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Ron Reviewt
Gast
Hallo Community,
ich habe ein Problem. Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Ausgangslage:
Ware zu Weihnachten bei ebay verkauft. Wert € 81,-.
--> Käufer will nicht zahlen und bittet mich an unterlegene Bieter zu verkaufen. Argumentation: "Weihnachtsgeschenk Doppelkauf".
--> Ich erinnere ihn an meine im Angebot angeführten Verkaufsrichtlinien ...
... aber ich gehe auf seinen Vorschlag ein und biete dem 2. und 3. Bieter (welche 80,- geboten haben) die Ware an. Leider ohne Erfolg.
--> Ich informiere den Käufer und sage ihm, dass ich beim 4. Bieter einen Verlust von 20,- hinnehmen müsse. Dann bot ich ihm die Möglichkeit an die Differenz von 20,- zu begleichen oder eben den Artikel entsprechend meiner Verkaufsrichtlinien zu bezahlen mit dem Hinweis dass er diesen ja dann auch weiterverkaufen könne.
--> Er bot mir 9,- als Verkaufsprovisionsentschädigung an. Mein Verlust von 20,- bzw. die Ware gemäß meine Richtlinien zu bezahlen ließen ihn unbeeindruckt. Daraufhin meldete ich den Fall bei ebay als unbezahlten Artikel.
--> Der Käufer bewertet diese Transaktion dann negativ, lautend :"uneinsichtig und verständnislos"
Intervention bei ebay brachte mir ein automatische Mail lautend: "Bewertungen werden von ebay in den seltesten Fällen überarbeitet. Bitte klären sie das selber."
Mein perfektes Bewertungskonto ist somit durch eine negative Bewertung belastet.
Was kann ich jetzt tun?
Sind meine Verkaufsrichtlinien sowieso umsonst?
Eine Beschreitung des Rechtsweg würde sich wegen € 81,- nicht auszahlen, oder?
Ich fühle mich einfach derbe verarxxx, da der Käufer meine Verkaufsrichtlinien mit Füßen tritt und dann noch negativ bewertet.
Über eure Meinung bzw. Hilfestellung wäre ich sehr dankbar,
lg,rr.
ich habe ein Problem. Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Ausgangslage:
Ware zu Weihnachten bei ebay verkauft. Wert € 81,-.
--> Käufer will nicht zahlen und bittet mich an unterlegene Bieter zu verkaufen. Argumentation: "Weihnachtsgeschenk Doppelkauf".
--> Ich erinnere ihn an meine im Angebot angeführten Verkaufsrichtlinien ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internet-Auktion „per Mausklick“ erfolgen. Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier gebotenem Auktionspreis abzunehmen. Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebots. Mit der Abgabe eines Gebots erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Die Artikel werden unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Die Bezahlung des Artikels hat binnen einer Woche ab Verkaufsdatum zu erfolgen. Bitte bieten Sie nur mit, wenn Sie mit diesen Regeln einverstanden sind.
... aber ich gehe auf seinen Vorschlag ein und biete dem 2. und 3. Bieter (welche 80,- geboten haben) die Ware an. Leider ohne Erfolg.
--> Ich informiere den Käufer und sage ihm, dass ich beim 4. Bieter einen Verlust von 20,- hinnehmen müsse. Dann bot ich ihm die Möglichkeit an die Differenz von 20,- zu begleichen oder eben den Artikel entsprechend meiner Verkaufsrichtlinien zu bezahlen mit dem Hinweis dass er diesen ja dann auch weiterverkaufen könne.
--> Er bot mir 9,- als Verkaufsprovisionsentschädigung an. Mein Verlust von 20,- bzw. die Ware gemäß meine Richtlinien zu bezahlen ließen ihn unbeeindruckt. Daraufhin meldete ich den Fall bei ebay als unbezahlten Artikel.
--> Der Käufer bewertet diese Transaktion dann negativ, lautend :"uneinsichtig und verständnislos"
Intervention bei ebay brachte mir ein automatische Mail lautend: "Bewertungen werden von ebay in den seltesten Fällen überarbeitet. Bitte klären sie das selber."
Mein perfektes Bewertungskonto ist somit durch eine negative Bewertung belastet.
Was kann ich jetzt tun?
Sind meine Verkaufsrichtlinien sowieso umsonst?
Eine Beschreitung des Rechtsweg würde sich wegen € 81,- nicht auszahlen, oder?
Ich fühle mich einfach derbe verarxxx, da der Käufer meine Verkaufsrichtlinien mit Füßen tritt und dann noch negativ bewertet.
Über eure Meinung bzw. Hilfestellung wäre ich sehr dankbar,
lg,rr.