Hallo,
habe kürzlich ein Videogame über ebay verkauft, Käufer hat direkt im Anschluss gezahlt. Jetzt hat er mich gefragt, ob ich den Kauf rückgängig machen könne, weil er angeblich das Spiel geschenkt bekommen hat. Ich möchte mir allerdings nicht nochmal den Aufwand geben und habe höflich verneint. Angenommen, er würde mich jetzt reinreiten: Welche Möglichkeiten hat er?
- Das Spiel ist wie neu, die CD hat keine Kratzer. Er könnte also fälschlicherweise behaupten, die CD hätte Kratzer.
- Der Versand ist unversichert. Ich gebe immer an, dass bei versichertem Versandwunsch eine Mail an mich geschickt werden soll (Mehrkosten sind dann vom Käufer zu tragen, gebe ich mit an). Er könnte also behaupten, das Spiel wäre niemals angekommen.
- Zahlung erfolgte leider über Paypal. Würde der Käuferschutz zu meinen Ungunsten entscheiden?
Habe zur Sicherheit ein Video und Fotos vom Spiel neben der Anschrift des Käufers gemacht, um den Zustand des Spiels zu beweisen.
Wie man sieht, bin ich logischerweise im Recht. Aber was nützt mir das, falls der Käufer mit allen Mitteln versuchen will, sein Geld wieder zu bekommen?
Danke im Voraus!
habe kürzlich ein Videogame über ebay verkauft, Käufer hat direkt im Anschluss gezahlt. Jetzt hat er mich gefragt, ob ich den Kauf rückgängig machen könne, weil er angeblich das Spiel geschenkt bekommen hat. Ich möchte mir allerdings nicht nochmal den Aufwand geben und habe höflich verneint. Angenommen, er würde mich jetzt reinreiten: Welche Möglichkeiten hat er?
- Das Spiel ist wie neu, die CD hat keine Kratzer. Er könnte also fälschlicherweise behaupten, die CD hätte Kratzer.
- Der Versand ist unversichert. Ich gebe immer an, dass bei versichertem Versandwunsch eine Mail an mich geschickt werden soll (Mehrkosten sind dann vom Käufer zu tragen, gebe ich mit an). Er könnte also behaupten, das Spiel wäre niemals angekommen.
- Zahlung erfolgte leider über Paypal. Würde der Käuferschutz zu meinen Ungunsten entscheiden?
Habe zur Sicherheit ein Video und Fotos vom Spiel neben der Anschrift des Käufers gemacht, um den Zustand des Spiels zu beweisen.
Wie man sieht, bin ich logischerweise im Recht. Aber was nützt mir das, falls der Käufer mit allen Mitteln versuchen will, sein Geld wieder zu bekommen?
Danke im Voraus!