eBay Händler lehnt Widerruf bei AirPods ab

Beim nächsten ähnlichen Fall bitte ganz einfach die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nutzen statt des Widerrufsrechts. Die Tatsache, dass es sich um einen Hygieneartikel handelt, berührt die Rechte des Käufers hinsichtlich Sachmängeln nämlich in keiner Weise.
 
Dominion schrieb:
Beim nächsten ähnlichen Fall bitte ganz einfach die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nutzen statt des Widerrufsrechts.



naja, ob das ein Gewährleistungsfall ist, wenn sich Apple AirPods nicht mit einem Androiden verbinden lassen? Oder sagt Apple das die auch mit Androiden funktionieren?
 
Gewährleistung bekommt er aber nicht das Geld zurück, sondern nur ein Austauschgerät oder Reparatur.

Ich hätte schlicht (Notlüge) behauptet die Dinger wurden gar nicht benutzt, sondern nur aufgepackt.
Kann keiner nachweisen und rechtlich bist da eigentlich auf der sicheren Seite. Wegen solchen Kleinbeträgen startet niemand einen Rechtsstreit. Je nachdem wie es bezahlt wurde kann man dann das Geld einziehen und die Ware möglichst gut verpackt zurück, dann können die nicht wirklich etwas machen.
 
@verbaliBerlin Es bleiben im Kern stinknormale Bluetooth Kopfhörer. Es gibt ein Support Video von Apple, wo sie zum Beispiel zeigen wie man die Pros mit Android koppelt.
 
@verbaliBerlin

Wenn eine Inkompatibilität vorliegt oder auch das gekaufte Produkt laut Hersteller nicht zwingend als kompatibel beworben wird, kommt eine Sachmängelhaftung natürlich nicht in Betracht. Das habe ich nicht nachgeprüft.

@Ultimate Force
Es macht keinen Unterschied, ob Hygieneartikel benutzt / ausprobiert wurden oder nicht. Einmal geöffnet dürfen sie nicht zurück in den Verkauf gelangen, auch wenn der Käufer noch so beteuert, sie nicht entsprechend genutzt zu haben.

Der von Dir vorgeschlagene Hinweis darauf, dass die Kopfhörer nicht benutzt worden seien, ist demgemäß nicht zielführend.
 
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