ist erst mal keine große Sache; nur Papierkram, wenn es ein so einfacher Fall ist. Ein Ermittlungsverfahren ebenso. Von PayPal würde das bestimmt nicht aufgebauscht werden, wie du schon andeutest, wäre das recht dumm^^ - eher vom Käufer. Aber das wird den Verkäufer wiederum auch nicht so richtig interessieren, dem kann PayPals Image ja recht egal sein.
 
Und PP wird's egal sein, da die sich mit den AGB abgesichert haben werden.
Da kann der Käufer aufbauschen was er will, PP prüft nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten und spricht kein Recht zu.
 
Fakt ist doch: Wenn der Verkäufer keinen Nachweis darüber erbringen kann, dass der Käufer die Ware erhalten hat, dann sind seine Chancen nur noch sehr theoretischer Natur. Ich finde man sollte das nicht übermäßig verkomplizieren. Paypal Käuferschutz in Anspruch nehmen und gut ist, da kann der Verkäufer drohen was er will, um dem Käufer Angst einzujagen.
 
Sry, ich wollte nichts verkomplizieren. Es war lediglich nicht angebracht, Käufern zu erzählen, sie könnten sowieso nicht verklagt werden. Angst machen muss man dem redlichen Käufer natürlich auch nicht, das stimmt.

Kompliziert finde ich Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag aber auch nicht wirklich, nur dass man da natürlich selbstverantwortlich handelt und nicht einfach nur auf einen Käuferschutzbutton drückt^^
 
Droitteur schrieb:
Kompliziert finde ich Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag aber auch nicht wirklich, nur dass man da natürlich selbstverantwortlich handelt und nicht einfach nur auf einen Käuferschutzbutton drückt^^

Doch, es ist wesentlich komplizierter, da in diesem konkreten Fall auf Basis der bisherigen Kommunikation mit dem Verkäufer zu erwarten ist, dass der Verkäufer dann einfach auf stur schaltet und das Geld nicht wieder rausrückt. Man müsste dann erst mal gegen den Verkäufer klagen.
Paypal Käuferschutz ist die einfachste und beste Variante.
 
Stimmt, das überzeugt mich. Allerdings bin ich mit den Details des Käuferschutzes nicht vertraut - ggf sollte man trotzdem hilfsweise Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag erklären.
 
Droitteur schrieb:
Stimmt, das überzeugt mich. Allerdings bin ich mit den Details des Käuferschutzes nicht vertraut - ggf sollte man trotzdem hilfsweise Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag erklären.

Wenn der Verkäufer keinen Nachweis für den versicherten Versand erbringen kann, ist es ganz eindeutig, dass der Käuferschutz dem Käufer recht geben wird. Also klare Sache - wenn denn wirklich nur per Päckchen versendet wurde.
 
Ich hatte selber vergangenen Monat einen solchen Fall, der Warenwert lag allerdings nur bei unter 10€. 16 Tage habe ich abgewartet, dann per Ebay einfach ("Ware nicht erhalten") nett und freundlich dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Ware noch immer nicht angekommen ist, zwei Tage später lag's als neue Sendung im Briefkasten. Fall geschlossen, dann wurde beidseitig positiv bewertet und fertig. Bei der Post wird seit dem Streik mehr geschludert, keine Ahnung woran das liegt, aber wegkommen kann immer was.
Dazu muss ich allerdings sagen: Ich hatte nicht per PP bezahlt, hatte aber schon mal bei diesem Verkäufer geordert und bekam die Ware nach einem Tag problemlos.

Folglich: Keinen Kopf machen, abwarten und dann dem Verkäufer über Ebay mitteilen was los ist. Wenn der dumm kommt folgen die üblichen weiteren Schritte.
 
@trinity111
Paypal gibt nur das Geld zurück.
Mit dem Vertrag der beiden Parteien hat Paypal nix am hut.
Paypal sorgt nur dafür, dass der Handler das Geld erneut eintreiben muss, anstatt dass der Käufer das Geld eintreiben muss. der Aufwand verlagert sich also vom Käufer zum Verkäufer.

In dem Fall ist aber eh alles klar, Käuferschutz beantragen und zukünftig den Händler meiden.
 
Die meisten Händler mögen keine eröffneten Fälle bei PayPal, weil ihr Konto deshalb evtl. irgendwann gesperrt/eingefroren wird, was bei dem ein oder anderen zur Pleite führt. Deswegen sollte man erst mal eine Frist setzen, die Ware nachzuliefern oder das Geld zu erstatten. Soweit ich gelesen habe muss der Verkäufer sogar per Paket an die bei Paypal hinterlegte Adresse versenden, wenn er Paypal akzeptiert (ob es auch für gewerbliche Händler gilt?)
 
Wenn man keine eröffneten Fälle mag, dann darf man die Kunden aber nicht des Betrugs beschuldigen.
Dies macht der Verkäufer hier aber indirekt.
Auch wenn man dem Käufer nicht glaubt, so entschuldigt man sich erstmal dafür das die Sendung noch nicht da ist (auch wenn man nix dafür kann). Man kann noch um etwas Geduld bitten und wenn es wirklich nicht kommt, muss man eben erneut verschicken. Das ist halt das Risiko von unversichertem Versand.
 
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