eBay Händler lehnt Widerruf bei AirPods ab

elknipso

Commander
Registriert
Apr. 2010
Beiträge
2.231
Hallo,

ich habe AirPods bei einem eBay Plus Händler bestellt, welche sich nicht sauber mit meinem Android Gerät verbinden (und daher weder das Zubehör noch die Kopfhörer genutzt wurden) und somit einen Widerruf abgesetzt.

Der Händler verweigert nun den Widerruf da es sich bei dem Artikel um einen Hygieneartikel handeln würde. Auf diese Auffassung, dass er AirPods als Hygieneartikel sieht hat er aber bei dem Angebot nicht hingewiesen.

Wie ist in dem Fall denn die generelle rechtliche Lage?
 
Ferner wird die Rücknahme der verschiedenen Arten von Kopfhörer unterschiedlich gehandhabt: Im Groben differenzieren die Geschäfte zwischen In-Ear-Kopfhörern und Bügelkopfhörern. Dies ist begründet mit der Tatsache, dass In-Ears aufgrund ihrer Bauweise im Ohr getragen werden und dadurch wiederum in Kontakt mit Absonderungen der Ohrschmalzdrüsen kommen. Aus diesem Grund werden In-Ear-Kopfhörer als Hygieneartikel eingestuft; bei derartigen Produkten schränkt das Fernabsatzgesetz die Rücknahme von Produkten innerhalb der Frist wieder ein oder schließt diese aus.
Quelle: Kophoerer.net - In-Ear-Kopfhörer gelten als Hygieneartikel

/edit:
Nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB fallen solche Waren, deren Verkehrsfähigkeit der Unternehmer durch entsprechende Reinigungsmaßnahmen wiederherstellen kann. Hierzu zählen etwa Bade- und Unterwäsche, Piercingschmuck oder In-Ear-Kopfhörer. All diese Produkte können nach mehr oder weniger intensiven Reinigungsmaßnahmen wieder benutzt werden, ohne dass hierdurch gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Verbrauchern zu befürchten sind.
Quelle: it-recht kanzlei München
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Artikel hatte ich auch gefunden, aber müsste der Händler nicht auf diesen Umstand:

a) vorher hinweisen?
b) darf er sich darauf überhaupt beziehen wenn die Kopfhörer nicht eingesetzt wurden?
 
weise den Händler doch bitte hier drauf hin:
https://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-ausschluss-widerrufsrecht.html
Nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB fallen solche Waren, deren Verkehrsfähigkeit der Unternehmer durch entsprechende Reinigungsmaßnahmen wiederherstellen kann. Hierzu zählen etwa Bade- und Unterwäsche, Piercingschmuck oder In-Ear-Kopfhörer. All diese Produkte können nach mehr oder weniger intensiven Reinigungsmaßnahmen wieder benutzt werden, ohne dass hierdurch gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Verbrauchern zu befürchten sind.
 
elknipso schrieb:
Wie ist in dem Fall denn die generelle rechtliche Lage?
Dazu stelle Dir zwei Fragen:
1. besteht eine Rechtsschutzversicherung?
2. lohnt der Preis einen Rechtsstreit?

Ein Hinweis auf Hygieneartikel ist nicht erforderlich, die Versiegelung muss lediglich als solche erkennbar sein. Auch dürfte es kaum nachweisbar sein, ob die In-Ears tatsächlich eingesetzt wurden.

/edit:
elknipso schrieb:
welche sich nicht sauber mit meinem Android Gerät verbinden
Übrigens hat das Recht auf Gewährleistung nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Korrekt wäre es, den Verkäufer aufzufordern, dem Mangel abzuhelfen. Problematisch wird das nur, wenn dass Android-Gerät Schuld an den Problemen sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verpackung war nur mit der dünnen Klarsichtfolie wie bei Apple Produkten üblich umschweißt, mehr nicht. Das ist weder nach dem verlinkten Artikel noch auch nach meiner Auffassung eine Hygieneversiegelung.

Zu Deinen Fragen: Ja, Rechtsschutz ist vorhanden aber diese würde ich für sowas nicht nutzen. Im schlimmsten Fall verbuche ich das unter "dumm gelaufen" und verkaufe die ja doch recht wertstabilen Dinger mit ein paar Euro Verlust weiter.

Mir gings mehr um den prinzipiellen Sachverhalt, ob in dem Fall wirklich die Einschränkung von Hygieneartikeln greift.
 
Naja, die beiden unterschiedlichen Rechtsauffassungen sind Dir bekannt. Wenn Deine Rechtsschutzversicherung es zahlt, dann könntest Du Dich von einem Fachanwalt kostenlos beraten lassen ... Rechtsberatung darf nur von einem eingeschränkten Personenkreis durchgeführt werden.
 
Dem Händler aber erstmal selbst widersprechen kann aber trotzdem jeder ohne Anwalt. Munition dafür wurde hier ja schon verlinkt.
 
Der Händler stellt sich bisher auf meinen Einwand tot :).

Da ich nicht noch mehr Zeit in die Geschichte investieren möchte habe ich die Airpods jetzt einfach mit 15 Euro Preisnachlass privat verkauft, damit ist das Thema auch erledigt.
 
capitalguy schrieb:
hoffentlich mit sagrotan gereinigt. ist ja schlimmer als gebrauchte schuhe.

Gratuliere, Du hast es nicht einmal geschafft den allerersten Satz in diesem Thread zu lesen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: niteaholic
elknipso schrieb:
Gratuliere, Du hast es nicht einmal geschafft den allerersten Satz in diesem Thread zu lesen.
ohrstöpsel sind nun mal hygieneartikel. sonst könnte ich auch eine zahnbürste online kaufen und sie binnen 14 tage wieder retournieren, oder?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: gesperrter_User
Dass der TE die AirPods noch nicht mal genutzt hat lässt sich indirekt rauslesen. Eben weil die Verbindung nicht funktioniert hat.
 
Er hat sie genutzt. Wie sonst hätte er feststellen sollen, dass die AirPods nicht mit seinem Android funktionieren sollen? Ist der TE Darth Vader und hat die AirPods mit dem Würgegriff aus der Verpackung schweben lassen?
 
ich glaube man kann die dinger nicht mal im apple store ausprobieren und ausstellungsstücke gibt es dort auch nicht. wenn ich bei edeka eine zahnbürste zurückgeben möchte geht das höchstens wenn sie sie noch orginalverpackt ist. die airpods wurden aber von elknipso geöffnet.
 
Unter nutzen verstehe ich ins Ohr einsetzen. Aufgrund der nicht erfolgreichen Verbindung wird der TE das nicht getan haben.

Wenn der TE gewollt hätte, hätte er dem Händler die unterschiedlichen Rechtsauffassungen auch erwidern können. Da er die AirPods mit 15 € Abschlag weiterverkaufen konnte hat sich das erledigt.
 
Die Hygiene beginnt aber nicht im Ohr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
naja, man kann sich dadrüber streiten ob es ekelig oder sonstwas ist, aber eigentlich ist Ohrenschmalz sogar antibakteriell.
 
Smurfy1982 schrieb:
Unter nutzen verstehe ich ins Ohr einsetzen. Aufgrund der nicht erfolgreichen Verbindung wird der TE das nicht getan haben.

Exakt so ist es, was ich gleich im ersten Satz auch geschrieben hatte "und daher weder das Zubehör noch die Kopfhörer genutzt wurden ".

Wenn der TE gewollt hätte, hätte er dem Händler die unterschiedlichen Rechtsauffassungen auch erwidern können. Da er die AirPods mit 15 € Abschlag weiterverkaufen konnte hat sich das erledigt.

Ich hätte auch die eBay/Paypal Keule herausholen können die sind normalerweise sehr Käufer freundlich und buchen das Geld dem Händler dann einfach zurück. Aber wenn ich mir für 15 Euro den ganzen Aufwand sparen kann ist auch in Ordnung.

capitalguy schrieb:
ich glaube man kann die dinger nicht mal im apple store ausprobieren und ausstellungsstücke gibt es dort auch nicht. wenn ich bei edeka eine zahnbürste zurückgeben möchte geht das höchstens wenn sie sie noch orginalverpackt ist. die airpods wurden aber von elknipso geöffnet.

In meinem Fall waren die Kopfhörer wie beschrieben ungenutzt und neu. Aber schau Dir mal die Preise bei eBay an, da werden selbst 2 Jahre alte Airpods die intensiv genutzt wurden immer noch für über 100 Euro verkauft, und die Leute zahlen die Preise. Ist mir persönlich auch unverständlich, genutzte InEar-Kopfhörer würde ich genau wie benutzte Schuhe etc. beim Wiederverkauf als "wertlos" ansehen, aber bei den AirPods werden halt nun mal die Preise am Markt gezahlt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Zurück
Oben