ebay-kleinanzeige. käufer beschwerde

Die Sachlage ist klar. Nun gut, das hatte ich bei meinen Second Hand Käufen oder Verkäufen noch nie. Sein Pech! Soll er den Amtsweg gehen und Klage einreichen... mir wäre dann so ein "Gemecker" beim Trödelanbieter zu doof. Zu Kleinanzeigen bei eBay ist halt ein Risiko dabei und wenn sich der Verkäufer nicht auf eine Rücknahme einigen kann, dann sieht der Käufer evtl. besser aus mit einer Klage Vorort auf dem Polizeirevier. Aber zu sagen ist, dass der Verkäufer schon eine Rücknahme bewilligen muss und das Geld zurück gibt. Miteinander und nicht gegeneinander, heisst es doch so schön! Lg.
 
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Nein Schwachsinn nicht, hör mal, ist ja seine Sache ob er das Geld rausrückt, oder nicht....
 
erskine schrieb:
Nein Schwachsinn nicht, hör mal, ist ja seine Sache ob er das Geld rausrückt, oder nicht....
Doch ist es. Und Du zierst Dich meine Frage zu beantworten. Nun ein letztes Mal:

"Was ist, wenn bei einem nachträglichen Test die Karte defekt ist?"
 
Nehmen wir an der Verkäufer ist kulant und testet die Karte.

Fall A: Karte geht bei ihm
Verkäufer Kulant: "gib sie mir zurück."
Verkäufer nicht Kulant: "geht doch, viel Spaß damit"
Fall B: Karte geht bei ihm ebenfalls nicht mehr:
Verkäufer Kulant: "gib sie mir zurück."
Verkäufer nicht Kulant: "hast Kaput gemacht, viel Spaß damit"


Das nochmalige Testen ist also völlig sinnlos.
Egal was dabei rum kommt, das Ergebnis ist immer das gleiche.


Ansich kann man eigentlich nur folgendes sagen:
Wer Gewährleistung will, muss bei einem gewerblichen Verkäufer kaufen.
Kostet dann etwas mehr,
 
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florian. schrieb:
Wer Gewährleistung will, muss bei einem gewerblichen Verkäufer kaufen.

Und das entbindet den Privatverkäufer die Ware wie beschrieben zu liefern?

Es geht hier doch nicht um Gewährleistung, sondern darum, dass die Karte ggf. schon von Anfang an kaputt war, sie aber als voll funktionsfähig beschrieben war und das geht auch als Privatverkäufer nicht. Völlig egal ob Garantie, Gewährleistung oder was auch immer vorhanden...

Klar kann der Käufer nichts beweisen, der Verkäufer aber auch nicht.
 
Wenn der Käufer die Karte vor Ort nicht testet hat er schlicht Pech gehabt, beweisen, dass die karte bereits zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war dürfte nahezu unmöglich sein.

Ich würde mich auch nicht darauf einlassen die Karte nochmal entgegen zu nehmen und zu testen. Was soll das bringen? Entweder sie läuft oder man hat einen Nachweis, dass die Karte jetzt kaputt ist, was an der Situation aber nichts ändert dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe noch funktionierte.
 
Sollte die Karte bei einem neuerlichen Test noch laufen, dann kann der Käufer den Fehler bei seinen anderen Komponenten suchen.
Je nachdem wie der Käufer drauf ist, würde ich diese Hilfestellung durchaus geben. Ich bin ja nicht alleine auf der Welt. Aber der Gedanke einem anderen ggf. einfach nur behilflich zu sein scheint bei manchen ja direkt Pickel zu generieren oder gar schlimmeres...
 
Was die Rechtslage anbelangt hat unter anderem @Idon ja bereits alles Relevante zutreffend erklärt.

Ein Punkt fiel mir auf, der bislang noch nicht angesprochen wurde:
Die Karte produziert also unter Last Artefakte.
Na dann soll der Käufer halt den Speichertakt um 2-3 % senken, dann dürften die Artefakte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Geschichte sein. Der Performanceverlust wäre marginal. So bekäme er die Karte stabil zum Laufen.
Vllt sollte man dem Käufer diesen Tip mal geben.
 
@FrankenDoM

Was ist dann der Kern deines Postings?

Was macht der Verkäufer, wenn der Käufer bei ihm im Haus steht und die Karte nicht läuft? Das Ding ausbauen und ihn rauswerfen? Was ist, wenn der Typ plötzlich aggro wird und in den PC tritt? Oder auf die Fresse haut? Oder einfach nur eine mega Szene macht? Warum das Risiko eingehen?

@Dominion

Wenn der Verkäufer dem Käufer den Tipp gibt käme der Käufer vielleicht auf die Idee, dass der Verkäufer das Problem kannte und verschwiegen hat.
 
@Idon
Dieser Gedanke kam mir ebenfalls. Daher sollte die Weitergabe dieser Information
a) allgemein erfolgen und
b) unter Hinweis darauf, dass sie nichts mit dem verkauften Exemplar gemein hat.

Nur finde ich es halt suboptimal, den Käufer komplett im Regen stehen zu lassen.
Mein Hinweis wird aller Wahrscheinlichkeit nach helfen.
 
florian. schrieb:
Ansich kann man eigentlich nur folgendes sagen:
Wer Gewährleistung will, muss bei einem gewerblichen Verkäufer kaufen.
Kostet dann etwas mehr,

Das trifft es doch genau... Wenn ich Gewährleistung will kauf ich beim Händler und habe so 24monate(neuware) oder 12Monate (Gebrauchtware) Gewährleistung.

Und auch da wird der Verkäufer prüfen ob es einen Schaden durch einbau gibt ;)

Der TE hat alles richtig gemacht, ich gehedavona us dass er die Wahrheit sagt, denn wenn er die Karte absichtlich defekt verkauft hätte - würde er sich vermutlich nicht erst jetzt informieren wie das abläuft ;)

Und es gibt genug die Mist bauen und das Ding dann zurückgeben wollen - bei Neuware oftmals auch öffentlich hier im Forum und anderweitig zu lesen.
 
Idon schrieb:
Was ist dann der Kern deines Postings?

Lies doch mal mehr als den letzten Satz...
Auch Deine anderen Fragen habe ich in diesem Thread schon mehrfach beantwortet. Der Quatsch mit "auf die Fresse hauen" ist lächerlich. Vielleicht macht er es genau jetzt oder zündet die Bude an, er weis ja wo der TE wohnt, welcher ihn nun im Regen stehen lässt...
Aber vielleicht ist der Käufer auch nur ein Mensch der Hilfe braucht, weil ihm das KnowHow fehlt wie @Dominion auch andeutet.

Aber das Szenario Betrüger oder Schläger ist natürlich einfacher und viel wahrscheinlicher bei einem Stück Hardware im Niedrigpreisbereich............
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich ebenfalls schrieb, ich gehe davon aus dass die Karte wie vom TE beschrieben voll funktionsfähig verkauft wurde.
Und wenn das stimmt gibt es da schlicht keinen Grund das Ding zurückzunehmen oO
 
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