eBay Käufer zahlt nicht - Möglichkeiten für Verkäufer (Privat)

kn5000

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Hallo liebe Community,


ich hoffe das ich mein Thema hier richtig einstelle.

Wenn nicht wäre es gut wenn es ein Admin verschieben würde.


Es um einen eBay Verkauf von mir.
Ich habe privat verkauft.

Der Artikel der von mir bei eBay eingestellt wurde,
ist als defekt inseriert worden.

Ich habe es im Artikel als Defekt/Ersatzteil vermerkt und bin auch im Beschreibungstext nochmal darauf eingegangen bzw. ich habe geschrieben das der Artikel nur eingeschränkt funktioniert.

Ich habe aber auch ausdrücklich nochmal geschrieben, dass der Artikel als defekt verkauft wird und habe Rücknahme und Garantie ausgeschlossen.

Nun hat mir der Käufer nach Ende der Auktion geschrieben, dass er sich vom Kauf zurücktreten möchte da er übersehen hat, dass der Artikel ja defekt sei.

Ich habe ihm darauf geantwortet, dass ich den Kauf nicht abbrechen möchte, da es klar im Artikel Zustand (den man ja angeben muss) und zusätzlich auch nochmal in der Artikelbeschreibung stand. Ich habe um Zahlung gebeten.

Daraufhin bekam ich wieder eine Nachricht, dass er das voll und ganz verstehen würde, aber er mich doch um Abbruch bittet. Er hat es übersehen, da der Preis gegen Ende schon recht hoch war und er dachte, dass alles in Ordnung sei.

So und jetzt zu dem weiteren Problem bzw. die Möglichkeiten die ich als Verkäufer eigentlich nur habe.

1.
ebay ist ja an sich nur der Vermittler der Ware.
Der Kaufvertrag kommt eben durch diese Plattform zustande. Der Kaufvertrag ist für Verkäufer und Käufer bindent.

2.
Ich kann einen Fall bei eBay eröffnen wegen nicht Bezahlung.

3.
Außer das Ebay den Käufer ebenfalls nochmal per Mail mitteilt, dass er bezahlen soll passiert fast nichts außer das Ebay es in seinem Profil vermerkt, dass er nicht bezahlt hat. Bei weiteren Verstößen kann es zur Sperrung kommen.

4.
Ich habe meiner Ansicht nach nur die Möglichkeit mit einem Anwalt das Geld einzuklagen d.h. ich müsste mich mit so einem in Verbindung setzen und dann dementsprechend vorgehen.

MIR selbst bleibt meiner Meinung dann nur der Weg über einen Anwalt, oder?

Es geht um einen Verkaufspreis von 100€ und da erscheint mir dieser Weg eben auch etwas unverhältnismäßig. Nicht das ich sagen möchte das 100€ kein Geld ist ABER das ganze hin und her steht in keinem Verhältnis.

Im weiteren Fall könnte er auch nun doch per PayPal zahlen und das Geld später über Paypal zurückfordern weil er was zu meckern hat. Paypal entscheidet da denke ich meist für den Käufer.

Naja der Haken ist dann aber das er einen defekten Artikel eben gekauft hat. Wie Paypal dann damit umgeht weiss ich nicht.

Habt ihr da evtl. einen Rat für mich?

Schonen Abend euch
 
Ja, blöd gelaufen.
Stornieren, bei eBay Meldung machen und Artikel erneut einstellen.
Mein letzter Fall dieser Art ist bereits einige Jahre her, damals hat der Käufer nachdem er 5 Sekunden vor Schluss noch mal geboten hat, den Kauf direkt storniert (ging/geht wohl über eBay). Danach konnte ich es dem zweit platzierten Bieter zum Kauf anbieten. Das ging damals alles direkt über eBay Funktionen. Kann aber, wie gesagt, heute anders sein.
 
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Standard bei Ebay und auch sonst so: Die Leute lesen scheinbar nur noch das, was sie lesen wollen. Ich würde mir den Stress nicht machen, den Typen melden bzw. den Kauf als unbezahlt abbrechen und den Artikel einfach nochmal neu einstellen.
 
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Streit lohnt bei der Summe nicht.
Am sinnvollsten ist vermutlich, den eBay-"Vorschlag" anzunehmen, Dich mit dem abgesprungenen Käufer zu einigen: Was in solchen Fällen idR darauf hinausläuft, dass Du seinen Rückzug akzeptierst.

Vll. kriegst Du die Gegenseite dazu, Dir wenigstens die Gebühren zu überweisen, damit Du nicht Minus machst.
 
Anwalt wegen 100€? Den Käufer an Ebay melden, ggf. Angebot an den zweithöchsten Bieter und Ende. Da wäre mir meine Zeit zu schade.
 
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Würde Ihm entgegen kommen und den Abbruch des Kaufes akzeptieren, dafür bittest du ihn lediglich um eine gute Bewertung (wegen Kulanz, guter Kommunikation etc).

Dann stellst du den Artikel wie hier schon geraten wurde, einfach wieder ein. Da hast du am Ende mehr von und es schont deine Nerven und die des Käufers.
 
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Soweit ich weiß hat eBay zwar vor langer Zeit seine eigenen Richtlinien und Regeln geändert, die Spaßbietern und dementsprechend Nicht-Zahlern das Leben schwerer machen sollten und ich meine auch, daß dann diesen Leuten der Account gesperrt werden kann.

So lange er nicht gezahlt hat und du den Artikel nicht auf den Postweg gebracht hast, würde ich es mal so vergleichen wollen: der Kunde steht an der Kasse, die Kassiererin hat alles gescannt und der Kunde will per Karte zahlen. Die Zahlung geht nicht durch oder der Kunde hat seine Geheimnummer vergessen, hat auch kein Bargeld oder andere Karten dabei.

Was soll die Kassiererin oder der Marktleiter machen? Die Willenserklärung des Ladens und das letzte Angebot an der Kasse wurde vom Verkäufer abgegeben. Sollen die den Kunden verklagen?

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber es wirkt auf mich so als wenn du glücklich warst, das ein "dummer" so viel Geld für den defekten Artikel zahlen wollte und du das jetzt unbedingt durchziehen willst.

Trenne dich im Guten von dem Käufer. Ich würde es so machen: akzeptiere seinen Kaufrücktritt, gebt euch beiden eine positive Bewertung, sofern das in solchen Fällen von eBay möglich ist und setze den Artikel nochmal rein.
 
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Hallo,
da kannst du dich ja freuen das der Käufer sich bei dir meldet das er den Kauf abbrechen möchte.
Das stimmst du einfach zu, bekommst deine Ebay Gebühren zurück und kannst den Artikel neu einstellen.

Meine Erfahrung nach melden sich einige Käufer gar nicht erst, dann bleibt dir nur eine Fall über Ebay zu Eröffnen.
Dann den Käufer zur Handlung auffordern und gegeben falls selber den Vertrag Kündigen, dass muss man ja wenn der Käufer sich auch nicht meldet unwohl man eine Fall Eröffnet hat. Sonnst hat er später noch rechte am Produkt.
 
Nächstes mal PayPal benutzen, da gibt es eine Option bei Aukionserstellung, dass Käufer den Artikel direkt in der Kaufabwicklung bezahlen müssen, ansonsten können Sie ihn nicht kaufen!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Einfach kein A***** sein und den Kauf abbrechen. Solange nicht bezahlt und verschickt wurde, ist ein Abbruch des Kaufes immer möglich und jeglicher Streit in der Hinsicht lohnt nicht einmal die investierte Zeit dafür.
Mag zwar durchaus ärgerlich sein, aber nur weil ein "Dummer" nicht aufgepasst hat beim bieten, muss man nicht den "Depp" raushängen lassen und versuchen auch noch den letzten Euro für seinen "Schrott" rauszupressen.
 
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Ltcrusher schrieb:
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber es wirkt auf mich so als wenn du glücklich warst, das ein "dummer" so viel Geld für den defekten Artikel zahlen wollte und du das jetzt unbedingt durchziehen willst.
Ich hätte es nicht besser formulieren können :)
 
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Ich liebe so Streitigkeiten unter Privat. Jeder Händler würde aus Kulanz zurücktreten und du als Kunde würdest es vom Händler auch erwarten. Aber sobald man privat etwas verkauft, dann wieder auf das eigene Recht beharren.
Wenn dir so etwas passiert, wärst. du sicher auch dankbar, wenn du vom Kauf zurücktreten kannst. Ich finde da muss man sein Recht nicht mit Zwang durchsetzen. Der einzige Schaden, der dir entstanden ist, sind vermutlich die eBay-Gebühren. Vielleicht lässt er sich darauf ein, dass er dir die erstattet. Dann haben beide gewonnen.
Miteinander und nicht gegeneinander. Ich würde da auch gar nicht mit der Keule kommen, dass ich sowas melde.
 
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kachiri schrieb:
Ich liebe so Streitigkeiten unter Privat. Jeder Händler würde aus Kulanz zurücktreten und du als Kunde würdest es vom Händler auch erwarten.
So sieht's aus.


Ich möchte diesbezüglich darauf hinweisen, dass es im Einzelhandel KEIN Rückgaberecht gibt und Media Markt und Co ausschließlich aus Kulanz Artikel zurücknehmen. Das Rückgaberecht beschränkt sich lediglich auf den Fernabsatz, sprich: Versandhandel.

Sofern du, @kn5000, diese Kulanz jemals in Anspruch genommen hast, und sei es auch nur ein 3€ Schraubendreher vom Aldi, solltest du dem "Käufer" mit eben solcher Kulanz entgegen kommen und den Artikel ohne weitere Diskussion neu einstellen. Dass du hier gleich an einen Anwalt denkst, finde ich schon ziemlich krass. Selbst wenn es in der Beschreibung stand, kann so ein Fehler immer mal passieren. Außerdem hat sich der Käufer ja allem Anschein nach sehr höflich gemeldet und um Abbruch gebeten.

Apropos Anwalt: Sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, müsstest du den Anwalt im übrigen zunächst aus eigener Tasche bezahlen bis der Fall dann vor Gericht entschieden wird. Bei so einem Streitwert wird dir aber jeder Anwalt raten, die Sache kulant zu handhaben.
 
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So ich melde mich nochmal,

der Kauf wurde abgebrochen.
Vielleicht kam das etwas falsch rüber ABER

ich wollte hier weder Leute finden, die mir sagen wie ich das auf biegen und brechen durchboxen kann noch wollte ich keineswegs die Anwaltsschiene gehen.

Vielleicht kam mein Posting etwas zu krass rüber.

Für mich stellt sich generell die Frage ob es eben bei solchen Fällen nur über den Klageweg gehen würde.
Letztendlich ist es für den Käufer ja ein einfaches, die gekaufte Ware nicht zu zahlen weil eben die Möglichkeiten des Verkäufers begrenzt sind.
 
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kn5000 schrieb:
Vielleicht kam mein Posting etwas zu krass rüber.
In der Tat. Deswegen waren auch die Reaktionen etwas schärfer ;)

Wenn dich das Thema grundsätzlich interessiert, glaube ich, dass du die beste Chance auf eine belastbare Aussage bezüglich deiner Möglichkeiten bei ebay selbst hast und nicht in einem öffentlichen Forum in der Rubrik "Internet der Dinge und Automotive". Dieser Teil des Forums dreht sich um Hausautomation, Sensorik, Smart Devices, Basteleien mit dem Raspberry PI und dergleichen. Dementsprechend sind auch die Leser und Schreiber dieses Threads aufgestellt. Es mag sein, dass da zufällig auch ein Anwalt für Vertragsrecht, o.ä. dabei ist, aber die Chance ist verschwindend gering. Das heißt, dass du deine Frage tendentiell an den Betreiber der Marktplattform richten solltest, weil dort unter Umständen auch geschlichtet werden kann oder dergleichen.

Eine weitere Anlaufstelle wäre zum Beispiel die Rechtsberatung. Wenn du - wie ich oben schon erwähnt hatte - eine Rechtsschutzversicherung hast, bietet diese in der Regel eine Hotline. Dort kann man rechtliche Fragen stellen und den aktuellen Fall diskutieren. Dies ist üblicherweise erstmal kostenlos bzw. innerhalb der Versicherung abgedeckt. Sollte es später dennoch zu einem Rechtsstreit kommen - also allgemein, nicht speziell in diesem Fall - kommt es dann auf die Versicherungsbedingungen an was und wie hoch es versichert ist. Aus eigener Erfahrung kann ich dir da sagen, dass sich Rechtsschutzversicherungen nicht weniger um die Kosten drücken wollen wie andere Versicherungen, eher noch mehr.

Grundsätzlich halte ich den vorliegenden Fall jedoch für weitestgehend harmlos, da noch kein Schaden entstanden ist. Anders wäre es vermutlich gewesen, wenn du den Artikel bereits versandt hättest und dann nicht bezahlt wird. Das käme einem Diebstahl gleich. In deinem Szenario würde ich als Laie das eher als "an der Kasse umentscheiden" bezeichnen, auch wenn das vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mutmaßlich nicht ganz korrekt ist.


Ich sehe es in solchen Situationen immer so:

Was du nicht willst das man dir tut, das füg' auch keinem andern zu!


Das erleichtert einem das Leben, weil man sich nicht mit allem und jedem bekriegen muss - schlimmstenfalls eben auch bei Lapalien - und wenn dir das Gegenüber dankbar ist, hat man in meinen Augen auch ein gutes Gefühl dabei. Man kann zumindest hoffen, dass man ebenso behandelt wird, wenn man mal auf der anderen Seite sitzt. Würde man aber sofort draufhauen, darf man sich nicht beschweren, wenn man später selbst mal gehauen wird ;)
 
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Raijin schrieb:
Was du nicht willst das man dir tut, das füg' auch keinem andern zu!


Das erleichtert einem das Leben, weil man sich nicht mit allem und jedem bekriegen muss - schlimmstenfalls eben auch bei Lapalien - und wenn dir das Gegenüber dankbar ist, hat man in meinen Augen auch ein gutes Gefühl dabei.
Ach nein. Echt nicht. Es ist leider nicht ein Einzelfall. Es ist heute so das die Leute oft einfach zu faul oder dumm sind eine einfache Artikelbeschreibung zu lesen. Sorry aber ich finde echt das so viel Eigenverantwortung auch wahrgenommen werden kann.
Das ist nicht einer der es übersehen hat. Er hat wie immer nur die hälfte gelesen wie so viele.
Ich würde einen Scheiss tun dem entgegen zu kommen.

Mein Leitspruch:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!


Und mit dem ewigen entgegenkommen lernt er es nie.
 
Berom schrieb:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!


Und mit dem ewigen entgegenkommen lernt er es nie.
Das kann man sicher handhaben wie man möchte. Klar hast du recht, dass man lesen (können) sollte, aber nur aus Rechthaberei und Oberlehrertum "Der lernt das sonst nie!" würde ich mir dennoch nicht die Mühe machen. Dazu ist mir meine Lebenszeit zu kostbar, um mich mit solchen Typen über Gebühr zu beschäftigen.

Wie auch immer, das muss jeder selbst wissen wie er auf sowas reagiert. Wenn mir sowas regelmäßig passieren würde, also jeder x. Käufer heult mir die Ohren voll, würde ich vielleicht auch anders handeln, aber @kn5000 hat keinerlei Angaben dazu gemacht ob das ständig passiert oder nur ein Einzelfall war. Auch wissen wir ja nicht mal ob die 100€ Verkaufspreis angemessen waren oder nicht, usw...
 
kn5000 schrieb:
Für mich stellt sich generell die Frage ob es eben bei solchen Fällen nur über den Klageweg gehen würde.
Letztendlich ist es für den Käufer ja ein einfaches, die gekaufte Ware nicht zu zahlen weil eben die Möglichkeiten des Verkäufers begrenzt sind.
Natürlich, wie willst du es sonst durchsetzen, wenn man darauf bestehen würde? Ebay selbst hält sich da als Plattformanbieter schön raus und ob jetzt ein Käufer bei Abbruch bzw. "nicht gezahltem Artikel" ein Flag im Profil hinterlegt bekommt, hat keine unmittelbaren Auswirkungen, so lange dieser nicht gewerbsmäßig verkauft.

Du müsstest an sich nicht mal klagen, sondern könntest es auch über einen online-ausfüllbaren gerichtlichen Mahnbescheid anstoßen... Wenn dem Käufer dann was Gerichtliches per Post ins Haus flattert, knicken die meisten schon ein und zahlen dann (plus Gebühren). Nur die Ausgefuchsten lassen es dann trotzdem auf einen Widerspruch mit Verhandlung ankommen und fallen dabei dann bei solch eindeutigen Sachverhalten aber erst richtig auf die Nase.

P.S. Ich war kürzlich auch davor, so einen Online-Mahnbescheid in die Wege zu leiten, weil mich ein Käufer so aufgeregt hat... Kauft etwas von mir, meldet sich dann 2 Wochen nicht (nach der ersten Woche hatte ich ihm per Mail noch eine Woche Frist zur Zahlung eingeräumt) und 2 Tage nach dem Ablauf kommt die Mail, dass er im Urlaub war (wobei das ne schwache Ausrede ist, wenn man heute prinzipiell weltweit erreichbar ist).
 
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