Wichtig ist erstmal die Anzeige. Inwiefern die Polizei etwas machen kann, hängt von verschiedenen Umständen ab. War er schon mal auffällig wird sie etwas unternehmen. Gleichzeitig prüfen sie vllt ob die Personalien überhaupt stimmen, sollte das nicht so sein (bei Betrügern durchaus üblich) wäre das gut für dich, weil du dann das Geld (sofern noch vorhanden) zurückbuchen lassen könntest, da es keinen gültigen Kaufvertrag gibt. Weiters gibt es natürlich die Möglichkeit, dass er zukünftig auffällig wird und du dann eine Chance hättest.
Wahrscheinlicher ist aber, dass erstmal gar nichts passiert, die Anzeige ist allerdings trotzdem sinnvoll.
Zur Sache selbst. Bei Privatverkäufern haftet der Empfänger für den Versandweg, wenn der vereinbarte Versandweg eingehalten wurde. Das ist hier der Fall, da ihr euch wohl auf ein Päckchen geeinigt habt.
Somit bleibt nicht viel Handlungsspielraum.
Wahrscheinlicher ist aber, dass erstmal gar nichts passiert, die Anzeige ist allerdings trotzdem sinnvoll.
Zur Sache selbst. Bei Privatverkäufern haftet der Empfänger für den Versandweg, wenn der vereinbarte Versandweg eingehalten wurde. Das ist hier der Fall, da ihr euch wohl auf ein Päckchen geeinigt habt.
Somit bleibt nicht viel Handlungsspielraum.