E
erskine
Gast
Die Sachlage ist klar. Nun gut, das hatte ich bei meinen Second Hand Käufen oder Verkäufen noch nie. Sein Pech! Soll er den Amtsweg gehen und Klage einreichen... mir wäre dann so ein "Gemecker" beim Trödelanbieter zu doof. Zu Kleinanzeigen bei eBay ist halt ein Risiko dabei und wenn sich der Verkäufer nicht auf eine Rücknahme einigen kann, dann sieht der Käufer evtl. besser aus mit einer Klage Vorort auf dem Polizeirevier. Aber zu sagen ist, dass der Verkäufer schon eine Rücknahme bewilligen muss und das Geld zurück gibt. Miteinander und nicht gegeneinander, heisst es doch so schön! Lg.