Ebay Käufer zahlt nicht und bewertet dann noch negativ.

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Ron Reviewt

Gast
Hallo Community,

ich habe ein Problem. Vielleicht kann mir einer von euch helfen.

Ausgangslage:

Ware zu Weihnachten bei ebay verkauft. Wert € 81,-.

--> Käufer will nicht zahlen und bittet mich an unterlegene Bieter zu verkaufen. Argumentation: "Weihnachtsgeschenk Doppelkauf".

--> Ich erinnere ihn an meine im Angebot angeführten Verkaufsrichtlinien ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internet-Auktion „per Mausklick“ erfolgen. Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier gebotenem Auktionspreis abzunehmen. Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebots. Mit der Abgabe eines Gebots erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Die Artikel werden unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Die Bezahlung des Artikels hat binnen einer Woche ab Verkaufsdatum zu erfolgen. Bitte bieten Sie nur mit, wenn Sie mit diesen Regeln einverstanden sind.

... aber ich gehe auf seinen Vorschlag ein und biete dem 2. und 3. Bieter (welche 80,- geboten haben) die Ware an. Leider ohne Erfolg.

--> Ich informiere den Käufer und sage ihm, dass ich beim 4. Bieter einen Verlust von 20,- hinnehmen müsse. Dann bot ich ihm die Möglichkeit an die Differenz von 20,- zu begleichen oder eben den Artikel entsprechend meiner Verkaufsrichtlinien zu bezahlen mit dem Hinweis dass er diesen ja dann auch weiterverkaufen könne.

--> Er bot mir 9,- als Verkaufsprovisionsentschädigung an. Mein Verlust von 20,- bzw. die Ware gemäß meine Richtlinien zu bezahlen ließen ihn unbeeindruckt. Daraufhin meldete ich den Fall bei ebay als unbezahlten Artikel.

--> Der Käufer bewertet diese Transaktion dann negativ, lautend :"uneinsichtig und verständnislos"

Intervention bei ebay brachte mir ein automatische Mail lautend: "Bewertungen werden von ebay in den seltesten Fällen überarbeitet. Bitte klären sie das selber."

Mein perfektes Bewertungskonto ist somit durch eine negative Bewertung belastet.

Was kann ich jetzt tun?
Sind meine Verkaufsrichtlinien sowieso umsonst?
Eine Beschreitung des Rechtsweg würde sich wegen € 81,- nicht auszahlen, oder?

Ich fühle mich einfach derbe verarxxx, da der Käufer meine Verkaufsrichtlinien mit Füßen tritt und dann noch negativ bewertet.

Über eure Meinung bzw. Hilfestellung wäre ich sehr dankbar,

lg,rr.
 
Ich bin kein Jurist, aber gilt das Fernabsatzgesetz zwischen Privatpersonen nicht? Denn nach diesem hat der Käufer ohnehin das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück zu treten.
 
Das ist ja ein ...
du kannst z.B das machen
Schicke deinem Käufer ein Einschreiben, in dem du ihn zur Einhaltung des KV hinweist, rechtliche Schritte kannst du natürlich auch androhen.

hast du, als du einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnet hast
Antwort vom Verkäufer bekommen? (oder schrieb er dir gleich nach dem Einkauf)
denn wenn der Käufer NICHT antwortet, (in dem Zeitraum) kannst du den Fall schließen
und ER.. verliert sein Bewertungsrecht (und wird von ebay außerdem noch abgemahnt)
zusätlich solltest du ihn auf deine Sperrliste setzen (falls er nochmal auf "dumme Gedanken" kommt) wenn du wieder was anbietest

Tja...als Verkäufer ist man manchmal ganz schon angeschxxxxx
(weil man nicht negativ bewerten kann)

PS
Zitat aus den Grundsätzen:

Der Verkäufer meldet einen nicht bezahlten Artikel. Der Käufer reagiert nicht, gibt aber eine negative Bewertung für den Verkäufer ab.

daraus folgt:
Die Bewertung wird vollständig entfernt (Bewertungspunkt und Kommentar).
http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html
 
Zuletzt bearbeitet:
aber ich gehe auf seinen Vorschlag ein und biete dem 2. und 3. Bieter (welche 80,- geboten haben) die Ware an. Leider ohne Erfolg.

Wie genau lautet denn diese Vereinbarung, denn mglw. wurde damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
 
Offtopic: Ich glaub man sollte anfangen bei Ebay alles Negativ zu bewerten, damit Ebay endlich anfängt die offensichtlich zu unrecht abgegebenen negativen Bewertungen zu unterbinden.

An den TE: Ich hab mal mitbekommen das einer gegen eine Bewertung geklagt hat weil er diese als Unrecht empfand. Darauf hin hat das Gericht festgestellt, wenn die Bewertung falsche Aussagen enthält z.B. Keine Ware erhalten (obwohl man selbst nicht bezahlt hat) hatte, hat das Gericht dem Kläger Recht gegeben. Hat aber derjenige der die Bewertung geschrieben hat, nur seine Meinung (so wie in deinem Fall abgegeben, ohne zu Lügen) hat der Kläger verloren. Also gibts da wohl keinen sicheren Schutz. Und das Ebay das nicht interessiert ist mittlerweile allgemein bekannt.
 
Ich bin kein Jurist, aber gilt das Fernabsatzgesetz zwischen Privatpersonen nicht? Denn nach diesem hat der Käufer ohnehin das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Soweit ich weiß gilt das nur für Gewerbliche Verkäufer.
Für Privatverkäufe gilt dies nicht...was in den meisten fällen auch gut ist.
 
Das Fernabsatzgesetz gilt überhaupt nicht mehr, denn es ist längst in das BGB integriert, dort einfach mal die §§312b ff. lesen.
 
Danke für eure Infos.
Wie ich sehe lässt sich also so gut wie nichts machen.
Pech gehabt.

wieso sind Ebay Bewertungen eigentlich solch ein Heiligtum?
Bei 38 Bewertungen fällt der Schnitt wegen einer negativen auf unter 95% ... und das sieht nunmal nicht gut aus.
 
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